Planungen zum Prüfauftrag der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts

Aktenvermerke mit Bezug auf den Prüfauftrag des Koalitionsvertrags, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann, sowie Eingaben von Interessensgruppen, Religionsgemeinschaften und anderen Akteuren zu diesem Prüfauftrag, die das Ministerium seit dem Regierungswechsel erhalten hat.

Bitte teilen Sie mir außerdem den aktuellen Stand und Planungen zu diesem Prüfauftrag mit.

Zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren können Sie gerne personenbezogene Daten schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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Felix Neumann
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenvermerke mit Bezug auf den Prüfa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)
Betreff
Planungen zum Prüfauftrag der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts [#265174]
Datum
10. Dezember 2022 20:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktenvermerke mit Bezug auf den Prüfauftrag des Koalitionsvertrags, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann, sowie Eingaben von Interessensgruppen, Religionsgemeinschaften und anderen Akteuren zu diesem Prüfauftrag, die das Ministerium seit dem Regierungswechsel erhalten hat. Bitte teilen Sie mir außerdem den aktuellen Stand und Planungen zu diesem Prüfauftrag mit. Zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren können Sie gerne personenbezogene Daten schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann Anfragenr: 265174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265174/ Postanschrift Felix Neumann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Neumann (Artikel91.eu | katholisch.de)

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0062 Sehr geehrter Herr Neumann, gemäß § 1 Absatz 1 Sa…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. Dezember 2022 - Planungen zum Prüfauftrag der Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechts [#265174]
Datum
9. Januar 2023 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0062 Sehr geehrter Herr Neumann, gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem IFG sind jedoch keine amtlichen Informationen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung sind für das Thema das Bundesministerium des Innern und für Heimat bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend zuständig. Mit freundlichen Grüßen