Ihr Antrag auf Auskunft zum Verfahren „B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel"
Ihre Nachricht vom 10.09.2023
Sehr << Antragsteller:in >>
auf Ihren Antrag vom 10.09.2023 - und unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22.09.2022 - erteile ich Ihnen die nachfolgende Auskunft:
Von den bei der Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom 05.07.2022 eingereichten Planunterlagen für das Vorhaben "B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel" sind vom Vorhabenträger die folgenden gelb markierten Unterlagen geändert bzw. aktualisiert worden:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtskarte 1 : 100 000
- Übersichtslageplan 1 : 10 000
- Lagepläne 1 : 500; mit Stand vom 01.08.2023
- Höhenpläne 1 : 500
- Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen 1 : 1000
- Landschaftspflegerische Maßnahmen
o Landschaftspflegerischer Maßnahmenübersichtsplan 1 : 100 000; mit Stand vom 22.05.2023
o Maßnahmenpläne; mit Stand vom 22.05.2023
o Maßnahmenblätter; mit Stand vom 22.05.2023
o Tab. Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation; mit Stand vom 22.05.2023
- Grunderwerb
o Grunderwerbspläne; mit Stand vom 01.08.2023
o Grunderwerbsverzeichnis; mit Stand vom 01.08.2023
- Regelungsverzeichnis
o Inhaltsverzeichnis zum Regelungsverzeichnis
o Regelungsverzeichnis
- Straßenquerschnitt
o Ermittlung der Belastungsklasse
o Regelquerschnitt 1 : 50
- Lageplan Fahrzeug-Rückhaltesysteme 1 : 1000; mit Stand vom 01.08.2023
- Raumverteilungspläne 1 : 50; mit Stand vom 01.08.20230
- Immissionstechnische Untersuchungen
o Schalltechnische Untersuchungen, Erläuterungen
o Schalltechnische Untersuchungen, Berechnungsergebnisse
- Wassertechnische Untersuchungen
o Gesamtplan Entwässerung; mit Stand vom 01.08.2023
o Hydraulische Berechnungen
o Bemessung Rohrsedimentationsanlage 3
- Umweltfachliche Untersuchungen
o Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht/Anlagen; mit Stand vom 22.05.2023
o Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktpläne; mit Stand vom 22.05.2023
o Artenschutzbeitrag; mit Stand vom 22.05.2023
o Faunistische Fachgutachten; mit Stand vom 22.05.2023
o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Vorprüfung; mit Stand vom 22.05.2023
- Sonstige Gutachten
o Machbarkeitsstudie
o Bericht zur Lagebegründung
Das Landesamt für Bauen und Verkehr hatte unter Beachtung der mit Antragstellung eingereichten Unterlagen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 14.6 und Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Vorprüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurde das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben festgestellt und gem. § 5 Abs. 2 UVPG im UVP-Portal am 08.07.2022 bekannt gemacht.
Die vorgenommenen Planänderungen bzw. -aktualisierungen wirken sich nicht auf die Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung aus.
Die nachstehend genannten << Antragsteller:in >> öffentlicher Belange, die zur Benehmensherstellung nach § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 VwVfG beteiligt wurden, gaben im Verfahren ihre Stellungnahmen ab:
- Wasser- und Bodenverband "Untere Havel - Brandenburger Havel"
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Landeshauptstadt Potsdam, - Der Oberbürgermeister -, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur, Bereich Verkehrsentwicklung
- Landesamt für Umwelt
- Eisenbahn-Bundesamt
- DB AG
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
- Landesamt für Bauen und Verkehr, D 24
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum; Abteilung Bodendenkmalpflege/Archäologisches Landesmuseum sowie Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege
- Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
- BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Landeseisenbahnaufsicht
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Ost
- PRIMAGAS Energie GmbH
- NBB Netzgesellschaft
- BRAWAG GmbH
- Wasser- und Abwasserzweckverband Emster
- StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG
- Vodafone GmbH Niederlassung Ost/Nord-Ost
- Neptune Energy Deutschland GmbH
- GDMcom GmbH
- 50Hertz Transmission GmbH
- Tele Columbus AG
- Toll Collect GmbH
- 1&1 Versatel Deutschland GmbH
- AGILIScom AG
- EWE Netz GmbH
- Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Brandenburg an der Havel - (Eigenbetrieb)
- Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH
- Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Bezüglich der Voraussetzung des § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 VwVfG kann ich Ihnen mitteilen, dass alle Einwendungen zur Inanspruchnahme des Eigentums einvernehmlich geklärt werden konnten.
Für die Erteilung dieser Auskunft werden keine Gebühren erhoben.
Begründung
I.
Mit E-Mail vom 10.09.2023 wandten Sie sich erneut an das Landesamt für Bauen und Verkehr in Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das hier anhängige Planverfahren "B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel".
Sie bitten die Nachweise aufzulisten, die für eine Entscheidung nach § 74 Abs. 6 VwVfG im Verfahren eingegangen sind bzw. sich Änderungen zum Stand Ihres zuvor gestellten Auskunftsbegehrens ergeben haben.
II.
1. Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz
Im o. g. Umfang haben Sie einen Anspruch auf Auskunft gem. § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG).
Nach § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Daneben bleiben andere Ansprüche auf Zugang zu Informationen unberührt.
Bei den begehrten Auskünften, hier über Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren und Unterlagen über die Umweltverträglichkeit, handelt es sich um eine Nachfrage über Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Auch die vom Vorhabenträger eingereichten Planunterlagen enthalten Umweltinformationen. Das LBV ist zudem eine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BbgUIG.
Gemäß § 3 Abs. 2 UIG kann der Zugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art eröffnet werden.
Entsprechend Ihres Antrages wird Ihnen Auskunft zu Ihrer Frage antragsgemäß per E-Mail (elektronisch) erteilt.
Ihrem Auskunftsbegehren stehen, soweit er hiermit positiv beschieden wird, nicht die Versagungsgründe des § 9 UIG entgegen. Die Nennung von personenbezogenen Daten ist im Rahmen des Auskunftsbegehrens nicht erforderlich.
2. Anspruch nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG).
Eine Prüfung der Voraussetzungen eines Auskunftsanspruches nach dem AIG und dem VIG war mit Blick auf die Gewährung des Auskunftsanspruches nach UIG entbehrlich.
3. Begründung der Gebührenentscheidung
Nach § 6 Abs. 1 BbgUIG in Verbindung mit der Tarifstelle 1.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) wird für die Erteilung dieser Auskunft einschließlich der elektronischen Übersendung keine Gebühr erhoben. Die Auskunft ist gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Widerspruch erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen