Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme Ersatzneubau Planebrücke Brandenburg an der Havel

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In welchen Fällen können Plangenehmigungsverfahren bei Verkehrswegeplanungen zur Anwendung kommen?
An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann die Plangenehmigung zur Anwendung kommen, wenn:
- die Rechte anderer nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben und
- mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist sowie
- nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entsprechen muss.

Hier handelt es sich häufig um kleine, räumlich sehr begrenzte und straßenbautechnisch überschaubare Vorhaben, sowie um Planungen von Gemeindestraßen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)). Aus diesem Grund ergeht die Plangenehmigung im Unterschied zur Planfeststellung in einem allgemeinen Verwaltungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. In den vorstehenden Fällen soll die Verfahrensdauer verkürzt werden. Die Plangenehmigung muss danach auch nur individuell den Betroffenen bekannt gegeben werden (§ 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

Wir bitte die Nachwiese und aktuelle laufenden Fristen aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

[1] https://lbv.brandenburg.de/anhorung-und-planfeststellung-24703.html

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Bauen und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme Ersatzneubau Planebrücke Brandenburg an der Havel [#296136]
Datum
3. Januar 2024 00:38
An
Landesamt für Bauen und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchen Fällen können Plangenehmigungsverfahren bei Verkehrswegeplanungen zur Anwendung kommen? An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann die Plangenehmigung zur Anwendung kommen, wenn: - die Rechte anderer nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben und - mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist sowie - nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entsprechen muss. Hier handelt es sich häufig um kleine, räumlich sehr begrenzte und straßenbautechnisch überschaubare Vorhaben, sowie um Planungen von Gemeindestraßen im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)). Aus diesem Grund ergeht die Plangenehmigung im Unterschied zur Planfeststellung in einem allgemeinen Verwaltungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. In den vorstehenden Fällen soll die Verfahrensdauer verkürzt werden. Die Plangenehmigung muss danach auch nur individuell den Betroffenen bekannt gegeben werden (§ 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)). Wir bitte die Nachwiese und aktuelle laufenden Fristen aufzulisten und beschränken daher vorerst unseren Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Wir gehen davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. [1] https://lbv.brandenburg.de/anhorung-und-planfeststellung-24703.html Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 296136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296136/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Bauen und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den heutigen Eingang Ihrer E-Mail mit Rückfra…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
AW: Plangenehmigungsverfahren für die Baumaßnahme Ersatzneubau Planebrücke Brandenburg an der Havel [#296136]
Datum
5. Januar 2024 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den heutigen Eingang Ihrer E-Mail mit Rückfragen zum o.g. Verfahren. Ihre Anfrage wird gegenwärtig geprüft und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Bauen und Verkehr
Bescheid zum Antrag auf Akteneinsicht Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf…
Von
Landesamt für Bauen und Verkehr
Betreff
Bescheid zum Antrag auf Akteneinsicht
Datum
31. Januar 2024 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht zum Plangenehmigungsverfahren "Ersatzneubau Planebrücke Brandenburg an der Havel"". Mit freundlichen Grüßen