Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7)

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes in elektronischer Form zu:

- die Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7)
- den Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Abwägung der Einwendungen

Diese Unterlagen waren im Internet veröffentlicht, liegen bei Ihnen also schon in elektronischer Form vor, weshalb für die Erfüllung der Aktenauskunft bei Ihnen kein wesentlicher Aufwand anfällt.

Ich bitte außerdem um Auskunft, wie (insbesondere für welche Verkehrsarten) das Teilstück zwischen der Otto-Renner-Straße in Neu-Ulm und der Breitenhofstraße aktuell gewidmet ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Mein berechtigtes Interesse nach § 39 BayDSG ergibt sich daraus, dass ich als Verkehrsteilnehmer von baubedingten Umleitungen und Sperrungen betroffen bin und mich darüber informieren möchte, wie sich der festgestellte Plan dazu verhält, und ob die Sperrungen mit der Widmung der Straße in Einklang stehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 2 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes in elektronisc…
An Regierung von Schwaben Details
Von
Jens Müller
Betreff
Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
13. August 2020 22:55
An
Regierung von Schwaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes in elektronischer Form zu: - die Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) - den Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Abwägung der Einwendungen Diese Unterlagen waren im Internet veröffentlicht, liegen bei Ihnen also schon in elektronischer Form vor, weshalb für die Erfüllung der Aktenauskunft bei Ihnen kein wesentlicher Aufwand anfällt. Ich bitte außerdem um Auskunft, wie (insbesondere für welche Verkehrsarten) das Teilstück zwischen der Otto-Renner-Straße in Neu-Ulm und der Breitenhofstraße aktuell gewidmet ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Mein berechtigtes Interesse nach § 39 BayDSG ergibt sich daraus, dass ich als Verkehrsteilnehmer von baubedingten Umleitungen und Sperrungen betroffen bin und mich darüber informieren möchte, wie sich der festgestellte Plan dazu verhält, und ob die Sperrungen mit der Widmung der Straße in Einklang stehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 195245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195245/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jens Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hatte mehrere mögliche Anspruchsgrundlagen für die Auskunft angegeben. D…
An Regierung von Schwaben Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
15. August 2020 09:44
An
Regierung von Schwaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hatte mehrere mögliche Anspruchsgrundlagen für die Auskunft angegeben. Damit dadurch nicht der Fokus verlorengeht: Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind meines Erachtens insgesamt Umweltinformationen, da sie ein Vorhaben mit Umweltauswirkungen betreffen. Auf die Darlegung eines berechtigten Interesses für einen allgemeinen Auskunftsanspruches dürfte es daher nicht ankommen. Hinsichtlich der aktuellen Widmung werde ich mich direkt an die zuständige Straßenbaubehörde (das Staatliche Bauamt Krumbach) wenden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195245/
Regierung von Schwaben
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 13.08.2020 und 15.08.2020, in denen Sie um Über…
Von
Regierung von Schwaben
Betreff
WG: Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
19. August 2020 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, vielen Dank für Ihre Anfragen vom 13.08.2020 und 15.08.2020, in denen Sie um Übersendung der Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) und der Anschlussstelle Nersingen (A 7) sowie des entsprechenden Planfeststellungsbeschlusses bitten. Die abschließende Bearbeitung Ihrer Anfrage wird noch kurze Zeit in Anspruch nehmen. Den erbetenen Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2017 finden Sie jedoch bereits jetzt auf der Homepage der Regierung von Schwaben unter „Erlassene Planfeststellungsbeschlüsse“ (https://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_3/B_10_Neu-Ulm-Nersingen/PFB_B_10_Neu-Ulm-Nersingen.pdf). Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Schwaben
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, wir kommen zurück auf Ihre Mail-Anfragen bzgl. der Planfeststellungsunterlagen für…
Von
Regierung von Schwaben
Betreff
WG: Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
11. September 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, wir kommen zurück auf Ihre Mail-Anfragen bzgl. der Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) und der Anschlussstelle Nersingen (A 7) und übersenden in Ergänzung zu unserer Mail vom 19.08.2020 anbei in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach kostenfrei die erbetenen Unterlagen. Die zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens eingereichten Unterlagen wurden im Laufe des Verfahrens z. T. geändert und in tektierter Fassung erneut vorgelegt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit übermitteln wir Ihnen die Unterlagen in der bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 22.03.2017 maßgeblichen Fassung. Damit die Datenmenge (über 40 MB) per Mail versandt werden kann, beschränken wir uns unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Interesses auf die wesentlichen Unterlagen. Mit deren Hilfe müssten Sie die geplante Straßenbaumaßnahme nachvollziehen können. Zu Ihrer Informationen haben wir außerdem ein Inhaltsverzeichnis der Planunterlagen beigefügt. Wegen geltender Urheberrechte bitten wir, die übersandten Anlagen nicht ins Internet einzustellen. Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für die übersandten Unterlagen und entschuldigen Sie b…
An Regierung von Schwaben Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: WG: Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
9. Januar 2021 18:24
An
Regierung von Schwaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für die übersandten Unterlagen und entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst jetzt zurückmelde. Den Hinweise auf das Urheberrecht kann ich nicht nachvollziehen. Nach überschlägiger Prüfung scheinen sämtliche Unterlagen vom Staatlichen Bauamt Krumbach erstellt worden zu sein. Die Unterlagen waren auch während des Auslegungszeitraums im Internet veröffentlicht. Daher handelt es sich nach meiner Auffassung um "andere" amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (§ 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz). Solche Werke genießen (abgesehen von den Regelungen zu Änderungsverbot und Quellenangabe) aber keinen urheberrechtlichen Schutz. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 195245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195245/

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Regierung von Schwaben
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, der Hinweis auf Urheberrechte ist dahingehend zu verstehen, dass das Urheberrechts…
Von
Regierung von Schwaben
Betreff
AW: WG: Planfeststellungsunterlagen für den zweibahnigen Ausbau der B 10 zwischen Neu-Ulm (St 2021) bis zur Anschlussstelle Nersingen (A 7) [#195245]
Datum
15. Januar 2021 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, der Hinweis auf Urheberrechte ist dahingehend zu verstehen, dass das Urheberrechtsgesetz bei einer Veröffentlichung der Informationen zu beachten ist. Die informationspflichtige Stelle ist für die Gewährung der Auskunft zuständig. Die Einhaltung etwaiger Urheberrechte liegt dagegen allein in der Verantwortung desjenigen, der die Informationen veröffentlicht. Er muss dabei auch prüfen, ob Urheberrechte bestehen. Mit freundlichen Grüßen

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