Pläne für Digitalisierung

Ziele in Hinsicht auf den Nutzen von digitalen Mitteln und Medien in Schulen.
Liste aller aktuellen Verträge mit Softwarevertrieben für den Schulbetrieb
( Nur die, die von der Behörde selbst abgeschlossen wurden und werden, falls diese nicht dafür verantwortlich ist Software für Schulen zu kaufen, bitte ich um Information darüber wer verantwortlich ist ).
Alle Trainingspläne von der Behörde in spezifischer Software (Windows, etc.) im Unterricht und der Behörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    28. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
OC. GJ.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Pläne für Digitalisierung [#170761]
Datum
20. November 2019 21:50
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ziele in Hinsicht auf den Nutzen von digitalen Mitteln und Medien in Schulen. Liste aller aktuellen Verträge mit Softwarevertrieben für den Schulbetrieb ( Nur die, die von der Behörde selbst abgeschlossen wurden und werden, falls diese nicht dafür verantwortlich ist Software für Schulen zu kaufen, bitte ich um Information darüber wer verantwortlich ist ). Alle Trainingspläne von der Behörde in spezifischer Software (Windows, etc.) im Unterricht und der Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170761
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung Ihres Antrags nach dem HmbTG ist noch nicht abgeschlossen, es sind no…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-Pläne für Digitalisierung [#170761]
Datum
20. Dezember 2019 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung Ihres Antrags nach dem HmbTG ist noch nicht abgeschlossen, es sind noch interne Abstimmungen erforderlich. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Frist für die Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate verlängert wird (siehe § 13 Abs. 3 HmbTG). Freundliche Grüße
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Ziele in Hinsicht auf den Nut…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-Pläne für Digitalisierung [#170761]
Datum
31. Januar 2020 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Ziele in Hinsicht auf den Nutzen von digitalen Mitteln und Medien in Schulen Alle Schülerinnen und Schüler „angemessen auf das Leben in der derzeitigen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten und sie zu einer aktiven und verantwortlichen Teilhabe am kulturellen, gesellschaftlichen, politischen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben zu befähigen“, ist strategisches Bildungs- und Erziehungsziel in der digitalisierten Gesellschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen digitale Medien in jedem Unterrichtsfach und nach Möglichkeiten in den Angeboten des schulischen Ganztags künftig genauso selbstverständlich eingesetzt werden wie Arbeitshefte und Schulbücher. Der Unterricht mit digitalen Bildungsmedien steigert die Lernmotivation, erweitert Bildungschancen und -teilhabe, auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, und bietet neue Möglichkeiten der Diagnostik. Für weitere Informationen wird auf die Drucksache 21/19308<https://www.buergerschaft-hh.de/parld...> „Digitalisierung in Hamburger Schulen“ verwiesen. Liste aller aktuellen Verträge mit Softwarevertrieben für den Schulbetrieb ( Nur die, die von der Behörde selbst abgeschlossen wurden und werden, falls diese nicht dafür verantwortlich ist Software für Schulen zu kaufen, bitte ich um Information darüber wer verantwortlich ist ). Mit „Softwarevertrieben für den Schulbetrieb“ hält die Behörde für Schule und Berufsbildung keine Verträge. Alle Trainingspläne von der Behörde in spezifischer Software (Windows, etc.) im Unterricht und der Behörde. Hierzu müssten Sie Ihre Anfrage konkretisieren. Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verlangt mit § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22 Link<http://www.buergerschaft-hh.de/parldo...> ). So stellt sich hier die Frage, was genau Sie mit „spezifischer Software (Windows …)“ meinen. Microsoft Windows bzw. Windows ist ursprünglich eine von Microsoft<https://de.wikipedia.org/wiki/Microsoft> entwickelte grafische Benutzeroberfläche<https://de.wikipedia.org/wiki/Grafisc...>, aus der später eine Reihe von eigenständigen Betriebssystemen entstanden sind (https://de.wikipedia.org/wiki/Microso...). Windows ist insofern eine Standardsoftware und keine „spezifische Software“. Freundliche Grüße
OC. GJ.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu den spezifischen Anwendungen. Der Zeitraum ist das Schuljahr 2018/19 und w…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
OC. GJ.
Betreff
AW: [EXTERN]-Pläne für Digitalisierung [#170761]
Datum
5. Februar 2020 09:26
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu den spezifischen Anwendungen. Der Zeitraum ist das Schuljahr 2018/19 und wenn möglich alle Informationen über das laufende Schuljahr 2019/20. Von Interesse sind hierbei alle Softwareanwendungen, Dateiformate oder anwendungsspezifisches Nutzerwissen, das die Schüler entweder benutzten können, kennen, oder haben müssen und ab welchem Schuljahr dies der Fall ist. Außerdem möchte ich um die Statistiken oder anderen Herleitungen bitten, die zu dieser Aussage führten: "Der Unterricht mit digitalen Bildungsmedien steigert die Lernmotivation, erweitert Bildungschancen und -teilhabe, auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, und bietet neue Möglichkeiten der Diagnostik. " Gibt es irgendwelche Studien, Datengrundlage, etc. die diese Aussage rechtfertigt? Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170761

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hatten in Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 20.11.2019 "Alle Trainingspläne von …
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-Pläne für Digitalisierung [#170761]
Datum
27. März 2020 16:48
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hatten in Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 20.11.2019 "Alle Trainingspläne von der Behörde in spezifischer Software (Windows, etc.) im Unterricht und der Behörde." erfragt. In der Beantwortung vom 31.01.2020 wurden Sie um eine Präzisierung gebeten, was genau Sie mit "spezifischer Software (Windows ...)" meinen, die Sie am 05.02.2020 beantwortet haben mit: "Der Zeitraum ist das Schuljahr 2018/19 und wenn möglich alle Informationen über das laufende Schuljahr 2019/20. Von Interesse sind hierbei alle Softwareanwendungen, Dateiformate oder anwendungsspezifisches Nutzerwissen, das die Schüler entweder benutzten können, kennen, oder haben müssen und ab welchem Schuljahr dies der Fall ist." Da diese Anforderung weiterhin so allgemein gehalten und damit so umfassend ist, wird hier auf die folgenden Angebote hingewiesen, die für Schülerinnen und Schüler in dem von Ihnen erfragten Themenfeld im Schuljahr 2019/20 in der Behörde für Schule und Berufsbildung eingesetzt werden: * "Internet-ABC", Lern- und Mitmach-Portal für Kinder von 5 bis 12 Jahren, mit dem die Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 3/4 in insgesamt vier Lerneinheiten spielerisch und kindgerecht den sicheren Umgang mit dem Internet und den dafür genutzten IT-Anwendungen erlernen. (https://li.hamburg.de/medien-internet...) * "Hamburger Medienpass", Unterrichtseinheiten in fünf Modulen, die Kinder und Jugendliche in der Sekundarstufe 1 auf dem Weg durch digitale Welten begleiten und ihnen einen sozial-verantwortlichen und kompetenten Umgang mit digitalen Diensten und Informationen und den dafür genutzten IT-Anwendungen vermitteln. (https://li.hamburg.de/medienpass/) * "MedienScouts", Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse, die zu Experten für digitale Medien ausgebildet werden, ihr Wissen in einem mehrtägigen Training erwerben und mit Hilfe begleitender Lehrkräfte Workshops entwickeln, die sie mit jüngeren Schülerinnen und Schülern ihrer Schule zur Nutzung digitaler Medien, sozialer Netzwerke und dafür genutzter IT-Anwendungen durchführen. (https://li.hamburg.de/medienscouts/) * "ECDL" (European Computer Driving Licence), in weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen als international anerkanntes Zertifikat in weiterführenden Schulen erworben, in Prüfungszentren verifiziert wird und praktische Fertigkeiten in den gebräuchlichsten Computeranwendungen bescheinigend. (https://www.ecdl.de/ecdl-im-unterrich...) * "Cisco Networking Academy", webbasiertes Lernprogramm, das in weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen u.a. grundlegende Kenntnisse zu IT-Infrastruktur und IT-Anwendungen vermittelt bis hin zur Unterstützung der Ausbildung von IT-Fachkräften. (https://www.netacad.com/country/germany) Weitere Informationen zur Thematisierung von Softwareanwendungen, Dateiformaten oder anwendungsspezifischem Nutzerwissen finden Sie in den Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen und der Bildungsangebote der berufsbildenden Schulen, die für Sie unter https://www.hamburg.de/bildungsplaene/ und https://hibb.hamburg.de/bildungsangeb... frei zugänglich sind. Für Ihre weitere Anfrage nach einer Herleitung der Aussage "Der Unterricht mit digitalen Bildungsmedien steigert die Lernmotivation, erweitert Bildungschancen und -teilhabe, auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen und bietet neue Möglichkeiten der Diagnostik." wird erneut auf die umfassende Darstellung in der Drucksache 21/19308 "Digitalisierung in Hamburger Schulen" https://www.buergerschaft-hh.de/parld... und exemplarisch auf die Metastudie der Technischen Universität München und des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien (Hillmayr, D., Reinhold, F., Ziernwald, L., Reiss, K. (2017). Digitale Medien im mathematisch- naturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe. Einsatzmöglichkeiten, Umsetzung und Wirksamkeit. Münster: Waxmann.) verwiesen. Freundliche Grüße