PKoFoG Vom 22. November 2020

Schulungsunterlagen, Hinweisblätter und Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter/Innen zur Umsetzung des Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) Vom 22. November 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PKoFoG Vom 22. November 2020 [#243854]
Datum
19. März 2022 10:42
An
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schulungsunterlagen, Hinweisblätter und Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter/Innen zur Umsetzung des Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) Vom 22. November 2020
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243854/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Automatische Eingangsbestätigung Danke fuer Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Wir moechte…
Von
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
19. März 2022 10:43
Status
Warte auf Antwort
Danke fuer Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass wir aus rechtlichen Gruenden per E-Mail keine Auftraege oder Weisungen entgegennehmen koennen. Bitte uebermitteln Sie uns vertrauliche Nachrichten oder rechtsverbindliche Auftraege, z.B. Ueberweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Lastschriftrueckgaben usw., ueber unser Online-Banking, per Telefon bzw. auf herkoemmlichem Wege. Mit freundlichen Gruessen Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2 10178 Berlin Telefon: 030 / 869 801 Telefax: 030 / 869 830 74 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Handelsregister-Nr.: HRB 99726 B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Eingangsbestätigung [#243854] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung [#243854]
Datum
26. April 2022 13:58
An
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „PKoFoG Vom 22. November 2020“ vom 19.03.2022 (#243854) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vorsorglich möchte ich auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner IFG verweisen, welcher mir ausdrücklich das Recht zur elektronischen Aktenauskunft gibt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Automatische Eingangsbestätigung Danke fuer Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Wir moechte…
Von
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
26. April 2022 13:58
Status
Warte auf Antwort
Danke fuer Ihre E-Mail. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten. Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass wir aus rechtlichen Gruenden per E-Mail keine Auftraege oder Weisungen entgegennehmen koennen. Bitte uebermitteln Sie uns vertrauliche Nachrichten oder rechtsverbindliche Auftraege, z.B. Ueberweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Lastschriftrueckgaben usw., ueber unser Online-Banking, per Telefon bzw. auf herkoemmlichem Wege. Mit freundlichen Gruessen Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2 10178 Berlin Telefon: 030 / 869 801 Telefax: 030 / 869 830 74 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Handelsregister-Nr.: HRB 99726 B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
WG: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Antragsteller:in >> anliegend …
Von
Berliner Sparkasse (teilrechtsfähige AöR der Landesbank Berlin AG)
Betreff
WG: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
13. Mai 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entsprechend Ihrer u.g. Anfrage die aktuelle Arbeitsanweisung unseres Hauses zum Pfändungsschutzkonto. In dieser enthalten die mit XXXXX versehenen Stellen lediglich die Bezeichnung interner Dokumente bzw. interne E-Mailadressen und Telefonnummern. Wir übermitteln Ihnen die Unterlage beiliegend ausnahmsweise elektronisch und kostenlos. Mit freundlichen Grüßen