Platane im Bereich der Baustelle "Johann Moritz Quartier" in der Siegener Innenstadt - "Baumgutachten"

das detailreiches Gutachten eines Sachverständigen für Baumpflege zu der Platane im Bereich der Baustelle "Johann Moritz Quartier" in der Siegener Innenstadt (Pressemitteilung der Stadt Siegen vom 2020-04-08).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Platane im Bereich der Baustelle "Johann Moritz Quartier" in der Siegener Innenstadt - "Baumgutachten" [#184302]
Datum
9. April 2020 13:35
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das detailreiches Gutachten eines Sachverständigen für Baumpflege zu der Platane im Bereich der Baustelle "Johann Moritz Quartier" in der Siegener Innenstadt (Pressemitteilung der Stadt Siegen vom 2020-04-08).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184302 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Siegen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren…
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
16. April 2020 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
17,7 MB
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Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 09.04.2020 erhalten Sie als Anlage das gewünschte Gutachten des Baumsachverständigen M. Wäldchen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen