Planfeststellungsunterlagen A485 Gießener Nordkreuz - "Fußgängerbrücken"

1) Widmungsunterlagen für die Brücke über die A485 und A 480 am Gießener Nordkreuz
2) Widmungsunterlagen für die Brücke über die A485 260 m südlich des Gießener Nordkreuzes
Hintergrund: Es geht um die Frage, ob die Brücken für Fußverkehr oder für Fuß- und Radverkehr gewidmet sind. Die Autobahn GmbH des Bundes teilte mit, dass diese Unterlagen von Hessen Mobil noch nicht an die Autobahn GmbH des Bundes übergeben seien und die Planfeststellungsunterlagen mit der Widmung bei Ihnen im Archiv seien. Näheres finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gelanderhohen-der-brucken-am-gieener-ring/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Widmungsunterlagen für die Brü…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planfeststellungsunterlagen A485 Gießener Nordkreuz - "Fußgängerbrücken" [#268478]
Datum
23. Januar 2023 23:13
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Widmungsunterlagen für die Brücke über die A485 und A 480 am Gießener Nordkreuz 2) Widmungsunterlagen für die Brücke über die A485 260 m südlich des Gießener Nordkreuzes Hintergrund: Es geht um die Frage, ob die Brücken für Fußverkehr oder für Fuß- und Radverkehr gewidmet sind. Die Autobahn GmbH des Bundes teilte mit, dass diese Unterlagen von Hessen Mobil noch nicht an die Autobahn GmbH des Bundes übergeben seien und die Planfeststellungsunterlagen mit der Widmung bei Ihnen im Archiv seien. Näheres finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gelanderhohen-der-brucken-am-gieener-ring/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268478/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.01.2023 ist bei uns eingegangen. Sie erhalten zunächst …
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Planfeststellungsunterlagen A485 Gießener Nordkreuz - "Fußgängerbrücken" [#268478]
Datum
24. Januar 2023 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.01.2023 ist bei uns eingegangen. Sie erhalten zunächst ein Hinweisblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> nach Mitteilung meiner Fachabteilung wurden die von Ihnen angesprochenen…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Planfeststellungsunterlagen A485 Gießener Nordkreuz - "Fußgängerbrücken" [#268478]
Datum
25. Januar 2023 16:17
Status
image001.jpg
4,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> nach Mitteilung meiner Fachabteilung wurden die von Ihnen angesprochenen Brückenbaumaßnahmen im Zeitraum von 1972 bis 1975 planfestgestellt. Die dazu gehörenden Unterlagen befanden sich noch im Archiv. Sie sind allerdings altersbedingt in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Eine Aufbereitung wäre nur mit einem nicht vertretbaren zeitlichen und technischen Aufwand möglich. Die Akten bestehen zudem zu großen Teilen aus Planzeichnungen, was die Aufbereitung weiter erschweren würde. Meine Fachabteilung hat eine Grobsichtung der Unterlagen vorgenommen und konnte keine Hinweise auf die von Ihnen bezeichneten „Widmungen“ feststellen. Damit Sie sich selbst ein Bild verschaffen können, bieten wir Ihnen an, die Unterlagen vor Ort in meiner Behörde einzusehen. Meine Fachabteilung würde Ihnen für die Sichtung einen Raum zur Verfügung stellen. Ich bitte Sie, diesbezüglich mit dem Leiter des Referates „Planfeststellung, Bundesautobahnen“, Herrn Torben Ludwig, unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie so schnell im Archiv geprüft haben, ob bzw. welche Widmung fü…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Planfeststellungsunterlagen A485 Gießener Nordkreuz - "Fußgängerbrücken" [#268478]
Datum
28. Januar 2023 19:08
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie so schnell im Archiv geprüft haben, ob bzw. welche Widmung für die Brücken vorliegt. Zum aktuellen Zeitpunkt reicht mir Ihre Aussage, dass die Brücken nicht gewidmet seien, völlig aus. Demnach sind es dann auch keine reinen Fußwegbrücken, sondern jeder Verkehr darf laut Widmung auf den Brücken fahren, der auf die Brücke passt. Diese Information habe ich auch bereits an "Die Autobahn GmbH des Bundes" weitergegeben. Ggf. wird ein Mitarbeiter der "Die Autobahn GmbH des Bundes" die Unterlagen bei Ihnen einsehen. Sofern "Die Autobahn GmbH des Bundes" Ihre Information nicht bestreitet, sehe ich aktuell keinen Anlass, die Unterlagen einzusehen. Die Anfrage ist damit vorerst zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet und damit abgeschlossen. Danke für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268478/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>