Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Aufzeichnungen, die Ihre Behörde dem NABU BW nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4. Mai 2021 zugänglich gemacht hat.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einfache Anfrage handelt, weil die Informationen bereits derart aufbereitet sind, dass Sie sie an den NABU übersenden konnten und deshalb ohne weiteres auch an mich weiterleiten können. Meine Anfrage sollte damit gebührenfrei sein. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung, sodass auch keine Auslagen anfallen.

Sollten Ihrer Ansicht nach dennoch Kosten anfallen, bitte ich um eine kurze Mitteilung vorab und Aufschlüsselung der Kosten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen, die Ihre Behör…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
19. Januar 2024 09:21
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnungen, die Ihre Behörde dem NABU BW nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4. Mai 2021 zugänglich gemacht hat. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einfache Anfrage handelt, weil die Informationen bereits derart aufbereitet sind, dass Sie sie an den NABU übersenden konnten und deshalb ohne weiteres auch an mich weiterleiten können. Meine Anfrage sollte damit gebührenfrei sein. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung, sodass auch keine Auslagen anfallen. Sollten Ihrer Ansicht nach dennoch Kosten anfallen, bitte ich um eine kurze Mitteilung vorab und Aufschlüsselung der Kosten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297740/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags nach dem LIFG/…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740] - Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Datum
24. Januar 2024 17:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 19.01.2024. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren vom 19.01.2024, mit dem Sie die Üb…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
16. Februar 2024 11:28
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren vom 19.01.2024, mit dem Sie die Übersendung der Aufzeichnungen, die dem NABU BW nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 4. Mai 2021 zugänglich gemacht wurden, wünschen, teilen wir Ihnen mit, dass das Regierungspräsidium für die Auskunft nicht mehr zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 LLG bei der jeweiligen Unteren Landwirtschaftsbehörde am Landratsamt. Wir bitten daher, Ihre Anfrage an die zuständigen Behörden zu stellen. Wir weisen bereits an dieser Stelle darauf hin, dass der von Ihnen gestellte Antrag ggf. zu unbestimmt sein dürfte. Es ist nicht klar ersichtlich, welche konkreten Informationen zu welchen Personen/Maßnahmen und aus welchem Zeitraum begehrt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich darf darauf hinweisen,…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
16. Februar 2024 14:04
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich darf darauf hinweisen, dass für meinen Informationsanspruch nach dem UVwG nicht maßgeblich ist, wer für meinen Antrag zuständig ist, sondern lediglich, ob die begehrten Informationen Ihnen vorliegen. Das Kriterium der Verfügungsbefugnis findet im Umweltinformationsrecht keine Anwendung (vgl. insoweit BVerwG mit Beschluss vom 1. November 2007 – 7 B 37/07 –, juris Rn. 19f.). Das o.g. Az. ist dasjenige des VG Freiburg, das des VGH lautet 10 S 2422/20. Dem Tenor des Urteils ist zu entnehmen, dass Ihre Behörde zur Zugänglichmachung der auch von mir begehrten Aufzeichnungen verpflichtet wurde. Ich gehe daher davon aus, dass diese Ihnen auch immer vorliegen, und bitte um Übersendung derselben. Mein Antrag ist auch hinreichend bestimmt, weil sich die von mir begehrten Informationen eindeutig bestimmen lassen. Unbeachtlich ist, dass ich selbst nicht genau weiß, wie die begehrten Informationen aussehen. Passenderweise hat der VGH Baden-Württemberg selbst in dem gegenständlichen Urteil hierzu die entsprechenden Ausführungen gemacht (a.a.O., Rn. 37-39 bei juris). Ich bitte daher um Zugänglichmachung der begehrten Informationen und hilfsweise darum, mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen. Gerne können wir auch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297740/
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Ihnen mitteilen, dass sich das Regierungspräsidium Freiburg n…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
7. März 2024 11:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> wir möchten Ihnen mitteilen, dass sich das Regierungspräsidium Freiburg noch in der Prüfung Ihres Anliegens befindet und sich unaufgefordert bei Ihnen melden wird. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Freiburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren hinsichtlich der Daten, die dem NA…
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Betreff
Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
19. März 2024 18:45
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren hinsichtlich der Daten, die dem NABU Baden-Württemberg nach dem Urteil des VGH vom 04.05.2021 (Az. 10 S 2422/20) herausgegeben wurden, teilen wir Ihnen mit, dass nach diesem Urteil mit dem NABU die Herausgabe der angefragten Daten für (nur) bestimmte Naturschutzgebiete vereinbart wurde. Diese anonymisierten Daten stellen wir auch Ihnen zur Verfügung. Wir befinden uns in der entsprechenden Aufbereitung und werden hiernach wiederum auf Sie zukommen. Wegen ggf. entstehender Kosten kommen wir gesondert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits unter dem 19.0…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 10 K 1230/19 [#297740]
Datum
20. März 2024 08:34
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits unter dem 19.01.2024 mitgeteilt gehe ich davon aus, dass vorliegend keine Kosten anfallen dürften, da Sie lediglich die bereits dem NABU übersandten Aufzeichnungen noch einmal an mich übersenden können, ohne diese zusätzlich aufzubereiten. Mir individuell zurechenbare Leistungen dürften sich damit in einem sehr übersichtlichen Rahmen bewegen. Andernfalls bitte ich um einen erneuten Hinweis unter Aufschlüsselung des prognostizierten Aufwandes. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Aufzeichnungen nicht geschwärzt werden müssen, weil es sich hierbei um Umweltinformationen über Emissionen iSd § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG handelt (siehe insoweit passenderweise eben jenes Urteil des VGH, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 –, juris, Rn. 64ff). Herzlichen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297740/