Sehr geehrte Frau Wagner,
in Ihrer erneuten Anfrage vom 25.09.2023 erweitern Sie Ihre Anfrage von PFAS produzierenden Unternehmen auf die Frage, welche Unternehmen in Köln PFAS in der Produktion einsetzen.
Wie ich Ihnen in meinem Antwortschreiben vom 30.06.2023 mitgeteilt habe, befindet sich keine Produktionsanlage von PFAS im Stadtgebiet von Köln.
Bei einer solchen Anlage würde es sich um eine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage handeln, welche nach der Zuständigkeitsregelung in NRW in der Genehmigungs- und Überwachungszuständigkeit der Bezirksregierung Köln liegen würde.
Die einzige entsprechende Produktionsanlage in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln liegt in Leverkusen, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe.
Der Begriff PFAS steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Was die Unternehmen angeht, die PFAS in der Produktion einsetzen: Diese Stoffe werden in vielfältigen Produkten eingesetzt und können z.B. in beschichteten Bratpfannen, in Nahrungsmittelverpackungen, in Outdoorjacken, in Imprägniersprays oder Teppichen stecken; weiterhin u.a. in Dichtungen, Kabeln, Schläuchen, Implantaten und Membranen. PFAS sind außerdem gängige Hilfsmittel in der Industrie, etwa in der Halbleiterbranche und in der Galvanik. Alleine durch den Einsatz dieser Stoffe wird eine Anlage nicht nach BImSchG genehmigungsbedürftig. Das hat zur Folge, dass ich Ihnen zu Unternehmen, welche PFAS einsetzen, keine Auskunft geben kann, weil mir diese Informationen nicht vorliegen.
Zu Ihrer weiteren Frage, wie sichergestellt ist, dass diese Stoffe nicht in das Abwasser geleitet werden, in den Rhein gelangen können oder ggf. in das Grundwasser gelangen, hatte ich Ihnen mit Hilfe der übersandten Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln vom 14.04.2023 mitgeteilt, dass es im Abwasserbereich keine rechtsverbindlichen Regelungen zu PFAS-Verbindungen gibt. Für die Festsetzung rechtlich verbindlicher Grenzwerte für Abwassereinleitungen (Abwasserverordnung) liegt die Regelungskompetenz beim Bund. Deswegen können Reduzierungsmaßnahmen folglich aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen prinzipiell nur im Dialog mit den Betreibern von Anlagen im Einzelfall auf den Weg gebracht werden.
Das Umweltbundesamt hat zusammen mit Behörden aus 4 weiteren europäischen Ländern im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Die ECHA hat daraufhin im März 2023 einen Vorschlag für eine Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von PFAS veröffentlicht. Der Stand des Verfahrens und die Dokumente der öffentlichen Konsultation sind auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht.
https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e18663449b
Das Umweltbundesamt berichtet auch über das Verfahren und deren Stellungnahmen.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/echa-erhaelt-ueber-5600-kommentare-pfas
Die Bezirksregierung Köln teilt die Auffassung des Umweltbundesamts, dass durch eine Regulierung auf EU-Ebene eine weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen