Plätze Flüchtlingsunterbringung

Eine Aufschlüsselung der Anzahl theoretischer Plätze zur Unterbringung geflüchteter in tatsächlich belegbare Plätze, belegte Plätze, freie Plätze.
Zudem wäre ich Ihnen Dankbar über eine Aufschlüsselung wie viele Plätze insgesamt in der Hand des Liegenschaftsamtes sind, wie viele von Dobler Immobilien und wieviele von anderen privaten Eigentümern angemietet wurden.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Stuttgart verfügt Anfang Januar 2024 über 10.438 tatsächlich belegbare Plätze zur Flüchtlingsunterbringung, wovon 9.725 aktuell belegt sind eine 100% Belegung ist laut der Stadt Stuttgart in der Praxis nicht möglich.

Die Stadt Stuttgart hat eigene Objekte und mietet darüber hinaus Objekte an:

Platzkapazitäten in Objekten der Bruchteilsgemeinschaft Dobler: ca. 1.400 Plätze
Platzkapazitäten in sonstigen privaten Objekten: ca. 4.000 Plätze
Platzkapazitäten in städtischen Objekten: ca. 5.900 Plätze

881 Plätze sind aufgrund verschiedenster Gründe (Sanierungsarbeiten, Nutzungsende, etc) nicht belegbar. Davon 560 Plätze in Unterkünften im städtischen Eigentum und 321 Plätze in Unterkünften in privatem Eigentum, von der Stadt Stuttgart angemietet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufschlüsselung der Anzahl th…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
2. Januar 2024 16:39
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufschlüsselung der Anzahl theoretischer Plätze zur Unterbringung geflüchteter in tatsächlich belegbare Plätze, belegte Plätze, freie Plätze. Zudem wäre ich Ihnen Dankbar über eine Aufschlüsselung wie viele Plätze insgesamt in der Hand des Liegenschaftsamtes sind, wie viele von Dobler Immobilien und wieviele von anderen privaten Eigentümern angemietet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 02.01.2024 möchte ich Ihnen gerne nachfolgende Rüc…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
4. Januar 2024 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 02.01.2024 möchte ich Ihnen gerne nachfolgende Rückmeldung geben. Die Platzkapazitäten in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften stellen sich aktuell wie folgt dar: Tatsächlich belegbare Plätze: 10.438 belegte Plätze: 9.725 rechnerisch freie Plätze: 713 In der Praxis ist eine 100%-Belegung von vorhandenen Plätzen nicht möglich. Die Platzkapazitäten verteilen sich in den Eigentumsverhältnissen wie folgt: Platzkapazitäten in Objekten der Bruchteilsgemeinschaft Dobler: ca. 1.400 Plätze Platzkapazitäten in sonstigen privaten Objekten: ca. 4.000 Plätze Platzkapazitäten in städtischen Objekten: ca. 5.900 Plätze Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Verfügen Sie darüber hinaus über Daten wieviele …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
4. Januar 2024 11:33
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Verfügen Sie darüber hinaus über Daten wieviele Plätze in privater und wieviele Plätze in öffentlicher Hand aufgrund von Sanierungsarbeiten oder aus sonstigem Grund zur Zeit nicht belegbar sind und wenn ja wie viele dies sind? Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], Bitte entschuldigen Sie die erneute Rückfrage, ich versuche mir ein Gesamtbild zu versch…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
4. Januar 2024 11:45
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], Bitte entschuldigen Sie die erneute Rückfrage, ich versuche mir ein Gesamtbild zu verschaffen. Wieviele der 713 theoretisch freien Plätze müssen aufgrund von Richtlinien wie beispielsweise zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorgehalten werden. Auch hier wäre ich für eine kurze Antwort dankbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> aktuelle sind 881 Plätze aufgrund verschiedenster Gründe (Sanierungsarbe…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: WG: Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
4. Januar 2024 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aktuelle sind 881 Plätze aufgrund verschiedenster Gründe (Sanierungsarbeiten, Nutzungsende, etc) nicht belegbar, Davon entfallen 560 Plätze auf Unterkünfte im städtischen Eigentum und 321 Plätze auf Unterkünfte in privatem Eigentum. Freundliche Grüße

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.V.m. § 15 Ab…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: WG: Plätze Flüchtlingsunterbringung [#296079]
Datum
4. Januar 2024 12:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz (LVG) handelt es sich bei der Aufnahme von geflüchteten Personen i. S. d. § 7 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) um eine der Landeshauptstadt Stuttgart als untere Verwaltungsbehörde zugewiesene Pflichtaufgabe nach Weisung. Insofern hat die Stadt Stuttgart die Verpflichtung zur Erfüllung dieser Aufgabe ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Eine Pflicht zur Vorhaltung bzw. Freihaltung von Plätzen besteht nicht. Die entsprechenden Planungen liegen in der Verantwortung der Stadt- und Landkreise. Freundliche Grüße