Planungen zu Brownouts
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Medien berichten nun seit einiger Zeit über drohende Brownouts. Daher würde mich (bezugnehmend auf https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Stromnetz/start.html) zu diesem Thema folgendes interessieren:
Akute Situation:
- Wonach wird entschieden, welche Bereiche zuerst abgeschaltet werden?
- Gibt es priorisierte Bereiche, die nicht oder wenn erst zuletzt abgeschaltet werden sollen?
- Wie groß sind die abzuschaltende Bereiche? Geht es hier um einzelne Gemeinden/Stadtteile oder Landkreise/Kreisfreie Städte?
Im Falle eines rollierenden Brownouts:
- Für wie lange sind die Abschaltungsintervalle geplant?
- Wie und mit wie viel Vorlaufzeit werden die Bürger über geplante Abschaltungen informiert? Verfügen die Bundesnetzagentur oder die Netzbetreiber über einen Anschluss an das Modulare Warnsystem des Bundes?
- Inwiefern sind die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere die Einsatzorganisationen, in Ihre Planungen mit eingebunden?
- Welche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer sind zu erwarten?
Sollte es für Sie weniger Aufwand darstellen mir konkrete Dokumente (zum Beispiel Anweisungen an die Netzbetreiber) zur Verfügung zu stellen, anstatt die Fragen einzeln zu beantworten, bin ich damit natürlich auch einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2022
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30. Dezember 2022
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