Planung des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen

Der BLB NRW plant aktuell neue Räumlichkeiten für diverse Fachschaften der RWTH Aachen. Ursprünglich war eine Sanierung des Hochschularztes geplant, aus Kostengründen wird aktuell eine Anmietung von Ersatzflächen geprüft.

Welche Kosten sind bisher für die Planung des Fachschaftenhauses angefallen und welche laufenden Kosten gibt es?

Wie hoch ist die maximale Miete, die für Ersatzmietflächen gezahlt werden kann (pro qm)?

Wie ist die zeitliche Planung des Projekts?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Tomy Vo
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: De…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Tomy Vo
Betreff
Planung des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen [#300223]
Datum
15. Februar 2024 17:22
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der BLB NRW plant aktuell neue Räumlichkeiten für diverse Fachschaften der RWTH Aachen. Ursprünglich war eine Sanierung des Hochschularztes geplant, aus Kostengründen wird aktuell eine Anmietung von Ersatzflächen geprüft. Welche Kosten sind bisher für die Planung des Fachschaftenhauses angefallen und welche laufenden Kosten gibt es? Wie hoch ist die maximale Miete, die für Ersatzmietflächen gezahlt werden kann (pro qm)? Wie ist die zeitliche Planung des Projekts?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tomy Vo Anfragenr: 300223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300223/ Postanschrift Tomy Vo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tomy Vo
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-KRC 001-04-IFG –24-23 Sehr geehrter Herr Vo, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 15.02.2024 komme ic…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
24-23_AW: Planung des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen [#300223]
Datum
16. Februar 2024 09:36
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-KRC 001-04-IFG –24-23 Sehr geehrter Herr Vo, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 15.02.2024 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban 01-04-2024 24-23 Sehr geehrter Herr VO , Ihre Anfrage bzgl. des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
WG: Planung des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen [#300223]
Datum
15. März 2024 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban 01-04-2024 24-23 Sehr geehrter Herr VO , Ihre Anfrage bzgl. des Fachschaftenhauses der RWTH Aachen beantworte ich wie folgt: 1.Welche Kosten sind bisher für die Planung des Fachschaftenhauses angefallen und welche laufenden Kosten gibt es? Mit Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2): sind Kosten in Höhe von 565.000 € angefallen, die sich wie folgt zusammensetzen: KG 300 (Voruntersuchungen):ca.15.000€ brutto, Fremdplanungsleistung: ca. 240.000€ brutto, Eigenleistung:ca.310.000€ brutto. 2.Wie hoch ist die maximale Miete, die für Ersatzmietflächen gezahlt werden kann (pro qm)? Für Ersatzmietflächen wird die Orts- und marktübliche Miete gezahlt. 3.Wie ist die zeitliche Planung des Projekts? Das Gesamtprojekt soll zeitnah umgesetzt werden. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte einen formellen Bescheid benötigen, bitte ich um einen kurzen Hinweis. Gegen einen formellen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen