Platz-Ampel

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Das Hamburger Abendblatt berichtet unter [1] am 22.6.2017 über einen Testaufbau einer sog. Platz-Ampel in der Haltestelle Wandsbek Markt. Der Beginn des Versuchs wird mit Ende Juli, Anfang August angegeben. Mit einer Dauer von ein bis zwei Wochen Laufzeit. Anschließend ist eine Auswertung der Testergebnisse geplant.

Bitte stellen sie mir alle im genannten Testlauf der sog. Platz Ampel erfassten Daten und Messwerte sowie alle Unterlagen bezüglich der technischen Umsetzung zu Verfügung.

Alle relevanten Fristen zur Beantwortung dieses Antrages starten mit Beendigung des Testlaufes in der Haltestelle. Für den Fall, dass ihnen dieser Antrag verfrüht erscheint, nennen sie mir alternativ bitte das Datum der Beendigung des Testlaufs. Sollte dieser ihnen noch nicht bekannt sein, nennen sie ihn mir bitte, sobald dieser ihnen bekannt wird.
Bitte stellen sie mir die gewünschen Daten in allgemein üblichen, maschinenlesbaren Datenformaten zu Verfügung.
Bitte nutzen sie zur Kommunikation betreffend dieses Antrages die Plattform 'Frag den Staat'.

[1] http://www.abendblatt.de/hamburg/article210997121/Hier-testet-die-Hochbahn-die-Sitzplatz-Ampel-fuer-U-Bahnen.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2017
  • Frist
    25. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Platz-Ampel [#23643]
Datum
22. Juni 2017 19:09
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Das Hamburger Abendblatt berichtet unter [1] am 22.6.2017 über einen Testaufbau einer sog. Platz-Ampel in der Haltestelle Wandsbek Markt. Der Beginn des Versuchs wird mit Ende Juli, Anfang August angegeben. Mit einer Dauer von ein bis zwei Wochen Laufzeit. Anschließend ist eine Auswertung der Testergebnisse geplant. Bitte stellen sie mir alle im genannten Testlauf der sog. Platz Ampel erfassten Daten und Messwerte sowie alle Unterlagen bezüglich der technischen Umsetzung zu Verfügung. Alle relevanten Fristen zur Beantwortung dieses Antrages starten mit Beendigung des Testlaufes in der Haltestelle. Für den Fall, dass ihnen dieser Antrag verfrüht erscheint, nennen sie mir alternativ bitte das Datum der Beendigung des Testlaufs. Sollte dieser ihnen noch nicht bekannt sein, nennen sie ihn mir bitte, sobald dieser ihnen bekannt wird. Bitte stellen sie mir die gewünschen Daten in allgemein üblichen, maschinenlesbaren Datenformaten zu Verfügung. Bitte nutzen sie zur Kommunikation betreffend dieses Antrages die Plattform 'Frag den Staat'. [1] http://www.abendblatt.de/hamburg/article210997121/Hier-testet-die-Hochbahn-die-Sitzplatz-Ampel-fuer-U-Bahnen.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurü…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Platz-Ampel [#23643]
Datum
23. Juni 2017 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf die Sache zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 22.06.2017 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
AW: Platz-Ampel [#23643]
Datum
14. Juli 2017 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 22.06.2017 kommen wir zurück. Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des Privatrechts nur auskunftspflichtig, "soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen." Zweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt öffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen betreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. Denn die im Testlauf der so genannten Platzampel gesammelten Daten und Messwerte sowie Unterlagen bezüglich der technischen Umsetzung betreffen den Bürger nicht unmittelbar. Sie dienen ausschließlich dazu, die Resonanz der Fahrgäste hinsichtlich dieses möglichen zusätzlichen Serviceangebotes zu ermitteln. Die Daten und Messwerte sowie erwähnten Unterlagen stellen damit eine rein innerbetriebliche Information dar, die keiner Informationspflicht nach dem HmbTG unterliegt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> auf Ihre Antwort vom 14.7.2017 zu meinem Antrag vom 22.6.2017 nehme ich Bezug…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Platz-Ampel [#23643]
Datum
16. Juli 2017 11:22
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> auf Ihre Antwort vom 14.7.2017 zu meinem Antrag vom 22.6.2017 nehme ich Bezug. Sie begründen Ihre Ablehnung meines Antrages damit, dass die gewonnenen Daten und Messwerte nicht direkt den Bürger betreffen würden. Im Hamburger Abendblatt [1] findet sich dazu eine Aussage des Hochbahn-Sprechers Christoph Kreienbaum. Zitat: "Ziel der Ampel wäre, den Fahrgästen mehr Komfort zu bieten und für eine gleichmäßigere Verteilung der Kunden in den U-Bahn-Wagen zu sorgen". Zitat Ende. Die hier angesprochenen Kunden und Fahrgäste bestehen in der überwiegenden Mehrheit aus Bürgern. Daher handelt es sich bei der Fahrgastampel und den dazu durchzuführenden Testläufen zweifellos um Optimierungen der Dienstleistung, die Sie im Rahmen des an Sie vergebenen, öffentlichen Auftrages erbringen. Ein direkter Bezug zum Bürger und der Öffentlichkeit ist daher nicht nur deswegen gegeben, sondern auch durch den Umstand, das der von Ihnen gemessene Verkehr erst durch den von Ihnen wargenommenen, öffentlichen Auftrag entsteht. Daher unterliegen die von mir erfragten Daten und Messwerte sehr wohl dem HmbTG. Meinen Antrag halte ich daher aufrecht und möchte Ihrer Ablehnung widersprechen. [1] Onlineausgabe Hamburger Abendblatt vom 3.2.2017 "Ampel soll leere Plätze in Hamburger U-Bahnen zeigen" http://www.abendblatt.de/hamburg/article209489937/Ampel-soll-leere-Plaetze-in-Hamburger-U-Bahnen-zeigen.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch vom 16.07.2017 ist hier eingegangen. Der Erlass eines Widerspruchsbe…
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
Antwort: AW: AW: Platz-Ampel [#23643]
Datum
25. Juli 2017 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch vom 16.07.2017 ist hier eingegangen. Der Erlass eines Widerspruchsbescheides erforderte zunächst eine zustellungsfähige Postanschrift; sowohl für den Widerspruchsbescheid an sich als auch den anschließenden Gebührenbescheid. Unabhängig davon teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerspruch derzeit bereits deshalb negativ zu bescheiden wäre, weil die von Ihnen beantragten Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorliegen. Ein etwaiger Auskunftsanspruch kann sich nach § 1 Abs. 1 HmbTG nur auf vorhandene Informationen beziehen. Sofern wir Ihren Widerspruch unter Berücksichtigung Ihres Antrages vom 22.06.2017 dahingehend auslegten, dass auch eine feststellende Wirkung begehrt wird, dass die von Ihnen gewünschten Informationen in dem Zeitpunkt Ihres Vorliegens herauszugeben seien, teilen wir Ihnen ergänzend mit, dass wir an unserer Ihnen unter dem 14.07.2017 mitgeteilten Rechtsauffassung festhalten. Denn die von Ihnen begehrten Daten, Messwerte und Unterlagen, die im Rahmen des Testlaufs der so genannten Platzampel gesammelt und erhoben werden, dienen ausschließlich der Vorbereitung einer rein innerbetrieblichen Entscheidung, ob die Platzampel als ein zusätzliches Serviceangebot für die Fahrgäste eingeführt wird oder nicht. Eine unmittelbare Betroffenheit des Bürgers, wie sie § 2 Abs. 3 des HmbTG erfordert, liegt damit nicht im Ansatz vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie darum, uns mitzuteilen, ob Sie Ihren Widerspruch vom 16.07.2017 aufrechterhalten wollen; bejahendenfalls benötigten wir eine zustellungsfähige Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen