Pflicht zur Kostensenkung/Reduzierung von Ausgaben
Anfrage an:
Bundesrechnungshof
Diverse öffentliche Einrichtungen verweisen in Erklärungen/Bescheiden auf den "sorgsamen Umgang mit Steuermitteln". Dies entspringt wohl einer allgemeinen Treuepflicht für fremde Vermögen.
- Gibt es gesetzliche Verpflichtungen/Vorschriften, wonach Möglichkeiten zur Kostensenkung/Reduzierung von Ausgaben, die aus Steuermitteln finanziert werden, genutzt werden müssen.?
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. März 2021
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20. April 2021
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