Petra-Studie

die PETRA-Studie "Umgang und Kindeswohl", die seit Jahren von Ihnen zurückgehalten wird, zu deren Herausgabe Sie von Rechts wegen verpflichtet wurden.

Sie schädigen damit 100.000e von Kindern aus meiner Sicht mittlerweile durch die Verzögerung vorsätzlich aufs Schlimmste.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
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Uwe Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die PETRA-Studie "Umgang und Kin…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Uwe Hoffmann
Betreff
Petra-Studie [#281034]
Datum
13. Juni 2023 13:18
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die PETRA-Studie "Umgang und Kindeswohl", die seit Jahren von Ihnen zurückgehalten wird, zu deren Herausgabe Sie von Rechts wegen verpflichtet wurden. Sie schädigen damit 100.000e von Kindern aus meiner Sicht mittlerweile durch die Verzögerung vorsätzlich aufs Schlimmste.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Hoffmann Anfragenr: 281034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281034/ Postanschrift Uwe Hoffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Hoffmann
Uwe Hoffmann
Guten Tag, Wir sind in einem vermeintlichen Rechtsstaat, also halten Sie sich gefälligst an Gesetze und Fristen, …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Uwe Hoffmann
Betreff
AW: Petra-Studie [#281034]
Datum
31. Juli 2023 15:11
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Wir sind in einem vermeintlichen Rechtsstaat, also halten Sie sich gefälligst an Gesetze und Fristen, um diesen "Rechtsstaat" nicht zur Farce verkommen zu lassen. meine Informationsfreiheitsanfrage „Petra-Studie“ vom 13.06.2023 (#281034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Hoffmann

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Hoffmann, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.06.2023 erfolgte …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Petra-Studie [#281034]
Datum
10. Oktober 2023 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoffmann, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.06.2023 erfolgte die Zustellung des Bescheides vom 29.08.2023 auf dem Postweg. Sie haben das Einschreiben trotz Benachrichtigung nicht von dem zuständigen Postdienstleister abgeholt. Da zwischenzeitlich die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" fertig gestellt veröffentlicht wurde, erfolgt kein erneuter Zustellungsversuch, sondern Ihr Antrag wird wie folgt entschieden: Bescheid 1. Der Bescheid vom 29.08.2023 zu dem IFG-Antrag vom 13.06.2023 wird hiermit aufgehoben. 2. Dem IFG-Antrag vom 13.06.2023 wird stattgegeben. 3. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" wird in der online abrufbaren Version unter https://projekt-petra.de/de/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht zur Verfügung gestellt. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen