pflegekräftemangel

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Pflegekräftemangel - Bedarf an Pflegekräften

Je nach Berichterstattung sollen heute bereits 30.000 bis 50.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen. Diese fehlenden Pflegekräfte können laut Bundesregierung derzeit nicht durch den heimischen Arbeitsmarkt besetzt werden. Prognostiziert wird, dass bis zum Jahr 2030 etwa 300.000 Pflegekräfte fehlen werden. Dieses wird die Arbeitsmarkt-situation im Pflegebereich weiter verschärfen.
Aus diesem Grund wirbt die Bundesregierung heute bereits weltweit um Pflegekräfte. Die möglichen Herkunftsländer, aus denen die Pflegekräfte rekrutiert werden sollen, haben jedoch selbst Engpässe, oder werden diese durch die Abwerbung bis zum Jahr 2030 in diese Engpässe geraten.
In Bezug auf die vorbeschriebenen Umstände stellt sich dennoch die Frage, ob die Aussage, Pflegekräftemangel als solches, seine Gültigkeit hat. Wenn die Aussage stimmt, wir haben in Deutschland einen Pflegekräftemangel, dann muss auch gefragt werden, wie es dazu kam. Wurde zu wenig ausgebildet? Wurden ausgebildete Pflegekräfte, aus welchem Grund auch immer, nicht eingestellt? Wo sind die vielen, in der Bundesrepublik ausgebildeten Pflegekräfte geblieben? Welche anderen Gründe gibt es, das dieser Pflegekräftemangel entstanden ist?
Zur Klärung vorbeschriebenen Sachverhaltes wurde unten stehender Fragenkatalog an das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte um Beantwortung gesendet. Das Ministerium gab den Fragenkatalog an das Statistische Bundesamt weiter. Soweit Informationen beim Statistischen Bundesamt vorlagen, wurden diese beantwortet. Leider liegen dem Bundesamt aber nicht alle Informationen vor. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 sowie 5 bis 10 verweist das Statistische Bundesamt auf die Bundesagentur für Arbeit.
Hiermit bitte ich sie, mir Informationen zum nachstehenden Fragenkatalog auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung zu stellen.
1) Im März 2014 waren 10.000 offene Stellen in der Altenpflege gemeldet. Wie viele von den gemeldeten, offenen Stellen waren als examinierte Kräfte annonciert?
2) Im März 2014 waren 8.000 offene Stellen in der Gesundheits- und Krankenpflege gemeldet. Wie viele von den gemeldeten, offenen Stellen waren als examinierte Kräfte annonciert?
3) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1974 bis 1989 a) in der BRD, b) in der DDR ausgebildet? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
4) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1990 bis 2013 in der BRD ausgebildet? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.

5) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1990 bis 2013 in der BRD durch Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in andere Berufe übergeführt? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
6) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege waren 2013 arbeitslos gemeldet? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
7) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bezogen 2013 Arbeitslosengeld? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
8) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege nahmen nach Ablauf des Arbeitslosengeldes keine neue Arbeit im Gesundheitswesen mehr an? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
9) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege befanden sich 2013 in sogenannten Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.
10) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bezogen in 2013 Arbeitslosengeld 2? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.

Zusätzliche Frage:

11) Auf welcher Basis beruht die Angabe der fehlenden Pflegekräfte?
In der Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit werden mal gerade ca. 200 offene Stellen angeboten.
In anderen Internetportalen schwankt die Zahl der offenen Stellen zwischen ca. 300 und ca. 35.000.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2015
  • Frist
    6. März 2015
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Erich Ditzer
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pflegekräftemangel - Bed…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Erich Ditzer
Betreff
pflegekräftemangel [#8566]
Datum
1. Februar 2015 15:09
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pflegekräftemangel - Bedarf an Pflegekräften Je nach Berichterstattung sollen heute bereits 30.000 bis 50.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen. Diese fehlenden Pflegekräfte können laut Bundesregierung derzeit nicht durch den heimischen Arbeitsmarkt besetzt werden. Prognostiziert wird, dass bis zum Jahr 2030 etwa 300.000 Pflegekräfte fehlen werden. Dieses wird die Arbeitsmarkt-situation im Pflegebereich weiter verschärfen. Aus diesem Grund wirbt die Bundesregierung heute bereits weltweit um Pflegekräfte. Die möglichen Herkunftsländer, aus denen die Pflegekräfte rekrutiert werden sollen, haben jedoch selbst Engpässe, oder werden diese durch die Abwerbung bis zum Jahr 2030 in diese Engpässe geraten. In Bezug auf die vorbeschriebenen Umstände stellt sich dennoch die Frage, ob die Aussage, Pflegekräftemangel als solches, seine Gültigkeit hat. Wenn die Aussage stimmt, wir haben in Deutschland einen Pflegekräftemangel, dann muss auch gefragt werden, wie es dazu kam. Wurde zu wenig ausgebildet? Wurden ausgebildete Pflegekräfte, aus welchem Grund auch immer, nicht eingestellt? Wo sind die vielen, in der Bundesrepublik ausgebildeten Pflegekräfte geblieben? Welche anderen Gründe gibt es, das dieser Pflegekräftemangel entstanden ist? Zur Klärung vorbeschriebenen Sachverhaltes wurde unten stehender Fragenkatalog an das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bitte um Beantwortung gesendet. Das Ministerium gab den Fragenkatalog an das Statistische Bundesamt weiter. Soweit Informationen beim Statistischen Bundesamt vorlagen, wurden diese beantwortet. Leider liegen dem Bundesamt aber nicht alle Informationen vor. Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 sowie 5 bis 10 verweist das Statistische Bundesamt auf die Bundesagentur für Arbeit. Hiermit bitte ich sie, mir Informationen zum nachstehenden Fragenkatalog auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung zu stellen. 1) Im März 2014 waren 10.000 offene Stellen in der Altenpflege gemeldet. Wie viele von den gemeldeten, offenen Stellen waren als examinierte Kräfte annonciert? 2) Im März 2014 waren 8.000 offene Stellen in der Gesundheits- und Krankenpflege gemeldet. Wie viele von den gemeldeten, offenen Stellen waren als examinierte Kräfte annonciert? 3) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1974 bis 1989 a) in der BRD, b) in der DDR ausgebildet? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 4) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1990 bis 2013 in der BRD ausgebildet? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen.   5) Wie viele Pflegekräfte wurden von 1990 bis 2013 in der BRD durch Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in andere Berufe übergeführt? Aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege. Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 6) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege waren 2013 arbeitslos gemeldet? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 7) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bezogen 2013 Arbeitslosengeld? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 8) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege nahmen nach Ablauf des Arbeitslosengeldes keine neue Arbeit im Gesundheitswesen mehr an? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 9) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege befanden sich 2013 in sogenannten Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. 10) Wie viele Pflegekräfte, aufgeteilt nach Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege bezogen in 2013 Arbeitslosengeld 2? Bitte gesondert den jeweiligen Anteil der examinierten Kräfte ausweisen. Zusätzliche Frage: 11) Auf welcher Basis beruht die Angabe der fehlenden Pflegekräfte? In der Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit werden mal gerade ca. 200 offene Stellen angeboten. In anderen Internetportalen schwankt die Zahl der offenen Stellen zwischen ca. 300 und ca. 35.000. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Erich Ditzer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erich Ditzer << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Anfrage üner frag den staat Nr 8566
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage üner frag den staat Nr 8566
Datum
11. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
393,2 KB
Erich Ditzer
AW: Anfrage üner frag den staat Nr 8566 [#8566] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Erich Ditzer
Betreff
AW: Anfrage üner frag den staat Nr 8566 [#8566]
Datum
21. März 2015 22:01
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "pflegekräftemangel" vom 01.02.2015 (#8566) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile deutlich überschritten. Ihr erstes Antwortschreiben, in dem sie darauf hinweisen, dass sie einige Zeit beanspruchen, hatte ich erhalten. Seither sind jedoch weitere 38 Tage vergangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Erich Ditzer Anfragenr: 8566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erich Ditzer << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
WG: Anfrage über frag den staat Nr 8566 [#8566] Sehr geehrter Herr Ditzer, die Bearbeitung Ihres Antrags hat sich…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Anfrage über frag den staat Nr 8566 [#8566]
Datum
25. März 2015 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ditzer, die Bearbeitung Ihres Antrags hat sich leider etwas verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen. Zu den von Ihnen gestellten Fragen (insgesamt 11) liegen mir inzwischen umfangreiche Informationen vor. Ich gehe davon aus, einen stattgebenden Bescheid noch in dieser Woche versenden zu können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
pflegekräftemangel [#8566]
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
pflegekräftemangel [#8566]
Datum
1. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
2,8 MB