Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene

- Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den geplanten barrierefreien Umbau der Haltestelle Ritterstraße

- aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen aller seitens der vbbr geplanten Umbaue von Haltestellen u.a. Bauhofstraße, Kanalstraße Neuendorfer Str./Luckenberger Straße usw.

- Zustandserfassungsbericht des Schienennetzes 2021 oder neuer

Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene [#255172]
Datum
24. Juli 2022 01:00
An
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den geplanten barrierefreien Umbau der Haltestelle Ritterstraße - aktuellen Zeitplan für Planung, Genehmigung und Realisierung inkl. Kostenrahmen aller seitens der vbbr geplanten Umbaue von Haltestellen u.a. Bauhofstraße, Kanalstraße Neuendorfer Str./Luckenberger Straße usw. - Zustandserfassungsbericht des Schienennetzes 2021 oder neuer Es wird um eine zeitgemäße Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 255172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255172/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an den Projekten der VBBr. Si…
Von
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Betreff
AW: Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene [#255172]
Datum
25. Juli 2022 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an den Projekten der VBBr. Sie beantragen, wesentlich gestützt, auf das AIG eine umfassende Einsicht in hiesige betriebliche Unterlagen. Dieser Bitte werde ich nicht entsprechen. Die VBBr GmbH gehören weder der Landesverwaltung noch der Kommunalverwaltung an. Sie sind auch kein Landesbetrieb/Kommunalbetrieb im Sinne des AIG. Bitte tragen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht ggf. an anderer Stelle vor. Mit sonnigen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> nach §2 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationsz…
An Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene [#255172]
Datum
26. Juli 2022 16:07
An
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> nach §2 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ist klar geregelt, dass die vbbr unter das Recht der Akteneinsicht fallen. Die rechtliche Struktur kann u.a. dem Beteiligungsbericht der Stadt Brandenburg entnommen werden. [1] Der Verweis der Ablehnung den Antrag an andere Stelle zu stellen, widerspricht ebenfalls dem §6 Abs. 1 Satz 5 AIG und ist daher unzureichend bzw. unzulässig unbestimmt zurückzuweisen. Wir bitte um erneute Prüfung und hinreichende - idealerweise positive - Rückmeldung. [1] https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/24/Organigramm_Stadtkonzern_2022.pdf Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 255172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255172/
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Mail zur Akteneinsicht in betriebliche Unter…
Von
Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel VBBr
Betreff
AW: Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene [#255172]
Datum
28. Juli 2022 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Mail zur Akteneinsicht in betriebliche Unterlagen der VBBr GmbH. Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich diesem Anliegen nicht nachkommen werde, weil die VBBr GmbH keine Gesellschaft ist, die unter das AIG fällt. Sie haben mir eine Struktur der städtischen Beteiligung der Stadt Brandenburg an der Havel übersandt, aus der sich Herrn Voglers Position ableitet. Der Gesetzestext umfasst gerade keine (ggf. auch anteiligen) Tochterunternehmen von städtischen Unternehmen. § 2 Abs 1 AIG (Anwendungsbereich) stellt zudem alle aufgeführten Behörden, Einrichtungen usw. unter die Klammer, dass ihnen Hoheitsaufgaben übertragen wurden. Auch dies ist bei seiner Gesellschaft nicht der Fall. Dieser Regelungswille des Verordnungsgebers wird auch nochmal deutlich in § 2 Abs. 2 AIG, in dem dort die Akteneinsicht auf Verwaltungsaufgaben beschränkt und Bereiche wie Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht usw. ausgeklammert werden. Die von ihm vertretene Gesellschaft erfüllt keine Verwaltungsaufgaben, im Sinne einer öffentlichen Verwaltung. Abschließend verweise ich auf § 2 Abs. 5 AIG, aus dem abzuleiten ist, wenn ein solches Akteneinsichtsrecht dennoch grundsätzlich gegenüber der privatrechtlichen Gesellschaft VBBr GmbH allgemein bestünde, wäre es wegen einer Teilnahme am Wettbewerb zu verneinen. Da die VBBr GmbH nicht unter das AIG fallen, kann auch nicht gegen § 6 Abs. 1 Satz 5 AIG verstoßen werden. Die VBBr GmbH wäre wie oben bereits ausgeführt, mangels Befugnis auch gar nicht in der Lage, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 AIG zu „bescheiden“, weil dies öffentliches Verwaltungshandeln darstellt. Ich hoffe, dass die Angelegenheit mit diesen konkreten Ausführungen, die keinen „Bescheid“ darstellen, Ihre Erledigung finden kann. Mit sonnigen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Planungsunterlagen Haltestelle Ritterstraße - geplante Umbaue von Haltestellen - Zustandserfassungsbericht Schiene“ [#255172]
Datum
28. Juli 2022 14:57
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/255172/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich bei den vbbr um ein rein städtisches Unternehmen (Eigengesellschaften bzw. Tochtergesellschaft) handelt. Mit der Instandhaltung, dem Bau und der Planung öffentlicher Infrastruktur ergibt sich im Besonderen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 255172.pdf Anfragenr: 255172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255172/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel GmbH v 24.07.22, # 255172 Seh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel GmbH v 24.07.22, # 255172
Datum
11. August 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1021,3 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/22/1317 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]