Planungsstand zur Verlängerung der Tram von Schöneweide Richtung U-Bhf. Rudow

Den aktuellen Planung- & Entwicklungsstand zu der Verlängerung der Straßenbahn von Schöneweide (Haeckelstr.) bis zum U-Bhf. Rudow über die Massantebrücke und die Stubenrauchstraße.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsstand zur Verlängerung der Tram von Schöneweide Richtung U-Bhf. Rudow [#264796]
Datum
5. Dezember 2022 23:59
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Planung- & Entwicklungsstand zu der Verlängerung der Straßenbahn von Schöneweide (Haeckelstr.) bis zum U-Bhf. Rudow über die Massantebrücke und die Stubenrauchstraße.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264796/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) is…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 22/00641 - Planungsstand zur Verlängerung der Tram von Schöneweide Richtung U-Bhf. Rudow [#264796]
Datum
8. Dezember 2022 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (bis zu 500 EUR). Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und Sie die Gebühren übernehmen. Erst im Anschluss wird mit der Einholung der Auskünfte begonnen. Mit freundlichen Grüßen,