Pläne für Umwidmung eines Teilstücks der Bundesstraße 213 in Lingen (Ems)

Pläne und Stand der Verlegung der Bundesstraße 213 auf die Ulanenstraße in Lingen (Ems), wie es im Artikel der Lingener Tagespost (https://noz.de/artikel/1781863/) angekündigt wird.

Konkret:

- Zeitplan: Bis wann ist mit einer Umwidmung der Ulanenstraße (https://goo.gl/maps/haeP2AdfNrtRcATc8) zu rechnen?

- Kostenaufstellung: Mit welchen Kosten wird dafür vom Bund gerechnet und wer trägt diese Kosten?

- Die etwaig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhobenen Zahlen über die Verkehrsbelastung (MIV- und Schwerlastverkehr) auf der B213 (insb. Höhe der Kreuzung/Abzweigung zur Ulanenstraße, https://goo.gl/maps/5YLmso6915P5Phcv7).

- Etwaig erhobene Zahlen aus der Vergangenheit über die Verkehrsbelastung der B213 (insb. Höhe der Kreuzung/Abzweigung zur Ulanenstraße, https://goo.gl/maps/5YLmso6915P5Phcv7).

- Etwaig erstellte Priorität- und Bedarfsanalysen zu einer Umwidmung der Ulanenstraße

- Etwaig vorhandene Prognosen über die zukünftige Verkehrsentwicklung der B213, der B70 und der B214 in und um Lingen (Ems).

Darüber hinaus die Antworten auf diese Fragen:
- Wird die Ulanenstraße zukünftig als s.g. "kurzer Abzweig von Bundesstraßen" geführt, also zusätzlich zur aktuellen Streckenführung als "B213n", oder wird die Umwidmung so vollzogen, dass der Verkehr auf die Ulanenstraße abgeleitet werden kann und so das bisherige Teilstück (https://goo.gl/maps/9BQDTG2i82zBnWt59) zwischen Ulanenstraße und Auffahrt auf Umgehungsstraße (Bundesstraße 70) den Status als Bundesstraße verliert?

- Ist ein grundsätzliches Radfahrverbot auf Bundesstraßen zulässig? (Hier konkret: Brücke "Im Brooke", der Ulanenstraße, auf der aktuell das Radfahren nicht gestattet ist, https://goo.gl/maps/LQQQNG3vPmeoibo9A)

- Gibt es Pläne des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum mehrspurigen Ausbau der Lingener Umgehungsstraße (B70/B213, https://goo.gl/maps/pXg3PsQpitvd4ZDq6), etwa zu einer Kraftfahrstraße?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2019
  • Frist
    27. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pläne und Stand der…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Pläne für Umwidmung eines Teilstücks der Bundesstraße 213 in Lingen (Ems) [#152405]
Datum
25. Juni 2019 01:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pläne und Stand der Verlegung der Bundesstraße 213 auf die Ulanenstraße in Lingen (Ems), wie es im Artikel der Lingener Tagespost (https://noz.de/artikel/1781863/) angekündigt wird. Konkret: - Zeitplan: Bis wann ist mit einer Umwidmung der Ulanenstraße (https://goo.gl/maps/haeP2AdfNrtRcATc8) zu rechnen? - Kostenaufstellung: Mit welchen Kosten wird dafür vom Bund gerechnet und wer trägt diese Kosten? - Die etwaig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erhobenen Zahlen über die Verkehrsbelastung (MIV- und Schwerlastverkehr) auf der B213 (insb. Höhe der Kreuzung/Abzweigung zur Ulanenstraße, https://goo.gl/maps/5YLmso6915P5Phcv7). - Etwaig erhobene Zahlen aus der Vergangenheit über die Verkehrsbelastung der B213 (insb. Höhe der Kreuzung/Abzweigung zur Ulanenstraße, https://goo.gl/maps/5YLmso6915P5Phcv7). - Etwaig erstellte Priorität- und Bedarfsanalysen zu einer Umwidmung der Ulanenstraße - Etwaig vorhandene Prognosen über die zukünftige Verkehrsentwicklung der B213, der B70 und der B214 in und um Lingen (Ems). Darüber hinaus die Antworten auf diese Fragen: - Wird die Ulanenstraße zukünftig als s.g. "kurzer Abzweig von Bundesstraßen" geführt, also zusätzlich zur aktuellen Streckenführung als "B213n", oder wird die Umwidmung so vollzogen, dass der Verkehr auf die Ulanenstraße abgeleitet werden kann und so das bisherige Teilstück (https://goo.gl/maps/9BQDTG2i82zBnWt59) zwischen Ulanenstraße und Auffahrt auf Umgehungsstraße (Bundesstraße 70) den Status als Bundesstraße verliert? - Ist ein grundsätzliches Radfahrverbot auf Bundesstraßen zulässig? (Hier konkret: Brücke "Im Brooke", der Ulanenstraße, auf der aktuell das Radfahren nicht gestattet ist, https://goo.gl/maps/LQQQNG3vPmeoibo9A) - Gibt es Pläne des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum mehrspurigen Ausbau der Lingener Umgehungsstraße (B70/B213, https://goo.gl/maps/pXg3PsQpitvd4ZDq6), etwa zu einer Kraftfahrstraße?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10729 Pläne für Umwidmung eines Teilstücks der Bundesstraße 213 in Lingen (Ems) [#152405]
Datum
26. Juni 2019 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10729 Pläne für Umwidmung eines Teilstücks der Bundesstraße 213 in Lingen (Ems) [#152405]
Datum
26. Juni 2019 14:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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