Pläne, Kosten und Kriterien zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner

Anfrage an: Stadt Erkner

1) Beschluss bzw. Grundlage der Stadtverordnetenversammlung Erkner zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner.
2) Den veranschlagten Haushaltposten (Budget) der Stadt Erkner für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner.
3) Bisherige Planungen/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt sowie externer Planungs- bzw.Architekturbüros.
3.1) Kriterien/ Rahmenbedingungen seitens der Stadt Erkner für die Planung/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner.
4) Geplante Kosten für den Ausbau der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt und dritter Planungs- bzw.Architekturbüros.
4.1) Die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule und den geplanten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner.
5) Mögliche Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner.
5.1) Baurechtlicher Status der möglichen Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. Anders: Könnte die Stadt Erkner dort, Stand heute, anfangen zu bauen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Erkner Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pläne, Kosten und Kriterien zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner [#260720]
Datum
12. Oktober 2022 17:22
An
Stadt Erkner
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Beschluss bzw. Grundlage der Stadtverordnetenversammlung Erkner zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 2) Den veranschlagten Haushaltposten (Budget) der Stadt Erkner für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 3) Bisherige Planungen/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt sowie externer Planungs- bzw.Architekturbüros. 3.1) Kriterien/ Rahmenbedingungen seitens der Stadt Erkner für die Planung/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 4) Geplante Kosten für den Ausbau der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt und dritter Planungs- bzw.Architekturbüros. 4.1) Die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule und den geplanten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 5) Mögliche Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 5.1) Baurechtlicher Status der möglichen Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. Anders: Könnte die Stadt Erkner dort, Stand heute, anfangen zu bauen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erkner
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Akteneinsichtsgesuch gemä…
Von
Stadt Erkner
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022
Datum
1. November 2022 13:33
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Akteneinsichtsgesuch gemäß E-Mail vom 20.10.2022 wurde durch uns geprüft. Sie begehrten Akteneinsicht nach dem AIG, BbgUIG und VIG. Diese ist für das VIG und das BbgUIG nach dem jeweiligen §1 zu verweigern, da Sie sich für die gewünschten Informationen nicht auf das VIG berufen können und Sie keine Umweltinformationen begehren. In Hinblick auf eine Akteneinsicht nach AIG ist Ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt und somit nach § 6 Abs. 1 AIG abzulehnen. Zudem fallen Teile der Unterlagen unter § 4 und 5 AIG. Um Ihrem Antrag nach AIG entsprechen zu können, ist von Ihrer Seite gem. § 6 Abs. 1 i. V. m. § 4 und 5 AIG eine hinreichend bestimmte Darlegung der Gründe für die Akteneinsicht notwendig. Sollten Sie besondere Umstände geltend machen, sind auch diese zu erläutern. Auf Grund der fehlerhaften Adresse ist zumindest eine direkte Betroffenheit unsererseits nicht ersichtlich. Wir betrachten die Angelegenheit als erledigt, wenn Sie sich bei uns in den kommenden Wochen nicht zurückmelden sollten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nach…
An Stadt Erkner Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
2. November 2022 08:23
An
Stadt Erkner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist mir nach Ihren Schilderung nicht ganz ersichtlich welche Gesetze und Paragrafen auf meine konkreten Anfragen (Punkte 1) bis 5.1)) anzuwenden sein. Ich würde mich sehr über eine entsprechende Auflistung freuen. Eine direkte Betroffenheit kann durch die angegebene Anschrift entnommen werden, da es sich hierbei um eine ladungsfähige Anschrift (<< Adresse entfernt >>) handelt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Erkner
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Antragsteller:in >> Sie müssen zum eine…
Von
Stadt Erkner
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
10. November 2022 17:53
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie müssen zum einen generell Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach §6 AIG hinreichend bestimmen. Aufgrund Ihrer Fragen, kann ich jetzt allerdings bereits sagen, dass Sie die besonderen Umstände darlegen müssen, da einzelne Dokumente unter §4 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3, sowie §5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 fallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Anrede >> nach §1 des AIG hat jede …
An Stadt Erkner Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
16. November 2022 20:14
An
Stadt Erkner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach §1 des AIG hat jede Person das Recht Akten und Informationen einzusehen. Darüber hinaus kann eine unmittelbare Betroffenheit meinerseits festgestellt werden, da es sich um meine Arbeitsstelle handelt. Ferner ist eine Erweiterung der Löcknitz-Grundschule eben nicht, gemäß des Beschlusses der Stadt Erkner, ein Neubau einer zweiten Grundschule der Stadt Erkner. Somit leitet sich ein besonderer Umstand ab. Sofern ein solcher Beschluss, wider meines Wissens bestehen sollte, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir diesen mitteilen und auf diesen verweisen würden. Bei Dokumenten, die nach §5 Abs. 3 einer Genehmigung bedürfen, ist es möglich diese einzuholen. Zudem nehme ich an, dass eine mit der Planung der Erweiterung beauftrage dritte Partei (was folglich unter § 5 Abs. 1 Nr.2 fallen würde), für diesen Auftrag vollumfänglich entlohnt worden ist. Somit liegen, meiner Einschätzung nach, die Rechte bei Ihnen. Zudem beziehe ich mich abermals auf die fundamental diametrale Ausrichtung bezogen auf den Beschluss der Stadt, der einen Neubau einer zweiten Grundschule vorsieht und einen besonderen Umstand nach sich zieht. Darüber hinaus führen Sie §4 Abs. 2 Nr. 1 & 3, wobei in Abs. 2 auch angeführt wird, dass eine Einsicht gewährt werden soll, sofern ein überwiegendes öffentliche Interesse besteht. Dies sehe ich, unter Berücksichtigung der hohen Teilnehmer*innenzahl und Diskussionsbedarfs bei der Schulkonferenz der Löcknitz-Grundschule vom 28.09.2022, als gegeben an. Zudem wurde bei eben dieser explizit darauf hingewiesen, dass Rahmenbedingungen bzw. Kriterien über die Akteneinsicht einsehbar gemacht werden können. Ich hoffe, dass ich Ihnen die besonderen Umstände darlegen und hinreichend bestimmen konnte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Schatz geb. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260720/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pläne, Kosten und Kriterien zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner“ [#260720]
Datum
14. Dezember 2022 17:13
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260720/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Letzte Mail bisher unbeantwortet geblieben ist und mir auf Nachfrage bisher auch nicht deutlich gemacht worden welche Gesetze die Auskunft bzgl. meiner konkreten Fragen (z.B. § XY zu Frage 1 usw.). Darüber hinaus wurde ein Teil der Erweiterung nun in der Öffentlichkeit publik (https://www.moz.de/lokales/erkner/grundschule-in-erkner-10-millionen-euro-fuer-erweiterung-der-loecknitz-grundschule-_-wie-ist-der-plan_-67892597.html). daraus schließe ich, dass der Planungsprozess abgeschlossen ist und dies auch kein Hinderungsgrund mehr darstellen sollte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 260720.pdf - 2022-11-01_1-image003.png - 2022-11-10_1-image001.png Anfragenr: 260720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260720/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Erkner
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehrten im ve…
Von
Stadt Erkner
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
5. Mai 2023 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,8 KB
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4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie begehrten im vergangenen Jahr Einsicht in die Unterlagen zum Erweiterungsbau der Löcknitz-Grundschule Erkner und baten um die Zusendung zu den folgenden Punkten: 1. Beschluss bzw. Grundlage der Stadtverordnetenversammlung Erkner zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 2. Den veranschlagten Haushaltposten (Budget) der Stadt Erkner für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 3. Bisherige Planungen/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt sowie externer Planungs- bzw. Architekturbüros. 3.1. Kriterien/ Rahmenbedingungen seitens der Stadt Erkner für die Planung/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 4. Geplante Kosten für den Ausbau der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt und dritter Planungs- bzw. Architekturbüros. 4.1. Die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule und den geplanten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 5. Mögliche Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. 5.1. Baurechtlicher Status der möglichen Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. Anders: Könnte die Stadt Erkner dort, Stand heute, anfangen zu bauen? Nach einem engen Austausch mit dem Landesdatenschutz, betrachten wir Ihren Antrag als hinreichend bestimmt. Das LDA folgt jedoch der Argumentation, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Teil der Unterlagen nicht hätte herausgegeben werden können, da es sich um noch nicht abgeschlossene Schriftstücke handelte und der Willensbildungsprozess innerhalb der Verwaltung nicht abgeschlossen war. Die Dokumente waren zu dieser Zeit als "vertraulich" bzw. "nur für den internen Gebrauch" markiert. Im Übrigen wollten wir Ihnen nicht von vornherein die Akteneinsicht verweigern. Wir sind auf Grund der Sensibilität der Dokumente lediglich davon ausgegangen, dass eine tiefergehende Begründung notwendig ist. Daher würde ich gern von Ihnen wissen, ob weiterhin ein Informationsinteresse an den Unterlagen besteht. Da die Informationen inzwischen öffentlich bekannt gegeben wurden, können wir Ihnen folgende Unterlagen digital bereitstellen: Nr. 1, 5 und 5.1 Eine Aushändigung der Haushaltsunterlagen zu Punkt 2 ist aktuell nicht möglich, da diese noch nicht existieren. Dies gilt ebenfalls für Nr. 4 und 4.1, da diese Kosten noch ermittelt werden. Unterlagen von Architekturbüros bezüglich Entwürfen, Planungen und Kriterien/Rahmenbedingungen (Nr. 3) sind weder beauftragt, noch liegen solche Unterlagen vor. Lediglich die in der Schulkonferenz vorgestellte Machbarkeitsprüfung liegt vor und kann eingesehen werden, sollte Sie Ihnen noch nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antw…
An Stadt Erkner Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
5. Mai 2023 18:18
An
Stadt Erkner
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne würde ich die von Ihnen angebotenen Unterlagen in digitaler Form erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260720/
Stadt Erkner
Akteneinsichtsgesuch Sehr << Antragsteller:in >> ich gebe der Abteilung bescheid und melde mich bei I…
Von
Stadt Erkner
Betreff
Akteneinsichtsgesuch
Datum
14. Mai 2023 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,8 KB
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4,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich gebe der Abteilung bescheid und melde mich bei Ihnen, wenn die Unterlagen vorbereitet sind. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Erkner
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720] Sehr << Antragsteller:in >> in der Stadtverordn…
Von
Stadt Erkner
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 12.10.2022 [#260720]
Datum
13. Dezember 2023 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anlage1-beschlsse.pdf
1,0 MB
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14,5 KB
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1,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.20023 wurde die Prioritätenliste für die mittelfristige Haushaltsplanung beschlossen. Somit liegt ein erster Beschluss auch über geplante Kosten zur Erweiterung der Löcknitzgrundschule vor und wir können Ihnen die Mehrzahl der angefragten Punkte beantworten, was ich hiermit gern tue: 1. Beschluss bzw. Grundlage der Stadtverordnetenversammlung Erkner zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. - Siehe Beschlussauszüge in der Anlage 1 2. Den veranschlagten Haushaltposten (Budget) der Stadt Erkner für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. - In der mittelfristigen Haushaltsplanung sollen gemäß der beschlossenen Prioritätenliste der Stadt Erkner folgende Budgets für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule vorgesehen werden: - Neubau Dreifeld-Schulsporthalle: 9.000.000 € - Ausbau der Löcknitz-Grundschule 1. Bauabschnitt: 7.400.000 € Darüber hinaus geht die Stadt Erkner von Kosten für den 2. Bauabschnitt in Höhe von 7.770.000 € aus, die in den Folgejahren in die mittelfristige Haushaltsplanung übernommen werden müssen. 3. Bisherige Planungen/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt sowie externer Planungs- bzw. Architekturbüros. 3.1. Kriterien/ Rahmenbedingungen seitens der Stadt Erkner für die Planung/ Entwürfe zur Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. - Unterlagen von Architekturbüros bezüglich Entwürfen, Planungen und Kriterien/Rahmenbedingungen (Nr. 3) sind weder beauftragt, noch liegen solche Unterlagen vor. Lediglich die in der Schulkonferenz vorgestellte Machbarkeitsprüfung liegt vor und kann eingesehen werden, sollte Sie Ihnen noch nicht vorliegen. 4. Geplante Kosten für den Ausbau der Löcknitz-Grundschule Erkner seitens der Stadt und dritter Planungs- bzw. Architekturbüros. - siehe Punkt 2 4.1. Die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule und den geplanten Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. - Eine Differenz zwischen veranschlagten Kosten und geplanten Kosten gibt es nicht. 5. Mögliche Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. - Die Erweiterung der Löcknitzgrundschule soll entsprechend der Machbarkeitsstudie auf dem Grundstück der Löcknitz-Grundschule erfolgen. Der Ankauf eines benachbarten Grundstückes soll geprüft werden. - Die Dreifeld-Sporthalle soll gemäß der Machbarkeitsstudie auf der dem Grundstück des Hortes Koboldland erfolgen. 5.1. Baurechtlicher Status der möglichen Standorte für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule Erkner. Anders: Könnte die Stadt Erkner dort, Stand heute, anfangen zu bauen? - Für den gesamten in Frage kommenden Bereich besteht gemäß Rücksprache mit dem Planungsamt des Landkreises Oder-Spree Baurecht. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
lda-002222082-240305.pdf
562,0 KB

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