Planungen Landesamt und Gutachten

- Unterlagen zu den künftigen Planungen des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz einschließlich aller hierzu erstellten Gutachten und Organisationsuntersuchungen, die die Notwendigkeit und jeweiligen Personalplanungen belegen;
- detaillierte Aufstellung der jetzigen und künftigen Personalkosten
- Aufstellung des Investitionsbedarfs für die nächsten 5 Jahre

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen zu den künftigen Plan…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungen Landesamt und Gutachten [#280418]
Datum
3. Juni 2023 23:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zu den künftigen Planungen des Landesamtes für Brand und Katastrophenschutz einschließlich aller hierzu erstellten Gutachten und Organisationsuntersuchungen, die die Notwendigkeit und jeweiligen Personalplanungen belegen; - detaillierte Aufstellung der jetzigen und künftigen Personalkosten - Aufstellung des Investitionsbedarfs für die nächsten 5 Jahre
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280418/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landest…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Planungen Landesamt und Gutachten [#280418]
Datum
13. Juni 2023 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gestellt. Diesem können wir derzeit nicht nachkommen. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Nach Nr. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) ist hierfür der Name und die Anschrift erforderlich. Die bloße E-Mail-Adresse genügt bei elektronischem Antrag nicht. Ich bitte daher darum, mir für die Antragsbearbeitung Ihre vollständige Adresse zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen