Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2013 wurde der sog. Rundfunkbeitrag eingeführt: es wurde die Pflicht eingeführt, dass Wohnungsbewohner das Fernsehangebot für die Fernsehzuschauern zwangsfinanzieren sollen.
10% der Wohnungsbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit. Also müssen 90% der Wohnungsbewohner auch diese Kosten zwangsübernehmen.
1. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber den Fernsehzuschauern? Warum ist ein Wohnungsbewohner pflichtig gegenüber einem Fernsehzuschauer und soll das Fernsehangebot des Fernsehzuschauers zwangsfinanzieren?
2. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der 90% der Wohnungsbewohner gegenüber den 10% der Wohnungsbewohner, die befreit sind? Ist es nicht die Aufgabe des Staates, den Bedürftigen ihre notwendigen Kosten zu übernehmen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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