Petition gegen die Belegung eines Pflegeheims in Stuttgart-Schönberg

Text der Petition an den Landtag Baden-Württemberg vom Februar 2024 gegen die Belegung eines leerstehenden Pflegeheims in Stuttgart-Schönberg mit Flüchtlingen und die darauf Bezug nehmende Stellungnahme der Stadt Stuttgart vom 8.2.2024

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 2 Follower:innen
Barbara Blesch
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Text der Petition an den Landtag B…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Barbara Blesch
Betreff
Petition gegen die Belegung eines Pflegeheims in Stuttgart-Schönberg [#301116]
Datum
24. Februar 2024 18:13
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Text der Petition an den Landtag Baden-Württemberg vom Februar 2024 gegen die Belegung eines leerstehenden Pflegeheims in Stuttgart-Schönberg mit Flüchtlingen und die darauf Bezug nehmende Stellungnahme der Stadt Stuttgart vom 8.2.2024
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Barbara Blesch Anfragenr: 301116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301116/ Postanschrift Barbara Blesch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Blesch

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Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Blesch, die von Ihnen gewünschten Informationen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Lande…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Petition gegen die Belegung eines Pflegeheims in Stuttgart-Schönberg [#301116]
Datum
12. März 2024 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Blesch, die von Ihnen gewünschten Informationen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes. Gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt das Gesetz für den Landtag nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die von Ihnen erfragten Informationen betreffen keine Verwaltungsaufgaben des Landtags, sondern beziehen sich auf eine vom Petitionsausschuss zu behandelnde Petition und somit auf den parlamentarischen Bereich. Ein Anspruch auf freien Zugang zu Informationen nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) besteht gemäß §§ 24 Absatz 1, 23 Absatz 3 UVwG nur für Umweltinformationen. Die von Ihnen gewünschten Informationen beinhalten jedoch keine Umweltinformationen. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist ebenfalls nicht gegeben, da es sich bei den gewünschten Informationen nicht um Verbraucherinformationen gemäß § 2 Absatz 1 VIG handelt. Mit freundlichen Grüßen