Pferdeäpfel im Grünstreifen neben Fahrbahn
Anfrage an:
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
meine Rückfrage lautet, ob man Pferdeäpfel auf unbefestigen Grün- oder Seitenstreifen zum schnelltmöglichen Zeitpunkt (Ende des Ritts), entfernen muss?
Zum einen ist in § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten . Um eine detailierte Auskunft und Rückmeldung zur Frage der Seiten(unbefestigt)- oder Grünstreifennutzung mit biologische abbaubaren Hinterlassenschaften (Hund, Katze, Pferd) wäre ich Ihnen dankbar.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. September 2020
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13. Oktober 2020
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