PFC Belastung Milmersbach

Anfrage an: Landratsamt Ansbach

Das Gutachten zur Belastung mit PFC im Bereich von Katterbach.
Das oder die Gutachten, die erstellt wurden um die PFC Kontamination im Milmersbach zu bestätigen. Ebenso die Messwerte die für diese(s) Gutachten erhoben wurden.
Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Bereiche saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten zur…
An Landratsamt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PFC Belastung Milmersbach [#180893]
Datum
19. Februar 2020 21:17
An
Landratsamt Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten zur Belastung mit PFC im Bereich von Katterbach. Das oder die Gutachten, die erstellt wurden um die PFC Kontamination im Milmersbach zu bestätigen. Ebenso die Messwerte die für diese(s) Gutachten erhoben wurden. Gibt es bereits Pläne wann und wie kontaminierte Bereiche saniert werden, wenn ja bitte ich um die Übersendung dieser.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180893 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Ansbach
Wasserrecht, Bodenschutzrecht; PFC-Schaden Katterbach; Ihre Anfrage vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wi…
Von
Landratsamt Ansbach
Via
Briefpost
Betreff
Wasserrecht, Bodenschutzrecht; PFC-Schaden Katterbach; Ihre Anfrage vom 19.02.2020
Datum
6. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf ihre Anfrage per E-mail vom 19.02.2020. Ihre Anfrage ist rechtlich als Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zu werten und wird auf Basis beantwortet. Umfassende Gutachten zur PFC-Belastung des Milmersbaches liegen uns nicht vor. Es sind lediglich Messwerte zu Wasserproben des Milmersbaches aus 2017 vorhanden. Diese können bei uns mit vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen