Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG)

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zu beantworten:

Stellen alle privaten Orgisationen im Hamburger Katastrophenschutz nach heutigem Stand uneingeschränkt die nach § 5 HmbKatSG festgelegten Stärke, Gliederung, Ausstattung und Ausrüstung der Einheiten und Einrichtungen ihre Einsatzbereitschaft sicher?

Falls Nein, benennen Sie mir den zeitlichen Rahmen, welchen Sie den privaten Organisationen gesetzt haben, um nach § 6 HmbKatSG die Einsatzbereitschaft uneingeschränkt wieder herzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG) [#279092]
Datum
17. Mai 2023 07:36
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zu beantworten: Stellen alle privaten Orgisationen im Hamburger Katastrophenschutz nach heutigem Stand uneingeschränkt die nach § 5 HmbKatSG festgelegten Stärke, Gliederung, Ausstattung und Ausrüstung der Einheiten und Einrichtungen ihre Einsatzbereitschaft sicher? Falls Nein, benennen Sie mir den zeitlichen Rahmen, welchen Sie den privaten Organisationen gesetzt haben, um nach § 6 HmbKatSG die Einsatzbereitschaft uneingeschränkt wieder herzustellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279092/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG)“ vom 17.05.2023 …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG) [#279092]
Datum
20. Juni 2023 21:54
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG)“ vom 17.05.2023 (#279092) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 5 HmbKatSG wirken Einheiten und Einrichtungen privater Hilfsorgan…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Pflichten privater Hilfsorganisationen (HmbKatSG) [#279092]
Datum
5. Juli 2023 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 5 HmbKatSG wirken Einheiten und Einrichtungen privater Hilfsorganisationen beim Katastrophenschutz mit, wenn ihre Organisationen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich erklärt haben und die Katastrophenschutzbehörde ihrer Mitwirkung zugestimmt hat. Bei der Zustimmung werden Stärke, Gliederung, Ausstattung und Ausrüstung der Einheiten und Einrichtungen festgelegt. Gemäß § 6 HmbKatSG sind die Einheiten und Einrichtungen privater Hilfsorganisationen verpflichtet, für ihre Einsatzbereitschaft zu sorgen und gemäß § 7 HmbKatSG die Einsatzbereitschaft ihrer beim Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sicherzustellen. Für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft arbeitet die Behörde für Inneres und Sport eng mit den privaten Hilfsorganisationen zusammen. Die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes ist eine wesentlicher Baustein der Sicherheitsarchitektur der Stadt. Zur konkreten Stärke und Gliederung von Akteuren der öffentlichen Sicherheit gibt der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen