Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages - Stand 08/2023

Laut Gesetz ist die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahren durch das LBV (§ 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)) nur zulässige wenn die unter [1] aufgelistet Anforderungen erfüllt sind:
- wenn für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig ist (außer in den Sonderfällen des § 17b Absatz 1 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)),
- wenn mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist,
-wenn Rechte anderer nicht (oder nicht wesentlich) beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben.

Wir bitte die Nachwiese aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind und sich zur Anfrage vom Stand 09/2022 Änderungen ergeben haben. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

[1] https://lbv.brandenburg.de/683.htm
[2] https://fragdenstaat.de/a/259527

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages - Stand 08/2023 [#288031]
Datum
10. September 2023 20:10
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Gesetz ist die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahren durch das LBV (§ 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)) nur zulässige wenn die unter [1] aufgelistet Anforderungen erfüllt sind: - wenn für das Vorhaben keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) notwendig ist (außer in den Sonderfällen des § 17b Absatz 1 Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)), - wenn mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist, -wenn Rechte anderer nicht (oder nicht wesentlich) beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben. Wir bitte die Nachwiese aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind und sich zur Anfrage vom Stand 09/2022 Änderungen ergeben haben. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. [1] https://lbv.brandenburg.de/683.htm [2] https://fragdenstaat.de/a/259527
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288031/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Bitte übersende ich Ihnen hiermit zunächst die Bestäti…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme »B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel“ ehemals Brücke des 20. Jahrestages - Stand 08/2023 [#288031]
Datum
12. September 2023 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Bitte übersende ich Ihnen hiermit zunächst die Bestätigung des Eingangs Ihres Auskunftsantrages im Landesamt für Bauen und Verkehr. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Bauen und Verkehr
Ihr Antrag auf Auskunft zum Verfahren „B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Have…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft zum Verfahren „B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel"
Datum
18. September 2023 15:29
Status
Ihr Antrag auf Auskunft zum Verfahren „B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel" Ihre Nachricht vom 10.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 10.09.2023 - und unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 22.09.2022 - erteile ich Ihnen die nachfolgende Auskunft: Von den bei der Planfeststellungsbehörde mit Schreiben vom 05.07.2022 eingereichten Planunterlagen für das Vorhaben "B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel" sind vom Vorhabenträger die folgenden gelb markierten Unterlagen geändert bzw. aktualisiert worden: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte 1 : 100 000 - Übersichtslageplan 1 : 10 000 - Lagepläne 1 : 500; mit Stand vom 01.08.2023 - Höhenpläne 1 : 500 - Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen 1 : 1000 - Landschaftspflegerische Maßnahmen o Landschaftspflegerischer Maßnahmenübersichtsplan 1 : 100 000; mit Stand vom 22.05.2023 o Maßnahmenpläne; mit Stand vom 22.05.2023 o Maßnahmenblätter; mit Stand vom 22.05.2023 o Tab. Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation; mit Stand vom 22.05.2023 - Grunderwerb o Grunderwerbspläne; mit Stand vom 01.08.2023 o Grunderwerbsverzeichnis; mit Stand vom 01.08.2023 - Regelungsverzeichnis o Inhaltsverzeichnis zum Regelungsverzeichnis o Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt o Ermittlung der Belastungsklasse o Regelquerschnitt 1 : 50 - Lageplan Fahrzeug-Rückhaltesysteme 1 : 1000; mit Stand vom 01.08.2023 - Raumverteilungspläne 1 : 50; mit Stand vom 01.08.20230 - Immissionstechnische Untersuchungen o Schalltechnische Untersuchungen, Erläuterungen o Schalltechnische Untersuchungen, Berechnungsergebnisse - Wassertechnische Untersuchungen o Gesamtplan Entwässerung; mit Stand vom 01.08.2023 o Hydraulische Berechnungen o Bemessung Rohrsedimentationsanlage 3 - Umweltfachliche Untersuchungen o Landschaftspflegerischer Begleitplan, Erläuterungsbericht/Anlagen; mit Stand vom 22.05.2023 o Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktpläne; mit Stand vom 22.05.2023 o Artenschutzbeitrag; mit Stand vom 22.05.2023 o Faunistische Fachgutachten; mit Stand vom 22.05.2023 o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Vorprüfung; mit Stand vom 22.05.2023 - Sonstige Gutachten o Machbarkeitsstudie o Bericht zur Lagebegründung Das Landesamt für Bauen und Verkehr hatte unter Beachtung der mit Antragstellung eingereichten Unterlagen gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 14.6 und Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG eine Vorprüfung durchgeführt. Im Ergebnis wurde das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben festgestellt und gem. § 5 Abs. 2 UVPG im UVP-Portal am 08.07.2022 bekannt gemacht. Die vorgenommenen Planänderungen bzw. -aktualisierungen wirken sich nicht auf die Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Die nachstehend genannten << Antragsteller:in >> öffentlicher Belange, die zur Benehmensherstellung nach § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 VwVfG beteiligt wurden, gaben im Verfahren ihre Stellungnahmen ab: - Wasser- und Bodenverband "Untere Havel - Brandenburger Havel" - Landkreis Potsdam-Mittelmark - Landeshauptstadt Potsdam, - Der Oberbürgermeister -, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur, Bereich Verkehrsentwicklung - Landesamt für Umwelt - Eisenbahn-Bundesamt - DB AG - Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg - Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming - Landesamt für Bauen und Verkehr, D 24 - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum; Abteilung Bodendenkmalpflege/Archäologisches Landesmuseum sowie Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege - Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg - BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Landeseisenbahnaufsicht - Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel - Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Ost - PRIMAGAS Energie GmbH - NBB Netzgesellschaft - BRAWAG GmbH - Wasser- und Abwasserzweckverband Emster - StWB Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH & Co. KG - Vodafone GmbH Niederlassung Ost/Nord-Ost - Neptune Energy Deutschland GmbH - GDMcom GmbH - 50Hertz Transmission GmbH - Tele Columbus AG - Toll Collect GmbH - 1&1 Versatel Deutschland GmbH - AGILIScom AG - EWE Netz GmbH - Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Stadt Brandenburg an der Havel - (Eigenbetrieb) - Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH - Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH - Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Bezüglich der Voraussetzung des § 74 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 VwVfG kann ich Ihnen mitteilen, dass alle Einwendungen zur Inanspruchnahme des Eigentums einvernehmlich geklärt werden konnten. Für die Erteilung dieser Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Begründung I. Mit E-Mail vom 10.09.2023 wandten Sie sich erneut an das Landesamt für Bauen und Verkehr in Funktion der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das hier anhängige Planverfahren "B1 Ersatzneubau Bauwerk 19.07 Altstädter Bahnhof in Brandenburg an der Havel". Sie bitten die Nachweise aufzulisten, die für eine Entscheidung nach § 74 Abs. 6 VwVfG im Verfahren eingegangen sind bzw. sich Änderungen zum Stand Ihres zuvor gestellten Auskunftsbegehrens ergeben haben. II. 1. Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz Im o. g. Umfang haben Sie einen Anspruch auf Auskunft gem. § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG). Nach § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Daneben bleiben andere Ansprüche auf Zugang zu Informationen unberührt. Bei den begehrten Auskünften, hier über Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange im Planverfahren und Unterlagen über die Umweltverträglichkeit, handelt es sich um eine Nachfrage über Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Auch die vom Vorhabenträger eingereichten Planunterlagen enthalten Umweltinformationen. Das LBV ist zudem eine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BbgUIG. Gemäß § 3 Abs. 2 UIG kann der Zugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art eröffnet werden. Entsprechend Ihres Antrages wird Ihnen Auskunft zu Ihrer Frage antragsgemäß per E-Mail (elektronisch) erteilt. Ihrem Auskunftsbegehren stehen, soweit er hiermit positiv beschieden wird, nicht die Versagungsgründe des § 9 UIG entgegen. Die Nennung von personenbezogenen Daten ist im Rahmen des Auskunftsbegehrens nicht erforderlich. 2. Anspruch nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) und dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Eine Prüfung der Voraussetzungen eines Auskunftsanspruches nach dem AIG und dem VIG war mit Blick auf die Gewährung des Auskunftsanspruches nach UIG entbehrlich. 3. Begründung der Gebührenentscheidung Nach § 6 Abs. 1 BbgUIG in Verbindung mit der Tarifstelle 1.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) wird für die Erteilung dieser Auskunft einschließlich der elektronischen Übersendung keine Gebühr erhoben. Die Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen