PHF Datensatz

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Den vollständigen Datensatz des Panels of Household Finances entsprechend dieser Seite https://www.bundesbank.de/en/bundesbank/research/panel-on-household-finances/data-access-and-data-protection.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
Levin Keller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den vollständigen Datensatz des Panel…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Levin Keller
Betreff
PHF Datensatz [#291478]
Datum
1. November 2023 21:47
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vollständigen Datensatz des Panels of Household Finances entsprechend dieser Seite https://www.bundesbank.de/en/bundesbank/research/panel-on-household-finances/data-access-and-data-protection.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Levin Keller Anfragenr: 291478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291478/ Postanschrift Levin Keller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Levin Keller
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Leitheußer, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 1. November 2023 bei der Deutschen Bundes…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
2. November 2023 08:00
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Leitheußer, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 1. November 2023 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Keller, bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede bei eben versandter Empfangsbestätigung. Di…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
2. November 2023 08:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Keller, bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede bei eben versandter Empfangsbestätigung. Die Empfangsbestätigung war gleichwohl für Sie bestimmt, im Folgenden nochmal der guten Ordnung halber: Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 1. November 2023 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Keller, mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 1. November 2023 beantragten Sie d…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
2. November 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Keller, mit Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 1. November 2023 beantragten Sie die Herausgabe des vollständigen Datensatzes der Haushaltsbefragung "Private Haushalte und ihre Finanzen – PHF". Bevor wir Ihren IFG-Antrag weiterbearbeiten, möchten wir Sie zunächst auf folgenden Zugangsweg zu den PHF-Mikrodaten bei der Deutschen Bundesbank für wissenschaftliche Forschungsprojekte hinweisen. Falls Sie die Daten für Forschungszwecke nutzen möchten, ist dies der für Sie passende Datenzugangsweg: Das Forschungsdaten- und Servicezentrums (FDSZ) der Deutsche Bundesbank ermöglicht unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben einen standardisierten Zugang zu ausgewählten Mikrodaten. Die anonymisierten Mikrodaten der PHF-Befragungen stehen als sog. „Scientific Use Files“ für wissenschaftliche Projekte zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abschluss des Antragsverfahrens können diese Datensätze auch außerhalb der Räume der Bundesbank verwendet werden. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren (auf Englisch) sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können Sie unserer Internetseite entnehmen: https://www.bundesbank.de/en/bundesbank/research/panel-on-household-finances/data-access-and-data-protection Informationen zum Datenzugang auf Deutsch finden Sie hier: https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/forschung/fdsz/ihr-forschungsprojekt-im-fdsz Sofern wir bis zum 18. November 2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihnen im Rahmen des genannten Verfahrens die gewünschten Daten bereitgestellt werden konnten und Sie auf die weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage verzichten. Wir bitten um Verständnis, dass wir die weitere Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bis zu einer Rückmeldung Ihrerseits aussetzen. Mit freundlichen Grüßen
Levin Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Herausgabe des Datensatzes (anonymisiert reicht natürlich, …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Levin Keller
Betreff
AW: Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
8. November 2023 08:04
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte weiterhin um Herausgabe des Datensatzes (anonymisiert reicht natürlich, habe den Link zu dieser fragwürdigen Seite mit dem "Bewerbungsprozess zur Herausgabe der Daten" ja bereits verlinkt, ich spreche von dem, was man da bekommen würde) per E-Mail an mich. Der von Ihnen beschriebene Prozess ist mir zu umständlich und ich befürchte auch, den von Ihnen meiner Meinung nach willkürlich gestellten Anforderungen an meine Person nicht gerecht zu werden. Sie haben meiner Rechtsauffassung nach kein Recht den Zugang zu diesen Daten zu beschränken. Sie haben meiner Meinung nach auch kein Recht mit Hinweisen auf Prozesse, die eine inhärente Zugangsbeschränkung haben und mit unzumutbaren Arbeitsschritten (CV verschlüsselt hochladen und dann das Passwort per Fax senden! Gerne hätte ich mal die Rechtsgrundlage für diese wilden Ideen.) versehen sind, die Bearbeitung meiner Anfrage einzustellen. Ich erwarte die Übermittlung der Daten weiterhin innerhalb der von mir gesetzten ursprünglichen Frist. Als Hinweis oder Erklärung für diejenigen in Ihrer Institution, die es interessiert: Ich bin der Meinung, dass Sie einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen und Ihre zumindest in Teilen womöglich für die Gesellschaft hilfreiche Arbeit auf Kosten der Allgemeinheit durchführen. Insofern sind Sie der Allgemeinheit verpflichtet. Dass Sie nicht alle Daten, die Sie besitzen und die mit Geld der Allgemeinheit finanziert wurden kostenlos und zum sofortigen Download auf Ihrer Homepage anbieten, halte ich für moralisch nicht zu vertreten. Mir sind auch keine Ausführungen bekannt, die eine Geheimhaltung oder Schikane der Bürger ("beschreiben Sie Ihr Projekt", "geben Sie uns Ihren CV", WAT?) rechtfertigen würden. Sollten Sie wirklich rechtlich dazu gezwungen sein, den Zugang zu den Daten zu beschränken, habe ich natürlich für Ihr Handeln Verständnis*. Aber dann erwarte ich auch, dass Sie die Rechtsgrundlage klar auf der Homepage benennen. Man könnte sogar eine Art Entschuldigung dazu erwarten. Mir wäre es unangenehm, solche Zugangsbeschränkungen zu eigentlich öffentlichen Daten einrichten zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Levin Keller *Das heißt nicht, dass ich nicht auch mit Kenntnis dieser vermeintlichen Rechtsgrundlage einen Antrag nach IFG gestellt hätte. Insofern beziehen sich diese Ausführungen nicht auf meinen Antrag hier. Anfragenr: 291478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291478/
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Keller, Ihr Antrag wurde abschließend bearbeitet und der Bescheid vom 29. November 2023 am 30.…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
2. Januar 2024 10:20
Status
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Sehr geehrter Herr Keller, Ihr Antrag wurde abschließend bearbeitet und der Bescheid vom 29. November 2023 am 30. November 2023 an die von Ihnen angegebene Adresse per Einschreiben mit Rückschein versandt. Die Post hat Sie dort offenbar nicht angetroffen und Sie haben das Einschreiben nicht innerhalb des für die in Ihrer Postfiliale / -agentur zur Abholung vorgesehenen Zeitraums abgeholt. Daher wurde das Schreiben an uns zurück gesandt. Der Rückläufer ging bei uns am 27. Dezember 2023 ein. Ein Bescheid muss per Post zugestellt werden. Wenn Sie wünschen, dass Ihr IFG-Antrag beschieden wird, bestätigen Sie bitte Ihre Anschrift und stellen Sie sicher, dass Sie das Schreiben empfangen können. Anschließend werden wir Ihnen den Bescheid erneut zusenden. Mit freundlichen Grüßen

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Levin Keller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Adresse ist korrekt. Ich habe sogar mit nicht …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Levin Keller
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: PHF Datensatz [#291478]
Datum
8. Januar 2024 09:39
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Adresse ist korrekt. Ich habe sogar mit nicht unerheblichem Aufwand versucht des Briefes habhaft zu werden. Leider konnte die Post den Brief nicht mehr produzieren (hat ihn verloren, bzw. zumindest wussten die wohl nicht mehr wo er war). Bitte schicken Sie ihn noch einmal zu. Mit freundlichen Grüßen Levin Keller Anfragenr: 291478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291478/ Postanschrift Levin Keller << Adresse entfernt >>