Pflicht zur Anschaffung von iPads an Schulen

Die Landesregierung NRW hat 2020 klargestellt, dass sie Beschaffungsvorgaben für iPads an Schulen für unzulässig hält und die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden darf. (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11972.pdf)
Von der Landesregierung RLP kann ich keine ähnlich klare Position zu dieser Frage finden, obwohl Schulen in RLP zunehmend die Beschaffung von iPads zur Voraussetzung des Besuchs der jeweiligen Schule erklären, teilweise sogar konkrete Vorgaben oder Empfehlungen zu den Händlern machen.
Wie stehen die Landesregierung und das zuständige Ministerium zu dieser Frage und welche Vorgaben oder Empfehlungen zu dieser Frage haben Landesregierung und / oder Ministerium den Schulträgern gegeben?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Landesregierung NRW hat 2020 k…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflicht zur Anschaffung von iPads an Schulen [#304122]
Datum
25. März 2024 14:48
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Landesregierung NRW hat 2020 klargestellt, dass sie Beschaffungsvorgaben für iPads an Schulen für unzulässig hält und die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden darf. (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-11972.pdf) Von der Landesregierung RLP kann ich keine ähnlich klare Position zu dieser Frage finden, obwohl Schulen in RLP zunehmend die Beschaffung von iPads zur Voraussetzung des Besuchs der jeweiligen Schule erklären, teilweise sogar konkrete Vorgaben oder Empfehlungen zu den Händlern machen. Wie stehen die Landesregierung und das zuständige Ministerium zu dieser Frage und welche Vorgaben oder Empfehlungen zu dieser Frage haben Landesregierung und / oder Ministerium den Schulträgern gegeben?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304122/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Schreiben vom 25.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Schreiben vom 25.03.2024
Datum
9. April 2024 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich Ihnen folgendes Dokument. Herzliche Grüße

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AW: Ihr Schreiben vom 25.03.2024 [#304122] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich hatte…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 25.03.2024 [#304122]
Datum
9. April 2024 14:35
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich hatte allerdings nicht gefragt, ob das Land Rheinland-Pfalz den Schulträgern verbindliche Vorgaben zur Ausstattung mit Schülerendgeräten macht, sondern wie die Landesregierung dazu steht, dass einzelne Schulträger in Rheinland-Pfalz solche Vorgaben machen. Falls Sie mit Ihrer Antwort zum Ausdruck bringen wollten, dass es dazu im Ministerium für Bildung RLP keine Position gibt, bitte ich diesbezüglich nocheinmal um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304122 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304122/