Pestizidaufzeichnungen im Verfahren 2 ME 2/22
Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufzeichnungen, die Ihre Behörde dem NABU nach dem Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22 zugänglich gemacht hat.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um einfache Anfrage handelt, weil die Informationen bereits derart aufbereitet sind, dass Sie sie an den NABU übersenden konnten und deshalb ohne weiteres auch an mich weiterleiten können. Meine Anfrage sollte damit gebührenfrei sein. Ich bitte um eine elektronische Übermittlung, sodass auch keine Auslagen anfallen.
Sollten Ihrer Ansicht nach dennoch Kosten anfallen, bitte ich um eine kurze Mitteilung vorab und Aufschlüsselung der Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum19. Januar 2024
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21. Februar 2024
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