Plan für Endausbau der Sanierung 'Neue Torstraße'

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da es öffentlich derzeit nicht auffindbar ist würde ich gerne Informationen darüber erhalten, wie das Sanierungsgebiet final aussehen soll. Von besonderem Interesse ist der Teil des Sanierungsgebietes zur Neuen Grabenstraße hin. Es würde als Information genügen, ob dort Parkplätze, Grünfläche oder sonstiges entstehen soll. Gerne auch detaillierte Pläne, falls diese vorhanden sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da es öffentlich d…
An Kommunalverwaltung Lemgo Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plan für Endausbau der Sanierung 'Neue Torstraße' [#231800]
Datum
27. Oktober 2021 10:23
An
Kommunalverwaltung Lemgo
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da es öffentlich derzeit nicht auffindbar ist würde ich gerne Informationen darüber erhalten, wie das Sanierungsgebiet final aussehen soll. Von besonderem Interesse ist der Teil des Sanierungsgebietes zur Neuen Grabenstraße hin. Es würde als Information genügen, ob dort Parkplätze, Grünfläche oder sonstiges entstehen soll. Gerne auch detaillierte Pläne, falls diese vorhanden sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231800/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Lemgo
Plan für den Endausbau der Sanierung "Neue Torstraße" Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den E…
Von
Kommunalverwaltung Lemgo
Betreff
Plan für den Endausbau der Sanierung "Neue Torstraße"
Datum
27. Oktober 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
000_16b7d9a5-257e-4b72-a45b-08b7cb1d85a8.png
6,4 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 27.10.2021. Ich habe Ihre Nachricht an die zuständigen Mitarbeiter von Straßen und Entwässerung Lemgo weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Lemgo
Sehr Antragsteller/in Im Rahmen der Sanierung der ehemaligen chem. Reinigung sind in dem von Ihnen angesprochene…
Von
Kommunalverwaltung Lemgo
Betreff
AW: Plan für Endausbau der Sanierung 'Neue Torstraße' [#231800]
Datum
11. November 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr Antragsteller/in Im Rahmen der Sanierung der ehemaligen chem. Reinigung sind in dem von Ihnen angesprochenen Bereich folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Der Slavertorwall ist bereits wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Dort werden in nächster Zeit noch Pflanzungen erfolgen, um den früheren Zustand weitgehend wieder herzustellen. Im Böschungsbereich - auf dem jetzt der Kran steht - wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme eine Eingrünung stattfinden. In diesem Zuge wird auch der Zaun zum Privatgrundstück vom Slavertorwall wieder geschlossen. 2. Zur Neuen Grabenstraße hin erfolgt gegenwärtig noch die Wiederherstellung des Treppenhauses im Anschluss an das Gebäude Neue Torstr. 37. Das Treppenhaus ist ein Ersatz für die abgerissen Gebäudeteile. Weitere bauliche Maßnahmen werden im Zuge der Sanierung auf dem Grundstück nicht erfolgen. 3. Direkt zur Neuen Grabenstr. werden die früher dort vorhanden Parkplätze wieder hergestellt. Im Übrigen handelt es sich dort um private Flächen, zu einer künftig geplanten Nutzung kann ich keine Aussagen treffen. Für weitere Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen