Pflegekammer

Was hat sich für die Pflegekräfte seit Gründung der Pflegekammer verbessert?
Vielen Dank für die Mühe und Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was hat sich für …
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflegekammer [#192082]
Datum
5. Juli 2020 16:22
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was hat sich für die Pflegekräfte seit Gründung der Pflegekammer verbessert? Vielen Dank für die Mühe und Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Abteilungsleiter Jochen Metzner darf ich Ihnen wie folgt antwor…
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Abteilungsleiter Jochen Metzner darf ich Ihnen wie folgt antworten: Die überaus wichtige Rolle des pflegerischen Berufsstandes galt es stärker im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern und den Pflegekräften somit die zustehende und überfällige Anerkennung entgegen zu bringen. Aus diesen Gründen war die Errichtung der Landespflegekammer aus Sicht der Landesregierung richtig und notwendig, denn die Pflege bekam endlich eine eigene „Stimme“ und kann sich nunmehr als Berufsstand auf Augenhöhe zu den bereits bestehenden Kammerorganisationen der Ärzte, der Zahnärzte, der Apotheker und der Psychotherapeuten organisieren und artikulieren. Diese Aufgabe wäre nicht zu meistern durch die Gründung eines weiteren Verbandes oder einer Organisationsform mit freiwilliger Mitgliedschaft. An Verbänden, Organisationen und Vereinen herrscht in der Pflege kein Mangel. Ihnen allen gemeinsam ist allerdings bei einem unbestritten großen Engagement für die Pflege, dass sie nicht über die Möglichkeit verfügen, für die Pflege in ihrer Gesamtheit sprechen zu können. Dies ist der Grund, warum auch bei der Pflegekammer eine Pflichtmitgliedschaft unabdingbar ist. Diese Pflichtmitgliedschaft, auch wenn sie mit der zwangsweisen Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verbunden ist, bietet den Mitgliedern der Kammer erhebliche Vorteile. Erst sie ermöglicht es der Kammer, eine Vertretung aller ihrer Kammermitglieder bzw. Berufsangehörigen wirkungsvoll auszuüben. Aufgabe der Kammer ist es, das Thema Pflege mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen und den professionell Pflegenden eine gebündelte Stimme zu geben. Dafür setzt sie sich sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene politisch für ihre Mitglieder ein und steht in regem Austausch mit den politischen Akteuren. Zudem informiert sie ihre Mitglieder in regelmäßigen Abständen mittels des Kammermagazins sowie mit einem Newsletter. Im Heilberufsgesetz ist festgeschrieben, dass die Landespflegekammer ihre Mitglieder per Kammerorgan (Kammermagazin) über den aktuellen Sachstand der Kammer zu informieren hat. Im Kammermagazin sind auch die verbindlichen Satzungen und Ordnungen zu veröffentlichen und die Kammer hat die Verpflichtung alle Mitglieder gleich zu behandeln und ihnen diese Informationen zukommen zu lassen. Die Kammer nimmt Stellung zu politischen Themen, nimmt an Informationsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen teil und veranstaltet einmal im Jahr den mit rd. 1.500 Besuchern und über 60 Ausstellern äußerst erfolgreichen Pflegetag Rheinland-Pfalz. Die Landespflegekammer berät ihre Mitglieder in berufsrechtlichen und berufsfachlichen Fragen - sowohl telefonisch als auch im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Zur Sicherung der Qualität wurde die Weiterbildungsordnung - in einer innovativen und modularisierten Form, um die Anerkennung zu verbessern und zu vereinfachen - erlassen. Auch berufsrechtliches Binnenrecht in Form einer Berufsordnung ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Dabei verfolgte die Landespflegekammer stets den Ansatz einer sehr breiten Mitgliedsbeteiligung ("Mitmachkammer"), um das Know-How sowie die Bedarfe der Mitglieder zu berücksichtigen und einfließen zu lassen. Darüber hinaus ergreift sie Maßnahmen, um konkret die Situation jedes einzelnen Mitglieds zu verbessern. So besteht z. B. seit März 2018 ein zusätzlicher Haftpflicht-Schutz (Haftpflicht-Excedent) für alle Mitglieder über die Landespflegekammer. Eine Schlichtungsstelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Dritten und Mitgliedern der Kammer befindet sich im Aufbau. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern stellt nur einen Ausschnitt des Wirkens der Landespflegekammer dar. Die Finanzierung dieser Arbeit erfolgt im Falle der Landespflegekammer gemäß § 16 Heilberufsgesetz über Beiträge der Kammermitglieder. Diese Form der Finanzierung dient dazu, die Unabhängigkeit der Kammer - im Interesse Ihrer Mitglieder - sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen