Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022

Als Steller der o.g. Petition würde ich gerne über den weiteren Verlauf unterrichtet werden, d.h. Ansprechpartner, Termine und (Teil-)Bechlüsse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Stefan Wilkes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Steller der o.g. Petition würde i…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Stefan Wilkes
Betreff
Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#275155]
Datum
8. April 2023 11:25
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Steller der o.g. Petition würde ich gerne über den weiteren Verlauf unterrichtet werden, d.h. Ansprechpartner, Termine und (Teil-)Bechlüsse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Wilkes Anfragenr: 275155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275155/ Postanschrift Stefan Wilkes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wilkes

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Wilkes, Ihre Anfrage vom 08.04.2023 über die Plattform FragdenStaat ist hier eingegangen. Für…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
Ihre Anfrage zu Pet 1-20-19-2311-005144 "Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen" vom 15.04.2022 [#275155]
Datum
13. April 2023 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilkes, Ihre Anfrage vom 08.04.2023 über die Plattform FragdenStaat ist hier eingegangen. Für Petitionen ist ausschließlich der Deutsche Bundestag zuständig. Demzufolge können von hieraus die von Ihnen gewünschten Angaben nicht gemacht werden. Zum Ablauf eines Petitionsverfahrens finden Sie unter https://www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a02/hinweise-532076 allgemeine Hinweise. Sofern Sie bezüglich Ihrer Petition nähere Informationen wünschen, möchte ich Sie bitten sich an den Deutschen Bundestag zu wenden. Mit freundlichen Grüßen