Planungsunterlagen Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen (L 410)

Die Planungsunterlagen zur Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen (L 410)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2021
  • Frist
    14. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Planungsunterlagen zur Ra…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Planungsunterlagen Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen (L 410) [#214986]
Datum
12. März 2021 20:18
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Planungsunterlagen zur Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen (L 410)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214986/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr Antragsteller/in zu der von Ihnen angesprochenen Radwegemaßnahme existieren keine Ausführungsunterlagen. Die…
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Planungsunterlagen Radwegsanierung Sarstedt-Gödringen (L 410) [#214986]
Datum
17. März 2021 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu der von Ihnen angesprochenen Radwegemaßnahme existieren keine Ausführungsunterlagen. Dies ist auch nicht zwingend erforderlich, da es sich bei der Baumaßnahme lediglich um eine reine Sanierungsmaßnahme handelt. Derzeit laufen vor Ort die Vorarbeiten - sprich das Bankett wird geschält, sowie die vorhandene Asphaltbefestigung und der ca. 30 cm breite Pflasterstreifen aus Blaubasalt zwischen Fahrbahn und Radweg wird aufgenommen. Im Anschluss wird das Planum als oberste, ungebundene Schicht hergestellt. Die Asphaltierungsarbeiten werden dann vrsl. in der Woche nach Ostern erfolgen. Dazu wird es eine gesonderte Pressemitteilung geben. Es folgen dann noch Restarbeiten wie das Herstellen des neuen Bankettstreifens zum Graben hin sowie das Aufstellen der VZ/ Leitpfosten etc. Zusätzlich wird auf Höhe der bereits vorhandenen Mittelinsel das Pflaster auf der Radwegseite aufgenommen und nach entsprechender Anpassung des Untergrundes neu verlegt. Hier haben sich in der Vergangenheit größere Absackungen gebildet, die nun im Zuge dieser Maßnahme mit beseitigt werden. Im Anschluss an unsere Sanierungsmaßnahme wird durch die Stadt Sarstedt die Zufahrt zum neuen Baugebiet "Am Sonnenkamp Ost" hergestellt. Dafür muss die L 410 partiell verbreitert werden, zudem wird eine weitere Querungsstelle für den Fußgänger- und Radfahrer geschaffen. Die Ausführung orientiert sich dabei sehr an der bereits vorhandenen Zufahrt in das Baugebiet "Am Sonnenkamp" auf freier Strecke ein paar hundert Meter weiter vorher. Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen dennoch weitergeholfen und ausreichend über die Maßnahme informiert zu haben. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen