Planungsstand Neubau K5, Abstufung K7 Gemeinden Ellenberg und Gollenberg

Planungsstand, Unterlagen, Protokolle, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen, Ratsbeschlüsse, Beauftragung Straßenbaulastträger zum Neubau der K5 in der Gemeinde Ellenberg sowie zur Abstufung der K7 Gollenberg-Birkenfeld

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsstand Neubau K5, Abstufung K7 Gemeinden Ellenberg und Gollenberg [#273223]
Datum
16. März 2023 10:40
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsstand, Unterlagen, Protokolle, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen, Ratsbeschlüsse, Beauftragung Straßenbaulastträger zum Neubau der K5 in der Gemeinde Ellenberg sowie zur Abstufung der K7 Gollenberg-Birkenfeld
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273223/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 12 Abs. 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG) möchten wir Ihnen g…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Planungsstand Neubau K5, Abstufung K7 Gemeinden Ellenberg und Gollenberg [#273223]
Datum
31. März 2023 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
21,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 12 Abs. 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG) möchten wir Ihnen gerne, in die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen, Akteneinsicht gewähren. Aufgrund des deutlich höheren Verwaltungsaufwandes können wir Ihnen die Informationen nicht elektronisch zur Verfügung stellen. Bitte melden Sie sich bei uns zwecks Terminvereinbarung zur Einsicht der Akten beim LBM in Bad Kreuznach. Mit freundlichen Grüßen