Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022

- sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, Weisungen, Konzepte etc.) zur auf der 140. Bauministerkonferenz beschlossenen Verkürzung der Abstandsregelungen für Photovoltaik-Dach-Anlagen im Zeitraum Oktober 2022 bis heute
- sämtliche Dokumente (Emails, Vermerke, Weisungen) zur auf der 140. Bauministerkonferenz beschlossenen Prüfung durch den ASBW (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen), ob die Mindestabstände noch weiter verringert werden können oder sogar ganz wegfallen, im Zeitraum Oktober 2022 bis heute

Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Stefan Wilkes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (Vermerke, Leit…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Stefan Wilkes
Betreff
Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#276832]
Datum
20. April 2023 17:58
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, Weisungen, Konzepte etc.) zur auf der 140. Bauministerkonferenz beschlossenen Verkürzung der Abstandsregelungen für Photovoltaik-Dach-Anlagen im Zeitraum Oktober 2022 bis heute - sämtliche Dokumente (Emails, Vermerke, Weisungen) zur auf der 140. Bauministerkonferenz beschlossenen Prüfung durch den ASBW (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen), ob die Mindestabstände noch weiter verringert werden können oder sogar ganz wegfallen, im Zeitraum Oktober 2022 bis heute Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wilkes Anfragenr: 276832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276832/ Postanschrift Stefan Wilkes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wilkes
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ihre Anfrage nach dem IFG "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom …
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#276832]
Datum
26. April 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilkes, Ihre Anfrage vom 20.04.2023 ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Wilkes, eine erste Prüfung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 20.04.2023 hat ergeben, dass die Bea…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#276832]
Datum
4. Mai 2023 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilkes, eine erste Prüfung Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 20.04.2023 hat ergeben, dass die Beantwortung aufgrund des Umfanges der Angelegenheit deutlich mehr als 30 Minuten Arbeitszeit in Anspruch nehmen wird. Mithin sind Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen 15,00 € und 500,00 € erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Erklärung, dass Sie zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten Sie Ihren Antrag eingrenzen können, würde sich der Verwaltungsaufwand entsprechend verringern. Sofern Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, teilen Sie mir bitte eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände mit, so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Gem. § 2 IFGGebV kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Zudem kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Die Gebühren können aus Billigkeitsgründen ermäßigt werden, wenn nach Prüfung der wirtschaftlichen Lebensumstände des Antragstellenden im konkreten Einzelfall festgestellt werden kann, dass die volle Gebührenerhebung mit erheblichen Härten für die Antragsteller verbunden wäre. Ein vollständiger Verzicht auf die Erhebung von Gebühren ist gem. § 2 Satz 2 IFGGebV nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dazu müsste die Gebühreneinziehung eine besondere Härte für den Antragstellenden darstellen, die insbesondere dann anzunehmen wäre, wenn sich dieser in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und zu vermuten ist, dass die Gebühreneinziehung zu einer Existenzgefährdung führen würde. Sollte ich bis zum 15.05.2023 nicht von Ihnen gehört haben, gehe ich aus Gründen der Vereinfachung davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wilkes
Sehr << Anrede >> wäre es zumindest möglich die Sitzungstermine und Protokolle kostenlos (per Email) …
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Stefan Wilkes
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#276832]
Datum
10. Mai 2023 21:15
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wäre es zumindest möglich die Sitzungstermine und Protokolle kostenlos (per Email) zu bekommen ? Mit freundlichen Grüßen Stefan Wilkes Anfragenr: 276832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276832/

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ihre Anfrage nach dem IFG - Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG - Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#276832]
Datum
6. Juni 2023 09:57
Status
Sehr geehrter Herr Wilkes, auf Ihre Anfrage vom 20.04.2023 sowie Ihre Konkretisierung vom 10.05.2023 übersende ich Ihnen die hier vorliegenden Dokumente zu TOP 9.1 der 140. Bauministerkonferenz (Verkürzung der Abstandsregelung für Photovoltaik-Dach-Anlagen). Zum 2. Beschluss TOP 9.1. - Prüfung durch den ASBW liegen hier keine Kenntnisse und keine Dokumente vor. Im Anschluss an die BMK fand keine reguläre Sitzung des ASBW mit Teilnahme des Bundes als Gast statt. Die nächste Sitzung des ASBW ist für den 28./29.09.2023 geplant. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen