Pestizidaufzeichnungen Händler AgrarOnline - SH

Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre des folgenden Händlers:

AgrarOnline GmbH
Bahnhofsallee 44
23909 Ratzeburg

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen).
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können.
Sollten Sie eine gebührenfreie Auskunft nicht für möglich halten, so bitte ich vorab um Mitteilung der für Sie erforderlichen Verfahrensschritte zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs und Darstellung der veranschlagten Dauer und Stundensätze, sodass ich Ihre Gebührenkalkulation besser nachvollziehen und meine Anfrage ggf. einschränken kann.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen über den Vertrieb …
An Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pestizidaufzeichnungen Händler AgrarOnline - SH [#298654]
Datum
29. Januar 2024 12:30
An
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre des folgenden Händlers: AgrarOnline GmbH Bahnhofsallee 44 23909 Ratzeburg Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.). Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Sollten Sie eine gebührenfreie Auskunft nicht für möglich halten, so bitte ich vorab um Mitteilung der für Sie erforderlichen Verfahrensschritte zur Erfüllung meines Auskunftsanspruchs und Darstellung der veranschlagten Dauer und Stundensätze, sodass ich Ihre Gebührenkalkulation besser nachvollziehen und meine Anfrage ggf. einschränken kann. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich zur Ken…
Von
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Betreff
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Datum
15. Februar 2024 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben übersende ich zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Bescheid #298654 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage…
Von
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Betreff
Bescheid #298654
Datum
28. März 2024 15:32
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage vom 29.01.2024. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid #298654 [#298654] Ihr Az.: 331/IZG/SH Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihren Besc…
An Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid #298654 [#298654]
Datum
7. April 2024 17:35
An
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 331/IZG/SH Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihren Bescheid vom 28.03.2024, in dem Sie mir mitgeteilt haben, wie viele kg an Pflanzenschutzmittel durch die Agrar Online GmbH in Verkehr gebracht wurden. Allerdings hatte ich unter dem 29.01.2024 "Die Aufzeichnungen über den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten fünf Jahre" begehrt, mithin nicht lediglich die Summe der PSM in kg, sondern die Aufzeichnungen selbst. Ich bitte Sie daher, mir diese noch zu übersenden und gehe davon aus, dass Sie diese ohnehin bei dem Händler angefordert haben. Weiter gehe ich davon aus, dass hierfür keine Gebühren anfallen, und bitte andernfalls um eine kurze Mitteilung und Gebührenprognose vorab, um ggf. auf eine gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 IZG SH zurückzukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298654/