Planungen zu Brownouts

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Medien berichten nun seit einiger Zeit über drohende Brownouts. Daher würde mich (bezugnehmend auf https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Stromnetz/start.html) zu diesem Thema folgendes interessieren:

Akute Situation:
- Wonach wird entschieden, welche Bereiche zuerst abgeschaltet werden?
- Gibt es priorisierte Bereiche, die nicht oder wenn erst zuletzt abgeschaltet werden sollen?
- Wie groß sind die abzuschaltende Bereiche? Geht es hier um einzelne Gemeinden/Stadtteile oder Landkreise/Kreisfreie Städte?

Im Falle eines rollierenden Brownouts:
- Für wie lange sind die Abschaltungsintervalle geplant?
- Wie und mit wie viel Vorlaufzeit werden die Bürger über geplante Abschaltungen informiert? Verfügen die Bundesnetzagentur oder die Netzbetreiber über einen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes?
- Inwiefern sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere die Einsatzorganisationen, in Ihre Planungen mit eingebunden?
- Welche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer sind zu erwarten?

Sollte es für Sie weniger Aufwand darstellen mir konkrete Dokumente (zum Beispiel Anweisungen an die Netzbetreiber) zur Verfügung zu stellen, anstatt die Fragen einzeln zu beantworten, bin ich damit natürlich auch einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Medien berichten nun seit einiger Zeit über drohe…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungen zu Brownouts [#264148]
Datum
26. November 2022 09:09
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Medien berichten nun seit einiger Zeit über drohende Brownouts. Daher würde mich (bezugnehmend auf https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Stromnetz/start.html) zu diesem Thema folgendes interessieren: Akute Situation: - Wonach wird entschieden, welche Bereiche zuerst abgeschaltet werden? - Gibt es priorisierte Bereiche, die nicht oder wenn erst zuletzt abgeschaltet werden sollen? - Wie groß sind die abzuschaltende Bereiche? Geht es hier um einzelne Gemeinden/Stadtteile oder Landkreise/Kreisfreie Städte? Im Falle eines rollierenden Brownouts: - Für wie lange sind die Abschaltungsintervalle geplant? - Wie und mit wie viel Vorlaufzeit werden die Bürger über geplante Abschaltungen informiert? Verfügen die Bundesnetzagentur oder die Netzbetreiber über einen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes? - Inwiefern sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere die Einsatzorganisationen, in Ihre Planungen mit eingebunden? - Welche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer sind zu erwarten? Sollte es für Sie weniger Aufwand darstellen mir konkrete Dokumente (zum Beispiel Anweisungen an die Netzbetreiber) zur Verfügung zu stellen, anstatt die Fragen einzeln zu beantworten, bin ich damit natürlich auch einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264148/
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Planungen zu Brownouts [#264148]
Datum
12. Dezember 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Anfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichten Bescheid nach dem IFG. Folgendes kann ich unverbindlich auf Ihre Anfrage mitteilen: Akute Situation: - Wonach wird entschieden, welche Bereiche zuerst abgeschaltet werden? - Gibt es priorisierte Bereiche, die nicht oder wenn erst zuletzt abgeschaltet werden sollen? - Wie groß sind die abzuschaltende Bereiche? Geht es hier um einzelne Gemeinden/Stadtteile oder Landkreise/Kreisfreie Städte? In einer akuten, kurzfristigen Leistungsmangelsituation handeln die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen ihrer Systemverantwortung und ergreifen die zur Behebung des Mangels notwendigen Maßnahmen. Dafür ermächtigt werden die Übertragungsnetzbetreiber durch § 13 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Aufgrund der Vielzahl an Interdependenzen im Stromnetz und des daraus resultierenden einzelfallabhängigen Entscheidungsbedarfs können allenfalls „Leitplanken“ für die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, sodass z.B. auch keine pauschale Priorisierung im Sinne einer festen Abschaltreihenfolge vorgenommen werden kann. Zu den Leitplanken gehört auch die VDE-Anwendungsregel AR-N-4140, die über den VDE-FNN zu beziehen ist. Die Größe der abzuschaltenden Bereiche bemisst sich an den Erfordernissen der Lastabschaltung aufgrund des Leistungsmangels und ist im Vorfeld nicht zu beziffern. Bei Maßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG sind von den Übertragungsnetzbetreibern insbesondere die betroffenen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen vorab zu informieren. Im Falle eines rollierenden Brownouts: - Für wie lange sind die Abschaltungsintervalle geplant? - Wie und mit wie viel Vorlaufzeit werden die Bürger über geplante Abschaltungen informiert? Verfügen die Bundesnetzagentur oder die Netzbetreiber über einen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes? - Inwiefern sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere die Einsatzorganisationen, in Ihre Planungen mit eingebunden? - Welche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer sind zu erwarten? Es sind zwei Fälle zu differenzieren. Zum einen der Fall, in dem auf Veranlassung der Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig und kurzzeitig Lasten abgeschaltet werden müssten und zum anderen der Fall einer länger andauernden Energiekrise in dem die Bundesregierung den Krisenfall nach Energiesicherungsgesetz (EnSiG) ausrufen könnte. Im ersten Fall nähmen die Netzbetreiber Abschaltungen von bis zu 90 Minuten Dauer vor. Im zweiten Fall, in dem die Bundesnetzagentur zum Lastverteiler würde, würde gleichzeitig zum EnSiG auch die Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV) aktiviert. In dieser ist geregelt, dass Abschaltungen vier Stunden nicht überschreiten dürfen und die der Abschaltung folgende Wiederversorgung mindestens so lange andauern muss, wie die vorangegangene Sperrzeit. Keiner der beiden Fälle ist derzeit wahrscheinlich. Hinsichtlich der Vorwarnzeit bestehen in beiden Fällen ebenfalls Unterschiede. Abschaltungen, die durch die Übertragungsnetzbetreiber veranlasst werden, können als Notfallmaßnahmen ohne lange Vorwarnzeit erforderlich und innerhalb weniger Minuten umgesetzt werden. Die Branche ist aber bestrebt, eventuell Abschaltungen frühzeitig anzukündigen. Sollte sich die Gefahr manifestieren, sollen Letztverbraucher mit einem Vorlauf von ein bis zwei Tagen über anstehende Abschaltungen informiert werden. Am Vortag einer Abschaltung sollen die Letztverbraucher über Abschaltzeitpunkt, Abschaltdauer und Abschaltgebiete informiert werden (vgl. BDEW und VKU: Praxis-Leitfaden für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern Kapitel 6.2.3). Im Fall einer Energiekrise wäre vom Lastverteiler bei wiederholten Abschaltungen ein Zeitplan zu erstellen und in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Die Nutzung des Modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) stellt dabei eine Option dar; ob und in welchem Umfang MoWaS durch die Bundesnetzagentur in einer solchen Situation genutzt würde, ist offen. Grundsätzlich wäre es sinnvoll in einer solchen Situation auf mehrfach redundante Kommunikationsmittel zur Information der Öffentlichkeit bzw. unmittelbar Betroffener zurückzugreifen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben obliegt es grundsätzlich selber, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um in Katastrophenfällen handlungsfähig zu sein und zu bleiben. Dazu gehört auch die Fähigkeit zur Lagebewältigung bei Stromausfällen bzw. Stromabschaltungen. Wirtschaftliche Auswirkungen eines Ausfalls der Versorgung können zum Beispiel auf der Internetseite blackout-simulator.com, einem von der Europäischen Kommission co-finanzierten Projekt, abgeschätzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich wünsche Ihnen ein…
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Betreff
AW: Planungen zu Brownouts [#264148]
Datum
12. Dezember 2022 10:06
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich wünsche Ihnen eine frohe Adventszeit. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264148/