Planungskosten

ich hätte gerne Auskunft über die Höhe der angefallenen Planungskosten zu den folgenden Projekten der Gemeinde Königsbach-Stein seit September 2012 bis Stand heute.
1. Gewerbegebiet Laier
2. Hochwasserschutz
3. Überdachung bei der Johannes-Schoch-Schule
4. Parkierungsanlage Mitteltal Stein

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    18. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte gerne A…
An Gemeinde Königsbach-Stein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungskosten [#187038]
Datum
19. Mai 2020 10:36
An
Gemeinde Königsbach-Stein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne Auskunft über die Höhe der angefallenen Planungskosten zu den folgenden Projekten der Gemeinde Königsbach-Stein seit September 2012 bis Stand heute. 1. Gewerbegebiet Laier 2. Hochwasserschutz 3. Überdachung bei der Johannes-Schoch-Schule 4. Parkierungsanlage Mitteltal Stein
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187038 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Königsbach-Stein
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags auf Aktenaus…
Von
Gemeinde Königsbach-Stein
Betreff
AW: Planungskosten [#187038]
Datum
27. Mai 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags auf Aktenauskunft. Wir prüfen derzeit Ihre Auskunftsberechtigung und klären ob diesbezüglich Kosten anfallen werden. Nach Prüfung werden wir uns wieder unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Königsbach-Stein
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren og. Antrag. Urlaubsbedingt (Pfingstferien) konnte ich Ihren An…
Von
Gemeinde Königsbach-Stein
Betreff
Planungskosten [#187038]
Datum
15. Juni 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren og. Antrag. Urlaubsbedingt (Pfingstferien) konnte ich Ihren Antrag erst jetzt bearbeiten. Mit ihrem Antrag vom 19.05.2020 begehren Sie "Auskunft über die Höhe der angefallenen Planungskosten zu den folgenden Projekten der Gemeinde Königsbach-Stein seit September 2012 bis Stand heute: 1. Gewerbegebiet Laier 2. Hochwasserschutz 3. Überdachung bei der Johannes-Schoch-Schule 4. Parkierungsanlage Mitteltal Stein." Der Zugang zu den von Ihnen erbetenen Informationen richtet sich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG). Die weiteren von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen handelt. Zweck des LIFG ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern, § 1 Absatz 1 LIFG. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe der Vorschriften gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, § 1 Absatz 2 LIFG. Gemäß § 7 Absatz 2 LIFG muss ein Antrag auf Informationszugang hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Da Ihr Antrag bezüglich des Begriffs "Planungskosten" nicht eindeutig bestimmbar ist, bitten wir Sie gemäß § 7 Absatz 2 LIFG diese Begrifflichkeit zu präzisieren, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 LIFG beginnt der Lauf der Monatsfrist zur Beantwortung Ihres Antrages erneut, sobald Sie unserer Aufforderung zur Präzisierung nachgekommen sind. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass lediglich die Landesverwaltung verpflichtet ist für den Informationszugang in einfachen Fällen keine Gebühren und Auslagen zu erheben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gewährung des von Ihnen gewünschten Informationszugangs in Anbetracht des damit verbundenen Verwaltungsaufwands vorliegend kostenpflichtig ist und die Gebühren- und Auslagenschuld grundsätzlich mit Eingang des Antrags entsteht, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen nicht Euro 200,- übersteigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde meine Anfrage und Ihr Antwortsschreiben zur …
An Gemeinde Königsbach-Stein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungskosten [#187038]
Datum
16. Juni 2020 07:53
An
Gemeinde Königsbach-Stein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde meine Anfrage und Ihr Antwortsschreiben zur Prüfung an die dafür zuständigen Behörden weiterleiten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187038/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungskosten“ [#187038] [#187038]
Datum
29. Juni 2020 08:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187038/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mit dem Wort Planungskosten die Präzision der Anfrage gewährleistet ist. Die Begründung und Ablehnung dient einer zeitlichen Verzögerung. MfG Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 187038.pdf - 2020-06-15_1-image002.jpg Anfragenr: 187038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187038/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Planungskosten“ [#187038] [#187038]
Datum
29. Juni 2020 08:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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