Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 05.05.2023, Abstandsvorgaben Doppelhäuser und Reihenhäuser

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der am 05.05.2023 veröffentlichen Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe den Link unten) bitte ich um Beantwortung einer Frage bezüglich Abstandsregeln für PV-Anlagen.

Hintergrund: In dem Strategie-Papier wird die weitere Absenkung der Abstandvorgaben für PV-Anlagen gefordert. Zitat aus der Photovoltaik-Strategie: »Hier setzt sich das BMWK unter anderem dafür ein, eine weitere Absenkung und Vereinheitlichung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, damit insbesondere bei Reihenhäusern im Durchschnitt mehr PV-Module auf dem Dach möglich werden.«

Wann gedenkt das Saarland auf die Abstandsregeln für nicht brennbare Module zu verzichten?

Hinweis: NRW hat schon im letzten Jahr per Runderlass im Dez. 2022 auf Antragstellung auf Abstände bei Reihen- und Doppelhäusern komplett verzichtet.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Alfons Kolling
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund der am 05.05.2023 veröffentlic…
An Bauaufsichtsamt - Saarbrücken Details
Von
Alfons Kolling
Betreff
Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 05.05.2023, Abstandsvorgaben Doppelhäuser und Reihenhäuser [#278345]
Datum
8. Mai 2023 12:38
An
Bauaufsichtsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund der am 05.05.2023 veröffentlichen Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe den Link unten) bitte ich um Beantwortung einer Frage bezüglich Abstandsregeln für PV-Anlagen. Hintergrund: In dem Strategie-Papier wird die weitere Absenkung der Abstandvorgaben für PV-Anlagen gefordert. Zitat aus der Photovoltaik-Strategie: »Hier setzt sich das BMWK unter anderem dafür ein, eine weitere Absenkung und Vereinheitlichung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, damit insbesondere bei Reihenhäusern im Durchschnitt mehr PV-Module auf dem Dach möglich werden.« Wann gedenkt das Saarland auf die Abstandsregeln für nicht brennbare Module zu verzichten? Hinweis: NRW hat schon im letzten Jahr per Runderlass im Dez. 2022 auf Antragstellung auf Abstände bei Reihen- und Doppelhäusern komplett verzichtet. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kolling Anfragenr: 278345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278345/ Postanschrift Alfons Kolling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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