Planfeststellungsbeschluss Osloer Straße

Planfeststellungsbeschluss für die Osloer Straße zwischen Eisenbahnbrücke und Brücke der Solidarität in Duisburg Rheinhausen. Planfeststellungsbeschluss wurde Anfang 2007 rechtskräftig. Damalige Bezeichnung lautete Osttangente.

In elektronischer Variante bevorzugt, der Umwelt zuliebe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Planfeststellungsbeschluss Osloer Straße [#182635]
Datum
14. März 2020 18:12
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planfeststellungsbeschluss für die Osloer Straße zwischen Eisenbahnbrücke und Brücke der Solidarität in Duisburg Rheinhausen. Planfeststellungsbeschluss wurde Anfang 2007 rechtskräftig. Damalige Bezeichnung lautete Osttangente. In elektronischer Variante bevorzugt, der Umwelt zuliebe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 182635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182635 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bezirksregierung Düsseldorf
Osttangente Rheinhausen Sehr geehrter Herr Scharfenort, in der Anlage übersende ich Ihnen den Planfeststellungbes…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Osttangente Rheinhausen
Datum
23. März 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, in der Anlage übersende ich Ihnen den Planfeststellungbeschluss für den Neubau der Stadtstraße "Osttangente Rheinhausen". Mit freundlichen Grüßen