Plattform für Vorausschau und Evidenz

- Falls vorhanden eine Studie zum Thema Zusammenführen der verschiedenen Krisenfrüherkennungs- und Vorausschau-Systeme innerhalb der Bundesverwaltung bzw. Machbarkeitsstudie Plattform für Vorausschau und Evidenz
- Eine Projekt- oder Zielbeschreibung der Maßnahme Plattform für Vorausschau und Evidenz
- Den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme (insb. Informationen zu Auftragnehmer, (vorläufigem) Zeitplan

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und von Betriebsgeheimnissen bin ich einverstanden, sodass kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Falls vorhanden eine Studie zum The…
An Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Plattform für Vorausschau und Evidenz [#285440]
Datum
4. August 2023 08:42
An
Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Falls vorhanden eine Studie zum Thema Zusammenführen der verschiedenen Krisenfrüherkennungs- und Vorausschau-Systeme innerhalb der Bundesverwaltung bzw. Machbarkeitsstudie Plattform für Vorausschau und Evidenz - Eine Projekt- oder Zielbeschreibung der Maßnahme Plattform für Vorausschau und Evidenz - Den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme (insb. Informationen zu Auftragnehmer, (vorläufigem) Zeitplan Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und von Betriebsgeheimnissen bin ich einverstanden, sodass kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285440/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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