Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauern
2013 wurde der sog. Rundfunkbeitrag eingeführt: es wurde die Pflicht eingeführt, dass Wohnungsbewohner das Fernsehangebot für die Fernsehzuschauern zwangsfinanzieren sollen.
10% der Wohnungsbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit. Also müssen 90% der Wohnungsbewohner auch diese Kosten zwangsübernehmen.
1. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber den Fernsehzuschauern? Warum ist ein Wohnungsbewohner pflichtig gegenüber einem Fernsehzuschauer und soll das Fernsehangebot des Fernsehzuschauers zwangsfinanzieren?
2. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der 90% der Wohnungsbewohner gegenüber den 10% der Wohnungsbewohner, die befreit sind? Ist es nicht die Aufgabe des Staates, den Bedürftigen ihre notwendigen Kosten zu übernehmen?
Information nicht vorhanden
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Datum12. August 2017
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15. September 2017
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