Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024

Alle Pläne, auf denen sämtliche Absperrungen, Aufbauten, Technikeinrichtungen, Sanitäranlagen etc. im Rahmen des Straßenkarnevals 2024 rund um die Aachener Straße / Richard-Wagner-Straße auf Höhe des Aachener Weihers (von Innere Kanalstraße bis Moltkestraße) eingezeichnet sind.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Al…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
9. Februar 2024 19:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Pläne, auf denen sämtliche Absperrungen, Aufbauten, Technikeinrichtungen, Sanitäranlagen etc. im Rahmen des Straßenkarnevals 2024 rund um die Aachener Straße / Richard-Wagner-Straße auf Höhe des Aachener Weihers (von Innere Kanalstraße bis Moltkestraße) eingezeichnet sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
15. Februar 2024 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) muss ich Ihnen mitteilen, dass der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden muss, soweit und solange die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt würde. Die Offenlegung detaillierter Pläne über Absperrungen, Aufbauten, Technikeinrichtungen im Rahmen des Straßenkarnevals könnte potenzielle Risiken für die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer*innen und der Öffentlichkeit erhöhen. Die Zurückhaltung von Informationen in diesem Zusammenhang dient auch dem Schutz vor potenziellen terroristischen Angriffen. Leider kann ich Ihnen daher die angeforderten Pläne nicht zur Verfügung stellen, da sie Informationen enthalten, deren Veröffentlichung potenziell die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden könnte. Bezüglich der Toiletten teile ich Ihnen gerne mit, dass in dem Bereich auf Höhe des Aachener Weihers (von Innere Kanalstraße bis Moltkestraße) keine sanitären Einrichtungen (Toiletten) seitens des Ordnungsamtes zum vergangenen Straßenkarneval aufgestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Gerne möchte ich mein Anliegen konkretisier…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
11. März 2024 12:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
standort-technikmast-aachener-weiher-karneval-2024.png
5,0 MB
technikmast-aachener-weiher-karneval-2024.jpeg
3,9 MB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Gerne möchte ich mein Anliegen konkretisieren. Wo genau sollte der im Anhang erkenntliche Technikmast im Detail aufgestellt werden? Dieser wurde in der Praxis ohne jegliche Vorwarnung, Absicherung oder Umleitung des Radverkehrs mitten auf den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen gestellt. Radfahrende wurden dadurch erheblich behindert und gefährdet, da diesen auf Grund des temporären Bauzauns nur das Ausweichen in den fließenden KFZ-Verkehr möglich war. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - technikmast-aachener-weiher-karneval-2024.jpeg - standort-technikmast-aachener-weiher-karneval-2024.png Anfragenr: 299730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299730/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des Standorts des Technikmasts …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
13. März 2024 13:38
Status
image001.png
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des Standorts des Technikmasts und die damit verbundenen Probleme für den Radverkehr. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir bereits am 07.02 auf die Situation aufmerksam gemacht wurden und umgehend Maßnahmen ergriffen haben. Zu diesem Zeitpunkt war es leider nicht möglich, den Standort des Technikmasts zu verändern, da dies mit Blick auf die knappe Zeit nicht praktikabel gewesen wäre. Stattdessen haben wir den Bereich mit Sicherheitsbaken gesichert, um die Gefahr für den Radverkehr zu minimieren. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind, und möchten Ihnen versichern, dass wir bereits für den kommenden 11.11 eine neue Positionierung des Technikmasts angedacht haben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass etwaige Hindernisse auf dem Fahrradweg sich nicht wiederholen und der Radverkehr sicher und reibungslos fließen kann. Entschuldigen Sie die Ihnen entstandenen Umstände. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass der Standort des Technikmastes auf dem Radfahrstreifen von Sei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
24. März 2024 19:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass der Standort des Technikmastes auf dem Radfahrstreifen von Seiten der Kölner Stadtverwaltung genehmigt war? Falls ja, so ist hierzu sicherlich ein Plan vorhanden, dessen Ausschnitt mich entsprechend interessieren und meine Anfrage beantworten würde. Kurze Ergänzung meinerseits: Absperrschranken/-gitter verringern die Gefahr nur dadurch, dass sie die Erkennbarkeit des Hindernisses verbessern. Dennoch musste der Radverkehr vollständig im Kurvenbereich in den fließenden KFZ-Verkehr ausweichen. Eine Sperrung des rechten Fahrstreifens für den KFZ-Verkehr als Umleitung für den Radverkehr wäre die einzig sinnvolle Lösung gewesen. Abschließend ein kleines Gedankenspiel in Form zweier rhetorischer Fragen: Was wäre passiert, wenn der Technikmast mitten auf einem der beiden KFZ-Fahrstreifen aufgestellt worden wäre? Wäre die Lösung hier ebenfalls das Aufstellen von Absperrschranken/-gittern am Technikmast gewesen? Anfragenr: 299730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299730/

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Sie verstehen meine Antwort insoweit richtig, dass der Standort des Tech…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Pläne für straßenkarnevalistische Einrichtungen am Aachener Weiher 2024 [#299730]
Datum
4. April 2024 12:06
Status
image001.png
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie verstehen meine Antwort insoweit richtig, dass der Standort des Technikmastes für diesen Bereich vorgesehen war, aber eben nicht explizit auf dem Fahrradweg. Leider gibt es keinen spezifischen Plan, der die Positionierung der Masten darstellt, somit kann ich Ihnen diesen auch nicht zukommen lassen. Ich hoffe, dass Ihre Anfrage mit Verweis auf meine letzte E-Mail beantwortet wurde. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen