Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne zusätzlichen Elternbeitrag

Eine Übersicht der Anzahl der in München Stadt zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 0-3 Jahren, also im Grippenbereich, getrennt nach Plätzen in der Tagespflege, Großtagespflege und Kindergrippe.
Weiter die Anzahl der Plätze in der Großtagespflege im zeitlichen Verlauf, die eine Förderung nach BayKiBiG 20a erhalten, also keine zusätzlichen Elternbeiträge erheben dürfen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Stefan Richtberg
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
Stefan Richtberg
Betreff
Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne zusätzlichen Elternbeitrag [#285418]
Datum
3. August 2023 19:13
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Anzahl der in München Stadt zur Verfügung stehenden Kinderbetreuungsplätze für Kinder im Alter zwischen 0-3 Jahren, also im Grippenbereich, getrennt nach Plätzen in der Tagespflege, Großtagespflege und Kindergrippe. Weiter die Anzahl der Plätze in der Großtagespflege im zeitlichen Verlauf, die eine Förderung nach BayKiBiG 20a erhalten, also keine zusätzlichen Elternbeiträge erheben dürfen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Richtberg Anfragenr: 285418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285418/ Postanschrift Stefan Richtberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Richtberg
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Richtberg, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne zusätzlichen Elternbeitrag [#285418]
Datum
4. August 2023 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Richtberg, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Informationsfreiheitssatzung; Ihre Anfrage vom 03.08.2023 „Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne z…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne zusätzlichen Elternbeitrag [#285418]
Datum
28. August 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitssatzung; Ihre Anfrage vom 03.08.2023 „Plätze in der Großtagespflege und Kindergrippe ohne zusätzlichen Elternbeitrag“ – Anfrage Nr.: 285418 Sehr geehrter Herr Richtberg, Sie haben um Mitteilung der Anzahl der in der Landeshauptstadt München zur Verfügung stehenden Plätze für 0-3jährige Kinder (Altersgruppe U3/Kinderkrippe) gebeten. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen (Stand 01.01.2022): * Kinderkrippenplätze 21.744 * altersgemischte Plätze 7.356 * davon in Eltern-Kind-Initiativen 5.260 * davon in Heilpädagogische Tagesstätten 52 * davon in Großtagespflege 814 * davon in Tagespflege 1.230 Die o.g. 7.356 Plätze schließen alle Altersgruppen (U3/Kinderkrippe, Ü3/Kindergarten und Ü6/Schule) mit ein, die Verteilung der Plätze auf die jeweilige Altersgruppe kann erfahrungsgemäß variieren. Zum Stand Dezember 2022 wurden rund 56 Prozent der Großtagespflegen in der Landeshauptstadt München über Artikel 20a Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert. Die Zahlen wurden im Bildungsausschuss des Stadtrats bekannt gegeben, die Datei „KITA-Jahresstatistik 2021“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V07229 vom 12.10.2022, kann unter https://risi.muenchen.de/risi/dokument/ v/7342323 heruntergeladen werden. Die Vorlage „KITA-Jahresstatistik 2022“ soll dem Stadtrat im Herbst vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen