Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit E-Mail vom 27.12.2022 beantragten Sie gemäß IFG/UIG/VIG die Bereitstellung von aktuellen Planungs- und Genehmigungsanlagen (auch wenn Sie noch nicht bewilligt sind) für Bauarbeiten an der Bahnstrecke Köln-Troisdorf, Informationen zu entsprechenden zukünftigen Baumaßnahmen, zu denen es noch kein Genehmigungsverfahren gibt, bei denen das EBA jedoch schon beteiligt wurde sowie entsprechende Unterlagen zum Ausbau der S13-Strecke, insbesondere zum neu geplanten Überführungsbauwerk zwischen den Stationen Troisdorf-Spich und Troisdorf Bf.
Mit Schreiben vom 24.01.2023 bestätigten wir den Eingang Ihres Schreibens und baten Sie um Konkretisierung Ihres Antrags, um auf Grund der Menge der wegen der Formulierung Ihres Antrags von diesem umfassten Planrechtsverfahren, erhöhten Verwaltungsaufwand und damit für Sie entstehende Gebühren zu vermeiden.
Mit E-Mail vom 29.01.2023 konkretisierten Sie Ihren Antrag vom 27.12.2022. Sie erklärten, dass es Ihnen darum gehe, dass Sie auf der Adenauerstraße [in Troisdorf] ein Haus übernehmen wollen. Konkret ginge es um die Hausnummer 79. Ihre Anfrage aus Dezember habe sich konkret an Presseberichten zu dem neu geplanten Überführungsbauwerk der S13 festgemacht. Sie fragten sich daher:
1. Welche Baustellen (die Immissionen verursachen) werden in der näheren Umgebung des Hauses in den kommenden Jahren entstehen, z.B. wo konkret ist das Überführungsbauwerk gedacht)?
2. Tangieren die Bauarbeiten konkret das betroffene Grundstück (u.a. Bauleitplanung und Enteignungen)?
3. Wie wird sich der Verkehr voraussichtlich auf der Strecke entwickeln (z.B. gibt es entsprechende Gutachten zur Verkehrsentwicklung auf der Strecke sowohl was den Personen- als auch den Güterverkehr betreffen)?
Ferner erklärten Sie, dass Sie bei Beantwortung der o.g. Fragen gar keine umfassende Akteneinsicht oder den Versand von Unterlagen (vllt. mit Ausnahme eventueller Gutachten zur Verkehrsentwicklung) mehr benötigten.
Hinsichtlich der von Ihnen in Ihrem Konkretisierungsschreiben formulierten Fragen Nr.1 und Nr.2, d.h. hinsichtlich des geplanten Überführungsbauwerks in Troisdorf, liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keinerlei Planunterlagen oder sonstige Dokumente, insbesondere zur genauen oder genaueren geplanten Verortung, vor. Von daher liegen mir auch keine Unterlagen vor, aus denen sich Immissionen verursachende Baustellen in dem von Ihnen angefragten Bereich erkennen lassen könnten.
Mangels beim Eisenbahn-Bundesamt vorliegender (Plan-) Unterlagen kann ich Ihnen folglich auch in Bezug auf Ihre Frage Nr. 2 keine Auskunft dazu geben, ob etwaig in der Zukunft vorgesehene Bauarbeiten zur Errichtung des geplanten Überführungsbauwerks das von Ihnen genannte Grundstück in der Adenauerstraße in irgendeiner Weise betreffen werden.
Planunterlagen werden dem Eisenbahn-Bundesamt grundsätzlich erst zusammen mit dem Antrag auf Durchführung eines Planrechtsverfahrens für ein konkretes Vorhaben durch die Vorhabenträgerin übermittelt.
Ich weise diesbezüglich abschließend darauf hin, dass alle von mir in meinem Schreiben mit der Bitte um Konkretisierung Ihres Antrags vom 24.01.2023 zahlenmäßig aufgeführten Planrechtsverfahren (inkl. Planänderungsverfahren), die gem. Ihres ursprünglichen Antrags "aktuell" sind, sich abseits des von Ihnen nunmehr genannten Grundstücks in der Adenauerstraße befinden, d.h. diese keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundstück haben.
Hinsichtlich der von Ihnen in Ihrem Konkretisierungsschreiben formulierten Frage Nr.3 zu der voraussichtlichen Entwicklung des Verkehrs auf der Strecke im Bereich des von Ihnen genannten Grundstücks (umfasst sind hier die parallel verlaufenden VzG-Strecken 2324, 2651 und 2690 im Bereich Troisdorf) verweise ich primär auf die im Internet unter
www.deutschlandtakt.de<
http://www.deutschlandtakt.de> -> downloads und presse -> downloads -> Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt (hochgeladen am 20.09.2022, 63,98 MB) frei zugänglichen Informationen und Unterlagen.
Aus der Grafik auf Seite 164 des Abschlussberichts (Seitenzahl des pdf-Dokuments) ist erkennbar, dass für den Bereich Troisdorf für das Jahr 2030 eine Gesamtzahl von ca. 280 Zügen des Güterverkehrs prognostiziert wird. Dies stellt primär die Auslastung der Strecke 2324 dar, da diese im Bereich Troisdorf hauptsächlich von Zügen des Güterverkehrs befahren wird.
Die Anzahlen der prognostizierten Züge des Personennah- und Fernverkehrs lassen sich für den Bereich Troisdorf u.a. aus der Grafik auf Seite 199 erkennen. Für den SPNV (Regional- und S-Bahnverkehr) ergeben sich anhand der dort ausgewiesenen Zahl der Taktung etwa 400 Züge täglich (Strecke 2651; SPNV der Rheinstrecke 2324 wechselt in Troisdorf auf die bzw. von der Strecke 2651) und für den SPFV etwa 200 Züge täglich (primär Strecke 2690 (Schnellfahrstrecke)).
Auf die ebenfalls im Internet frei zugänglichen Dokumente zum Thema Lärm an Schienenwegen (
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/laerm_an_schienenwegen_node.html) sowie die neue Informationsplattform "Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes" (
https://www.laermaktionsplanung-schiene.de) weise ich hin.
Sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid gewünscht wird, bitte ich um Rückmeldung bis zum 17.03.2023.
Mit freundlichen Grüßen