Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm
im Bundeshaushalt 2013 förderte der Bund mit 400.000 Euro die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt des Wiederaufbaus des Turms der Potsdamer Garnisonkirche.
Im August 2015 teilte Dr. Kathrin Hahne im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Potsdamer Stadtverordneten Lutz Boede mit: Die Förderung "erfolgte unter der Zweckbestimmung 'Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen' des Titels 894 11 im Bundeshaushalt 2013." Hierbei handele es sich nicht um das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" des ehemaligen Kulturstaatsministers Bernd Neumann, daher gälten auch nicht die entsprechenden Fördergrundsätze wie u.a. der Denkmalstatus und die Begrenzung der Beteiligung der Bundesregierung auf maximal die Hälfte der Gesamtkosten. [1] [2]
Dem Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Die LINKE) teilte die Bundesregierung am 30.05.2016 mit:
"Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 500 000 Euro für das Projekt 'Planungsleistungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam, 1. BA Turm' beantragt. Für dieses Projekt wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des sog. Denkmalschutz-Sonderprogramms IV bis zu 400.000 Euro aus dem Bundeshaushalt 2013 (Kapitel 04 05 Titel 894 11) bereitgestellt". [3]
Im Haushaltsplan 2013 umfasst der Haushaltstitel 894 11 "Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" mit dem Vermerk:
"Im Rahmen der Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen können auch Neubauten (...) gefördert werden." [4]
Die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" sind auf der Webseite der Bundesregierung nicht mehr archiviert. Für den aktuellen Nachfolger, das "Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII", gilt u.a. folgender Fördergrundsatz:
"Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind." [5]
Auch beim "Denkmalschutz-Sonderprogramm V", dessen Förderrichtlinien über eine andere FragDenStaat-Anfrage archiviert sind [6], taucht dieser Satz auf.
Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Stiftung Garnisonkirche Fördergelder jemals im Rahmen des "Denkmalschutz-Sonderprogramms" erhalten?
Falls nicht:
a) Warum wurde dann dies dem Abgeordneten Norbert Müller mitgeteilt?
b) Warum ließ die Bundesregierung zu, dass die Stiftung Garnisonkirche diese Falschinformation in der Presse verbreitet?
Falls ja:
a) Warum wurde dies dem Abgeordneten Lutz Boede gegenüber verneint?
b) Lag der Bundesregierung der entsprechende Nachweis dafür vor, dass es sich um ein geschütztes Denkmal handelt (Nachweis ggf. bitte beifügen)?
Bitte senden Sie mir außerdem die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" zu.
2. Welche Haushaltstitel umfasste das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" genau? Welche Haushaltstitel umfassten die vorherigen und nachfolgenden "Denkmalschutz-Sonderprogramme" seit dessen Einführung? Bitte präzisieren Sie, falls bestimmte Zweckbestimmungen innerhalb eines Haushaltstitels ausgeschlossen sind bzw. waren.
3. Falls der Untertitel "Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" inkl. Neubauten zu dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gehört oder zu irgendeinem Zeitpunkt gehört hat: Wie vereinbart(e) die Bundesregierung den Fördergrundsatz des Denkmalschutzes mit der Förderung von Neubauten wie der Potsdamer Garnisonkirchenkopie, die ja gar nicht unter Denkmalschutz stehen können?
Vielen Dank im Voraus.
Quellen:
[1] Anfrage von Lutz Boede (18.07.2015):
https://ohnegarnisonkirche.files.wordpr…
[2] Antwort durch Dr. Kathrin Hahne (12.08.2015):
https://ohnegarnisonkirche.files.wordpr…
[3] Drucksache 18/8591, S. 6
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/08…
[4] Haushaltsplan 2013, S. 36f.
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin…
[5] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII / Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (Stand: 10.12.2018):
https://www.bundesregierung.de/resource…
[6] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm V:
https://fragdenstaat.de/anfrage/histori…
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Dezember 2019
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14. Januar 2020
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