Planfeststellung AZ 25.04.01.01-02/17 L 419 Ausgleichmassnahmenen

in der Planfeststellung AZ 25.04.01.01-02/17 L 419 sind Ausgleich und Ersatzmaßnahmen benannt. Diese wurden schon 2017 in den durch die im Landschafts-pflegerischen Begleitplan aufgeführten Maßnahmen benannt.
Aus dem Planfeststellungsbeschluß ist nicht erkennbar wann diese Maßmahmen umgesetzt werden müssen bzw. ob überprüft wurde ob diese in 2024 noch sinnvoll sind oder faktisch noch umsetzen lassen. Hierzu hätte ich gerne Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Planfeststellung AZ 25.04.01.01-02/17 L 419 Ausgleichmassnahmenen [#299340]
Datum
6. Februar 2024 08:02
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Planfeststellung AZ 25.04.01.01-02/17 L 419 sind Ausgleich und Ersatzmaßnahmen benannt. Diese wurden schon 2017 in den durch die im Landschafts-pflegerischen Begleitplan aufgeführten Maßnahmen benannt. Aus dem Planfeststellungsbeschluß ist nicht erkennbar wann diese Maßmahmen umgesetzt werden müssen bzw. ob überprüft wurde ob diese in 2024 noch sinnvoll sind oder faktisch noch umsetzen lassen. Hierzu hätte ich gerne Informationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 299340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299340/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Bezirksregierung Düsseldorf
L 419 - Ihre Anfrage zu Ausgleichsmaßnahmen Sehr geehrter Herr Schmidt, die zeitliche Zuordnung der einzelnen Kom…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
L 419 - Ihre Anfrage zu Ausgleichsmaßnahmen
Datum
7. Februar 2024 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schmidt, die zeitliche Zuordnung der einzelnen Kompensationsmaßnahmen ist den jeweiligen Maßnahmenblättern (siehe beigefügte Unterlage 9.5D der Planfeststellungsunterlagen) zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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