Planfeststellungsbeschluss Az.: 52.05-HO-Z-128 Zaun
in der Planfeststellung zur Erweiterung der Abraumhalde Oertelshofen Az.: 52.05-HO-Z-128 ist auf der Seite 15 folgende Auflage erteilt wurden "3.8
Die Halde Oetelshofen ist mit einer Zaunanlage zu sichern, um einen unbefugten
Zugang zu verhindern" geregelt wurden. Aufgrund der Rodung des Waldes als auch Bearbeitung des Boden mit schwerem Gerät ist der angrenzende Wald / Bäume Erwartungsgemäß einer erhöhten Windanfälligkeit ausgesetzt. Hierdurch kommt es Vereinzelt zum Versagen der Standsicherheit der verbleibende Bäume. Schon im Dezember 2023 wurde der Bauzaun im Bereich des Wanderweg (Milchweg) beschädigt. Es ist davon auszugehen das dieses dem Betreiber bekannt sein muss weil in diesem Bereich Bautätigkeiten durchgeführt wurden. Es ist ein ungehinderter Zugang zum Baufeld hierdurch gegeben. Aus diesem Grund hätte ich gerne Informationen die geeignet sind Nebenbestimmungen abzuleiten, wie häufig eine Wirksamkeitskontrolle des Bauzauns erfolgen muss als auch Unterlagen die geeignet sind zu erkennen welchen Handlungsspielraum die Bezirksregierung hat bei Verstoß von Auflagen zu reagieren oder Sanktionieren.
Anfrage erfolgreich
-
Datum28. Januar 2024
-
1. März 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!