Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk

- Die Planungsunterlagen inklusive Wirtschaftlichkeitsanalyse zum geplanten Blockheizkraftwerk im Rathaus
- Unterlagen auf denen die Entscheidung gegen eine Wärmepumpe gefallen ist
- Aufstellung der geplanten Arbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Planungsunterlagen inklusiv…
An Gemeinde Niedernhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk [#283696]
Datum
11. Juli 2023 17:18
An
Gemeinde Niedernhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Planungsunterlagen inklusive Wirtschaftlichkeitsanalyse zum geplanten Blockheizkraftwerk im Rathaus - Unterlagen auf denen die Entscheidung gegen eine Wärmepumpe gefallen ist - Aufstellung der geplanten Arbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283696/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Niedernhausen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail wird zeitnah an die zuständige Stelle weitergeleitet und dort schnell…
Von
Gemeinde Niedernhausen
Betreff
AW: Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk [#283696]
Datum
12. Juli 2023 07:53
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail wird zeitnah an die zuständige Stelle weitergeleitet und dort schnellstmöglich bearbeitet. Sie erhalten dann von dort unaufgefordert eine Antwort. Wir  wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Patrick Lendle [#[geschwärzt]] <p.lendle.1.n2bpe8nu6s@fragdenstaat.de> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] Patrick Lendle [geschwärzt] [geschwärzt] p.lendle.1.n2bpe8nu6s@fragdenstaat.de [geschwärzt] https://fragdenstaat.de/anfrage/283696/upload/7cd342742a3f844001bf86325da1c835c1881f10/ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk“ vom 11.07.2023 (#283696) wu…
An Gemeinde Niedernhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk [#283696]
Datum
19. August 2023 10:54
An
Gemeinde Niedernhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk“ vom 11.07.2023 (#283696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Niedernhausen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit kommen wir auf Ihre E- Mail Nachrichten vom 11.07.2023 bzw. 19.08…
Von
Gemeinde Niedernhausen
Betreff
Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk [#283696]
Datum
23. August 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,2 KB
image002.png
19,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit kommen wir auf Ihre E- Mail Nachrichten vom 11.07.2023 bzw. 19.08.2023 zurück. Aufgrund der allgemeinen Urlaubszeit konnten wir Ihre Anfrage noch nicht abschließend bearbeiten, dies werden wir schnellstmöglich nachholen und Ihnen spätestens in KW 36 eine Antwort zusenden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk“ vom 11.07.2023 (#283696) wu…
An Gemeinde Niedernhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk [#283696]
Datum
8. September 2023 15:04
An
Gemeinde Niedernhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk“ vom 11.07.2023 (#283696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Niedernhausen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ihr Anliegen geprüft. Zunächst ist festzustellen, dass Sie lau…
Von
Gemeinde Niedernhausen
Betreff
AW: Planungsunterlagen Blockheizkraftwerk Rathaus
Datum
13. September 2023 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ihr Anliegen geprüft. Zunächst ist festzustellen, dass Sie laut § 81 des HDSIG keinen Anspruch auf Auskünfte haben, da die Gemeinde Niedernhausen sich nicht per Satzung zur Anwendung des vierten Teils der HDSIG verpflichtet hat. Dennoch möchten wir Ihnen im Rahmen eines transparenten Verwaltungshandelns selbstverständlich die entsprechenden, Sie interessierenden Informationen zum neuen BHKW im Rathaus nicht vorenthalten. Bis zum Jahr 2018 wurde durch die Süwag als Wärmelieferungscontractor im Rathaus ein erdgasbefeuertes Blockheizkraftwerk (BHKW) betrieben. Im Rahmen der Vertragsverlängerung 2018 wurde das BHKW aufgrund altersbedingter Mängel im Einvernehmen zwischen Süwag und Gemeinde außer Betrieb genommen und das Rathaus ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit dem Erdgas-Spitzenlastkessel beheizt. Auf Grundlage des neu abgeschlossenen Contractingvertrages 2022-2037 wurde von der Süwag im vergangenen Jahr ein neuer Erdgaskessel eingebaut. Es war nun zu entscheiden, ob zusätzlich wieder ein BHKW installiert werden soll. Laut Contractingvertrag muss die Süwag für alle Liegenschaften, bei welchen dies sinnvoll ist, den Einbau von Anlagen zur alternativen/regenerativen Energieerzeugung anbieten, wobei die Gemeinde für die zusätzlichen Kosten einen Baukostenzuschuss an die Süwag zu zahlen hat. Dieser beträgt im vorliegenden Fall 35.700 Euro brutto. Mit dem BHKW könnte neben Wärme auch Strom für den Eigenverbrauch des Rathauses erzeugt werden, welchen die Süwag als Eigentümerin und Betreiberin des BHKW der Gemeinde zum Preis von 17,3 ct/kWh brutto verkaufen würde. Für den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom zahlt die Gemeinde hingegen derzeit einen Preis in Höhe von 23,1 ct/kWh. Bei einer Stromerzeugung von rd. 29.000 kWh pro Jahr ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 1.682 Euro pro Jahr, über 14 Jahre (verbleibende Laufzeit Contracting) ergeben sich rein rechnerisch 23.548 Euro. Eine Amortisation wäre also nur dann zu erwarten, wenn die Strompreise aus dem öffentlichen Netz deutlich gegenüber dem BHKW-Strompreis ansteigen. Der Gesamt-Stromverbrauch des Rathauses beträgt ca. 65.000 kWh/Jahr, sodass das BHKW etwa 50% des Strombedarfs abdecken könnte. Der Strompreis der Süwag für den BHKW-Strom wird jährlich gemäß analoger Anwendung der Preisgleitklausel aus dem Wärmelieferungsvertrag angepasst. Umgekehrt wird der Strombezug der Gemeinde aus dem öffentlichen Netz derzeit neu ausgeschrieben, wobei mit höheren Preisen gerechnet wird. Unter der Annahme, dass der Strompreis auf 28 ct. ansteigt, würden die Einsparungen 2.363,90 € jährlich betragen und die auf 14 Jahre hochgerechnete Einsparung läge –allerdings nur bei gleichbleibenden Preisen des BHKW-Stroms- bei 33.094,60 Euro. Die mittel- bis langfristige Entwicklung der Strompreise aus dem Netz bzw. für BHKW-Strom lässt sich insgesamt nur schwer prognostizieren. Somit sind die o.g. Berechnungen nur als Szenarien zur groben Einschätzung des Einsparpotenzials zu verstehen. Das BHKW wird auch künftig mit Erdgas betrieben, wobei gemäß Contractingvertrag ein Anteil von 10% Biogas grundsätzlich enthalten ist. Auch ökologisch ergeben sich Vorteile, indem eine Einsparung von insgesamt 44 Tonnen CO2 für eine Laufzeit von 14 Jahren erreicht wird. BHKW funktionieren nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Heizung werden gleichzeitig Wärme und Strom produziert. Durch diese Kombination ist eine hohe Effizienz möglich und es kann ein Wirkungsgrad von mehr als 90 Prozent erreicht werden. Ihre doppelte Funktionsweise macht die Kraft-Wärme-Kopplung somit besonders wirtschaftlich. Günstig ist auch die Stromerzeugung direkt am Verbrauchsort, sodass Leitungsverluste wegfallen. Zu beachten ist auch, dass sonstige Maßnahmen zur regenerativen/rationellen Energie-erzeugung beim Rathaus nicht zu sinnvoll zu bewerkstelligen sind: weitere Photovoltaikanlagen scheitern an der Ablehnung der Denkmalschutzbehörde, der Einsatz einer Wärmepumpe ist technisch (aufgrund der fehlenden Fußbodenheizung und der wegen des Denkmalschutzes unzulässigen Fassadendämmung) kaum möglich, aufgrund der geringen Abnahme von Warmwasser ist eine thermische Solaranlage nicht wirtschaftlich. Für eine Pelletheizung fehlt die Lagerfläche und die Verfeuerung von Holz ist zudem auch nicht unumstritten. Insgesamt ist das BHKW eine gute Möglichkeit, die Energieerzeugung für das Rathaus bei sehr begrenztem finanziellen Risiko möglichst ressourcenschonend zu gestalten und die Verwaltung empfiehlt daher, im Rathaus wie den zurückliegenden Jahren wieder ein BHKW einzubauen. Als weitere Maßnahmen der energetischen Sanierung sind geplant: - Einbau neuer Fenster und Außentüren - Einbau neue Heizungssteuerung (bereits erledigt) - Einbau von "intelligenten" Raumthermostaten - Ergänzung der Dämmung im Bereich des Daches - Austausch der bisherigen Allgemeinbeleuchtung gegen LED - verbesserter sommerlicher Wärmeschutz Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleiben, Mit freundlichen Grüßen