Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes in elektronischer Form zu:
- die Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7)
- den Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Abwägung der Einwendungen
Diese Unterlagen waren im Internet veröffentlicht, liegen bei Ihnen also schon in elektronischer Form vor, weshalb für die Erfüllung der Aktenauskunft bei Ihnen kein wesentlicher Aufwand anfällt.
Ich bitte außerdem um Auskunft, wie (insbesondere für welche Verkehrsarten) das Teilstück zwischen der Otto-Renner-Straße in Neu-Ulm und der Breitenhofstraße aktuell gewidmet ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Mein berechtigtes Interesse nach § 39 BayDSG ergibt sich daraus, dass ich als Verkehrsteilnehmer von baubedingten Umleitungen und Sperrungen betroffen bin und mich darüber informieren möchte, wie sich der festgestellte Plan dazu verhält, und ob die Sperrungen mit der Widmung der Straße in Einklang stehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. August 2020
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16. September 2020
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Macht halt ggf. Arbeit..
Viel Erfolg bei dem "freistreiten" der Unterlagen
https://www.stmuv.bayern.de/service/rec…
"Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit."
https://www.gesetze-im-internet.de/bbau…
"(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen."
"Trost" an uns Bürger: Rechtsweg ist möglich...