Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauern
- Anfrage an:
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
2013 wurde der sog. Rundfunkbeitrag eingeführt: es wurde die Pflicht eingeführt, dass Wohnungsbewohner das Fernsehangebot für die Fernsehzuschauern zwangsfinanzieren sollen.
10% der Wohnungsbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit. Also müssen 90% der Wohnungsbewohner auch diese Kosten zwangsübernehmen.
1. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber den Fernsehzuschauern? Warum ist ein Wohnungsbewohner pflichtig gegenüber einem Fernsehzuschauer und soll das Fernsehangebot des Fernsehzuschauers zwangsfinanzieren?
2. Wie erklärt die Staatskanzlei die eingeführte Pflicht der 90% der Wohnungsbewohner gegenüber den 10% der Wohnungsbewohner, die befreit sind? Ist es nicht die Aufgabe des Staates, den Bedürftigen ihre notwendigen Kosten zu übernehmen?
Korrespondenz
-
Frist – 15.09.2017
- 12. Aug 2017
- 24. Aug
- 04. Sep
- 16. Sep
- 09. Okt 2017
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauern [#24303]
- Datum
- 12. August 2017 19:53
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Anfrage #24303 "Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauer"
- Datum
- 16. August 2017 12:05
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Anfrage #24303 "Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauer"
- Datum
- 28. August 2017 12:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anfrage #24303 "Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauer" [#24303]
- Datum
- 28. August 2017 14:01
- An
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
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- Von
- Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihr Antrag #24303 vom 12. August 2017 "Pflicht der Wohnungsbewohner gegenüber der Fernsehzuschauer"
- Datum
- 9. Oktober 2017 11:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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