Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall

- Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall (Hrsg. Landesdirektion Sachsen)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sachstandserhebung und P…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216876]
Datum
28. März 2021 21:20
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sachstandserhebung und Planungshilfe für Gefahrenabwehrbehörden für die Erstellung einer besonderen Alarm- und Einsatzplanung (BAEP) Stromausfall (Hrsg. Landesdirektion Sachsen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216876/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständigkeitshalber verweisen wir Sie an das Sächsische St…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216876]
Datum
31. März 2021 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständigkeitshalber verweisen wir Sie an das Sächsische Staatsministerium des Innern bzw. die Landesdirektion Sachsen unmittelbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gemäß § 1 Abs. 1 IFG hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216876]
Datum
31. März 2021 13:30
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gemäß § 1 Abs. 1 IFG hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Ich weiß, dass das BBK über das von mir begehrte Dokument verfügt. Ich bitte daher um Weiterbearbeitung meines IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216876/
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, nach dem allerdings grds. diejenige Behörde zu entscheiden h…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall [#216876]
Datum
22. April 2021 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, nach dem allerdings grds. diejenige Behörde zu entscheiden hat, die Urheber einer Information ist, diese also erhoben oder selbst geschaffen hat (BT-Dr 15/4493, S. 14, BVerwG Urt. v. 3.11.2011 – 7 C 4/11, Rn. 28). Zuständig ist daher das Sächsische Staatsministerium des Innern bzw. die Landesdirektion Sachsen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde bereits über die Herausgabe der begehrten Information unter der Anfragenummer 216876 auf fragdenstaat.de entschieden hat. Etwas anderes ergäbe sich auch bei Annahme unserer Zuständigkeit nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall“ [#216876]
Datum
22. April 2021 17:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216876/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verweist auf die Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern bzw. der Landesdirektion Sachsen. Das BBK verweist dabei auf eine gleichlautende Anfrage von mir an die Landesdirektion Sachsen, die jedoch abgelehnt wurde, da, wie Sie vermutlich wissen, Sachsen nicht über ein IFG verfügt. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG des Bundes hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 7 Abs. 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Ich weiß, dass das BBK über das von mir begehrte Dokument verfügt. Daher ist das BBK für meinen Antrag zuständig und muss ordnungsgemäß über meinen Antrag entscheiden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216876.pdf Anfragenr: 216876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216876/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. April 2021 10:00
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
680,7 KB
signature.asc
1,5 KB


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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschw…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungshilfe für Notfallplan Stromausfall“ [#216876] # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
6. Juli 2021 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]