Pfleger weniger zahlen, aber bekommen mehr

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Warum werden Pflegekräfte nicht von Steuern befreit? Es gibt zu wenige und da der Lohn steigt, aufgrund des Mangels, daraufhin die kosten der Pflegebedürftigen auch steigt, welche der Staat z.t. übernehmen muss, wäre es doch gut, wenn Pflegekräfte "weniger" verdienen, aber ohne steuern zu zahlen -> wie Beamte. Warum ist dies nicht möglich?

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  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden Pflege…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pfleger weniger zahlen, aber bekommen mehr [#194163]
Datum
3. August 2020 09:23
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden Pflegekräfte nicht von Steuern befreit? Es gibt zu wenige und da der Lohn steigt, aufgrund des Mangels, daraufhin die kosten der Pflegebedürftigen auch steigt, welche der Staat z.t. übernehmen muss, wäre es doch gut, wenn Pflegekräfte "weniger" verdienen, aber ohne steuern zu zahlen -> wie Beamte. Warum ist dies nicht möglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.<< Adresse entfernt >> nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
3. August 2020 09:23
Status
Warte auf Antwort
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