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Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm

im Bundeshaushalt 2013 förderte der Bund mit 400.000 Euro die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt des Wiederaufbaus des Turms der Potsdamer Garnisonkirche.

Im August 2015 teilte Dr. Kathrin Hahne im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Potsdamer Stadtverordneten Lutz Boede mit: Die Förderung "erfolgte unter der Zweckbestimmung 'Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen' des Titels 894 11 im Bundeshaushalt 2013." Hierbei handele es sich nicht um das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" des ehemaligen Kulturstaatsministers Bernd Neumann, daher gälten auch nicht die entsprechenden Fördergrundsätze wie u.a. der Denkmalstatus und die Begrenzung der Beteiligung der Bundesregierung auf maximal die Hälfte der Gesamtkosten. [1] [2]

Dem Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Die LINKE) teilte die Bundesregierung am 30.05.2016 mit:
"Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 500 000 Euro für das Projekt 'Planungsleistungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam, 1. BA Turm' beantragt. Für dieses Projekt wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des sog. Denkmalschutz-Sonderprogramms IV bis zu 400.000 Euro aus dem Bundeshaushalt 2013 (Kapitel 04 05 Titel 894 11) bereitgestellt". [3]

Im Haushaltsplan 2013 umfasst der Haushaltstitel 894 11 "Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" mit dem Vermerk:
"Im Rahmen der Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen können auch Neubauten (...) gefördert werden." [4]

Die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" sind auf der Webseite der Bundesregierung nicht mehr archiviert. Für den aktuellen Nachfolger, das "Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII", gilt u.a. folgender Fördergrundsatz:
"Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind." [5]
Auch beim "Denkmalschutz-Sonderprogramm V", dessen Förderrichtlinien über eine andere FragDenStaat-Anfrage archiviert sind [6], taucht dieser Satz auf.

Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat die Stiftung Garnisonkirche Fördergelder jemals im Rahmen des "Denkmalschutz-Sonderprogramms" erhalten?
Falls nicht:
a) Warum wurde dann dies dem Abgeordneten Norbert Müller mitgeteilt?
b) Warum ließ die Bundesregierung zu, dass die Stiftung Garnisonkirche diese Falschinformation in der Presse verbreitet?
Falls ja:
a) Warum wurde dies dem Abgeordneten Lutz Boede gegenüber verneint?
b) Lag der Bundesregierung der entsprechende Nachweis dafür vor, dass es sich um ein geschütztes Denkmal handelt (Nachweis ggf. bitte beifügen)?
Bitte senden Sie mir außerdem die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" zu.
2. Welche Haushaltstitel umfasste das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" genau? Welche Haushaltstitel umfassten die vorherigen und nachfolgenden "Denkmalschutz-Sonderprogramme" seit dessen Einführung? Bitte präzisieren Sie, falls bestimmte Zweckbestimmungen innerhalb eines Haushaltstitels ausgeschlossen sind bzw. waren.
3. Falls der Untertitel "Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" inkl. Neubauten zu dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gehört oder zu irgendeinem Zeitpunkt gehört hat: Wie vereinbart(e) die Bundesregierung den Fördergrundsatz des Denkmalschutzes mit der Förderung von Neubauten wie der Potsdamer Garnisonkirchenkopie, die ja gar nicht unter Denkmalschutz stehen können?

Vielen Dank im Voraus.

Quellen:
[1] Anfrage von Lutz Boede (18.07.2015):
https://ohnegarnisonkirche.files.wordpress.com/2015/09/anschreiben_dieandere_foerdermittel_stiftungssatzung_18072015.pdf

[2] Antwort durch Dr. Kathrin Hahne (12.08.2015):
https://ohnegarnisonkirche.files.wordpress.com/2015/09/antwort_kulturstaatsministerium_12082015.pdf

[3] Drucksache 18/8591, S. 6
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808591.pdf

[4] Haushaltsplan 2013, S. 36f.
https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2013/soll/Haushaltsplan-2013.pdf

[5] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII / Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (Stand: 10.12.2018):
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/404758/d8abd8bc57dd4116ec34eb8f0483d415/2016-07-04-denkmal-foerdergrogramm6-data.pdf?download=1

[6] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm V:
https://fragdenstaat.de/anfrage/historische-turnhalle-im-museum-fur-kunst-und-gewerbe-hamburg-300000-von-bkm-fur-eine-dringend-erforderliche-sanierung/28788/anhang/2014-07-17-denkmalschutz-sonderprogramm-v-fordergrundsatze.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Bundeshaushalt 2…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm [#171904]
Datum
11. Dezember 2019 01:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Bundeshaushalt 2013 förderte der Bund mit 400.000 Euro die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt des Wiederaufbaus des Turms der Potsdamer Garnisonkirche. Im August 2015 teilte Dr. Kathrin Hahne im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dem Potsdamer Stadtverordneten Lutz Boede mit: Die Förderung "erfolgte unter der Zweckbestimmung 'Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen' des Titels 894 11 im Bundeshaushalt 2013." Hierbei handele es sich nicht um das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" des ehemaligen Kulturstaatsministers Bernd Neumann, daher gälten auch nicht die entsprechenden Fördergrundsätze wie u.a. der Denkmalstatus und die Begrenzung der Beteiligung der Bundesregierung auf maximal die Hälfte der Gesamtkosten. [1] [2] Dem Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Die LINKE) teilte die Bundesregierung am 30.05.2016 mit: "Die Stiftung Garnisonkirche Potsdam hat bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 500 000 Euro für das Projekt 'Planungsleistungen für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam, 1. BA Turm' beantragt. Für dieses Projekt wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des sog. Denkmalschutz-Sonderprogramms IV bis zu 400.000 Euro aus dem Bundeshaushalt 2013 (Kapitel 04 05 Titel 894 11) bereitgestellt". [3] Im Haushaltsplan 2013 umfasst der Haushaltstitel 894 11 "Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" mit dem Vermerk: "Im Rahmen der Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen können auch Neubauten (...) gefördert werden." [4] Die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" sind auf der Webseite der Bundesregierung nicht mehr archiviert. Für den aktuellen Nachfolger, das "Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII", gilt u.a. folgender Fördergrundsatz: "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind." [5] Auch beim "Denkmalschutz-Sonderprogramm V", dessen Förderrichtlinien über eine andere FragDenStaat-Anfrage archiviert sind [6], taucht dieser Satz auf. Daher bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Stiftung Garnisonkirche Fördergelder jemals im Rahmen des "Denkmalschutz-Sonderprogramms" erhalten? Falls nicht: a) Warum wurde dann dies dem Abgeordneten Norbert Müller mitgeteilt? b) Warum ließ die Bundesregierung zu, dass die Stiftung Garnisonkirche diese Falschinformation in der Presse verbreitet? Falls ja: a) Warum wurde dies dem Abgeordneten Lutz Boede gegenüber verneint? b) Lag der Bundesregierung der entsprechende Nachweis dafür vor, dass es sich um ein geschütztes Denkmal handelt (Nachweis ggf. bitte beifügen)? Bitte senden Sie mir außerdem die Fördergrundsätze des "Denkmalschutz-Sonderprogramms IV" zu. 2. Welche Haushaltstitel umfasste das "Denkmalschutz-Sonderprogramm IV" genau? Welche Haushaltstitel umfassten die vorherigen und nachfolgenden "Denkmalschutz-Sonderprogramme" seit dessen Einführung? Bitte präzisieren Sie, falls bestimmte Zweckbestimmungen innerhalb eines Haushaltstitels ausgeschlossen sind bzw. waren. 3. Falls der Untertitel "Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen" inkl. Neubauten zu dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gehört oder zu irgendeinem Zeitpunkt gehört hat: Wie vereinbart(e) die Bundesregierung den Fördergrundsatz des Denkmalschutzes mit der Förderung von Neubauten wie der Potsdamer Garnisonkirchenkopie, die ja gar nicht unter Denkmalschutz stehen können? Vielen Dank im Voraus. Quellen: [1] Anfrage von Lutz Boede (18.07.2015): https://ohnegarnisonkirche.files.wordpress.com/2015/09/anschreiben_dieandere_foerdermittel_stiftungssatzung_18072015.pdf [2] Antwort durch Dr. Kathrin Hahne (12.08.2015): https://ohnegarnisonkirche.files.wordpress.com/2015/09/antwort_kulturstaatsministerium_12082015.pdf [3] Drucksache 18/8591, S. 6 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808591.pdf [4] Haushaltsplan 2013, S. 36f. https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2013/soll/Haushaltsplan-2013.pdf [5] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII / Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (Stand: 10.12.2018): https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973862/404758/d8abd8bc57dd4116ec34eb8f0483d415/2016-07-04-denkmal-foerdergrogramm6-data.pdf?download=1 [6] Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm V: https://fragdenstaat.de/anfrage/historische-turnhalle-im-museum-fur-kunst-und-gewerbe-hamburg-300000-von-bkm-fur-eine-dringend-erforderliche-sanierung/28788/anhang/2014-07-17-denkmalschutz-sonderprogramm-v-fordergrundsatze.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 171904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171904 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/19#35 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.12.2019, in der Sie auf Grund…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm [#171904]
Datum
19. Dezember 2019 16:09
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/19#35 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.12.2019, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zum Denkmal-Sonderschutzprogramm und den Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche bitten. Ihr Antrag ist am 11.12.2019 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/19#35 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdame…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm [#171904]
Datum
4. Februar 2020 00:05
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm“ vom 11.12.2019 (#171904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Sicherlich haben sowohl die dazwischen liegende Weihnachtszeit als auch meine anderen Anfragen Ihre Zeit beansprucht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über den Stand meiner Anfrage informieren. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 171904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171904
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K 11-13002/19#35 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.12.2019 wurde mit Nachricht vom 10.1.2020 - eb…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm [#171904]
Datum
4. Februar 2020 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrIFG-Antragvom11.12.2019.eml
749,6 KB
image001.jpg
4,3 KB


K 11-13002/19#35 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.12.2019 wurde mit Nachricht vom 10.1.2020 - ebenso wie Ihre beiden weiteren Anfragen - beantwortet. Im Anhang übersende ich Ihnen die Nachricht nochmals. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Schreiben vom 10.1. war bei mir nicht angekommen. …
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Betreff
AW: Planungskosten für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche / Denkmalschutz-Sonderprogramm [#171904]
Datum
4. Februar 2020 14:07
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Schreiben vom 10.1. war bei mir nicht angekommen. Ich bedanke mich für die Auskunft und verbleibe mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 171904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171904
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